Taschenmesser nur mit WBK

Willkommen bei feuerlinie.at - dem neuen Forum für Sportschützen! Lies hier mehr dazu wer wir sind und wofür wir stehen.
  • Liebe Leute,

    ich weiß, dies ist ein Feuerwaffenforum, ich würde aber sehr gerne Eure Meinung zu der heutigen Meldung wissen.


    Innenminister Karner hat anscheinend heute den Entwurf zum „Messertrage-Verbotsgesetz“ vorgestellt <LINK>.


    Danach soll das Tragen auch von Taschenmessern in der Hosentasche im gesamten öffentlichen Raum nicht mehr erlaubt sein, ausser man hat eine WBK.


    Ich trage ein Victorinox Compact bei mir und verwende es täglich mehrmals, vielleicht nicht in der U-Bahn, aber Schraubendreher und Nagelfeile und vor allem die Schere darauf sind doch sehr nützlich, weil greifbar. Wenn ich keine WBK hätte, müsste ich das Messer(chen) immer aus dem Rucksack kramen, wenn ich mir einen eingerissenen Nagel reparieren will. Das ist vielleicht etwas polemisch formuliert, aber darauf läuft es hinaus. Abgesehen davon möchte ich auch die Waffenfähigkeit eines nicht verriegelnden Taschenmessers in Frage stellen. Da tut man sich nur selber weh.


    Neulich war ein sehr interessantes "Punkt 1" in Ö1, da ging es um Waffenverbotszonen (Messer), konkret auch um den Reumannplatz in Wien. <LINK> (auch zum Nachhören). Soweit ich mich erinnere, hält der eingeladene Experte nicht besonders viel davon und auch die Begeisterung der Anrufer hielt sich in Grenzen.


    Für mich sieht der Entwurf danach aus, das Kind mit dem Bade auszuschütten, ähnlich wie die deutsche Innenministerin es mit Feuerwaffen permanent versucht. Den Nachteil haben wieder nur die gesetzestreuen, vernünftigen User.


    Was kann man tun? Ist zwar noch nur ein Entwurf, aber wehret den Anfängen! Als nächstes kommen die Legal(feuer)waffenbesitzer dran, wenn das durchgeht.


    Ein weiterer Grund, warum ich meine WBK so schnell wie möglich erweitern lassen möchte.


    Mich interessiert sehr, wie Ihr das seht. Hindert so ein Rundumverbot die bösen Buben daran, böse Dinge zu tun? Oder gehen die dann dafür vor die Stadtmauern?

    "Don't shoot the piano player 'cause he will certainly return the 'favor'!" :) :S
    - Beginner, jedoch rettungslos begeistert!

  • Aufgepauscht wird Anfangs immer viel, was letztendlich wirklich kommt kann heute noch keiner mit Sicherheit sagen.


    Die Politik stand unter öffentlichem Druck etwas zu tun egal ob sinnvoll oder nicht aber der Öffentlichkeit kann man jetzt vorweisen wenigstens irgendwas getan zu haben.


    Die Situation ist aber ganz einfach erklärt.


    Verlieren im kriminellen Milieu auf der Straße macht keinen Spass und kann wie man am Machetenmord in Brigittenau erst unlängst gesehen hat der eigenen Gesundheit sehr abträglich sein.


    Daraus kann man leicht folgern das sich jeder Dealer,Straßenräuber oder Mitglied einer Jugendbande weiterhin bewaffnen wird weil die Geldstrafe oder die paar Tage Ersatzfreiheitsstrafe das kleinere Übel sind als das Leben zu verlieren oder schwer verletzt zu werden.


    Auch Mord steht seit Ewigkeiten im Strafgesetzbuch und trotzdem werden Menschen umgebracht und genauso wirds auch bei den Messern und den Gewaltaten bleiben.


    Auch wenn es uns Menschen noch so schwer fällt das einzusehen und uns einzugestehen, wir werden nie eine 100%ige Sicherheit haben und nicht alles verhindern können.

    ROCS Member

  • Ich trage ein Victorinox Compact bei mir und verwende es täglich mehrmals

    Dein Taschenmesser würde in Deutschland noch nicht unter den §42a-Messerparagraph fallen.


    Die Erwartung ist, und es hat Karner auch angedeutet, dass wir den §42a quasi nachbasteln. Der Entwurf ist aber soweit ich gesehen habe, noch nicht online auf der Parlaments Homepage.


    Der 3-fach Prostituierenmord in Favoriten vor 1-2 Monaten. Der Afghane hat sich vorher im Baumarkt 3 Messer gekauft, hat dann das größte genommen und in seinem Wohnhaus, die Wohnung mit den 4 Beischlafkammerl betreten und 3 von 4 Chinesinen mit bis zu 90 Stichen getötet. Prostituierte Nummer 4 hats überlebt weil der Freier der grad da war die Tür zuhalten konnte von Innen.


    a) das Küchenmesser war frisch ausgepackt.

    b) es war in keinem Hotspot wo ein Waffenverbot angedacht wäre


    Polizisten können wenn Sie jemanden mit Messer in einer Verbotszone das Messer abnehmen und abmahnen. Das Klientel ist davon aber nicht beeindruckt. Nur eine weitere Vorstrafe. Messer gibts zuhauf zu kaufen.


    Und es gibt dann "begründeten Verdacht auf eine Straftat" und die Polizei kann schneller jemanden sackeln weil illegales Taschenmesser.


    Danach soll das Tragen auch von Taschenmessern in der Hosentasche im gesamten öffentlichen Raum nicht mehr erlaubt sein, ausser man hat eine WBK.

    Das hab ich bisher noch nirgends gelesen. Hast du dazu belgbare Quellen?


    Insbesondere denke ich, bringt dir eine Besitzkarte für Schusswaffen nix für das Führen von Messern.

    Insbesondere, da in Waffenverbotszonen der Waffenpass ja auch schon nicht mehr ausreicht.

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  • pasted-from-clipboard.png



    Innenminister für generelles Waffenverbot statt Verbotszonen
    Das Verbot soll im öffentlichen Raum eingeführt werden und auch Messer bestimmter Art umfassen
    www.derstandard.at



    Entwurf zu "Messertrage-Verbotsgesetz" mit Strafen von bis zu 3.600 Euro liegt vor
    Laut dem Entwurf könnte eine Zuwiderhandlung auch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen sanktioniert werden
    www.derstandard.at



    Kommando Retour, das is ja noch viel schlimmer als die Deutschen mitn §42a


    Meins gleich mal abmessen.

    IMG_20240417_131756_1.jpg

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  • @PAL:


    Leider, es betrifft alle Taschenmesser, egal, wie kurz die Klinge ist. Ausnahmen eben für WBK/WP Inhaber.


    Danke für den Link, die Kommentare unter dem Standard Artikel würden mich ja sehr amüsieren, wenn's nicht so tragisch wäre.


    Dann müsste es ja bald auch einen Messerführerschein mit psychologischer Prüfung geben, eine MBK. Oder vermehrt Anträge auf WBK. Ob das im Sinne des Erfinders ist? Muss dringend wieder mal wieder die Geschichten über die Menschen aus Schilda lesen, man begegnet ihnen leider immer öfter.

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  • E n t w u r f v o m 1 1 . A p r i l 2 0 2 4
    Der Nationalrat hat beschlossen:
    Artikel X
    Bundesgesetz über das Verbot des Tragens von Messern an öffentlichen Orten
    (Messertrage-Verbotsgesetz – MT-VG)
    Verbot des Tragens von Messern an bestimmten öffentlichen Orten
    § 1. (1) Das Tragen von Messern ist an öffentlichen Orten (§ 27 Abs. 2 des
    Sicherheitspolizeigesetzes – SPG, BGBl. Nr. 566/1991)
    1. im Ortsgebiet,
    2. im geschlossen bebauten Gebiet außerhalb des Ortsgebietes,
    3. in Park- und Sportanlagen,
    4. in Freizeitparks und -anlagen,
    5. im Zuge von Veranstaltungen im Sinne der Landesgesetze,
    6. in öffentlichen Verkehrsmitteln und
    7. in Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen
    verboten, soweit nicht das Waffengesetz 1996 (WaffG), BGBl. I Nr. 12/1997, zur Anwendung kommt.
    (2) Messer sind Gegenstände, die aus einer Klinge und einem Griff bestehen sowie zum Schneiden,
    Stechen oder Hauen bestimmt sind.
    (3) Ortsgebiete sind Straßenzüge innerhalb der Hinweiszeichen „Ortstafel“ und „Ortsende“ gemäß
    § 53 Z 17a und 17b der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960), BGBl. Nr. 159/1960, und daran
    angrenzende geschlossen bebaute Gebiete. Geschlossen bebaute Gebiete bestehen aus mindestens fünf
    Wohnhäusern.
    (4) Ein Messer trägt, wer es bei sich hat. Ein Messer trägt jedoch nicht, wer es
    1. innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung
    des zu ihrer Benützung Berechtigten oder
    2. nicht griffbereit in einem Behältnis verstaut und lediglich zu dem Zweck, es von einem Ort zu
    einem anderen zu bringen (Transport),
    bei sich hat.
    (5) Das Verbot gemäß Abs. 1 gilt nicht für:
    1. Inhaber einer Waffenbesitzkarte im Sinne des WaffG,
    2. Personen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften berechtigt sind, eine geladene Schusswaffe zu
    führen,
    3. das Tragen von Messern, soweit dies im Rahmen der Berufsausübung oder der Verrichtung von
    handwerklichen Tätigkeiten geboten ist, unabhängig davon, ob die Leistung jeweils gegen
    Entgelt erbracht wird,
    4. die Verwendung von üblicherweise verwendetem Besteck während der Zubereitung und dem
    Verzehr von Speisen, insbesondere in Gastgewerbebetrieben (§§ 111 ff der
    Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994, BGBl. Nr. 194/1994) oder in ortspolizeilich verordneten
    Grillzonen oder -plätzen,

    5. das Tragen von Messern, soweit dies im Rahmen der Sportausübung, der Brauchtumspflege, von
    historischen Aufzügen oder von historischen Veranstaltungen üblich ist,
    6. das Tragen von Messern im Rahmen von Outdooraktivitäten, die anerkannten pädagogischen
    Zwecken dienen (zB Pfadfinder),
    7. das Anbieten von Messern zum Verkauf auf Gelegenheitsmärkten im Sinne des § 286 Abs. 2 und
    6 GewO 1994 oder auf Messen und
    8. das Tragen von Messern zu szenischen Zwecken und mit diesen zusammenhängenden
    Tätigkeiten im Rahmen des Bühnenbetriebs oder einer Filmproduktion.
    Zuständigkeit
    § 2. Behörde im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die Bezirksverwaltungsbehörde, im Gebiet einer
    Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, die
    Landespolizeidirektion.
    Beschwerden
    § 3. Über Beschwerden gegen Bescheide nach diesem Bundesgesetz entscheidet das
    Landesverwaltungsgericht.
    Verwaltungsübertretungen
    § 4. Wer dem Verbot gemäß § 1 zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit
    einer Geldstrafe bis zu 3 600 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen. Der
    Versuch ist strafbar.
    Durchsuchungsermächtigung
    § 5. Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, eine Durchsuchung der
    Kleidung von Menschen und der von diesen mitgeführten Fahrzeuge und Behältnisse (Koffer, Taschen u.
    dgl.) vorzunehmen, wenn auf Grund eines konkreten Hinweises oder sonstiger bestimmter Tatsachen der
    dringende Verdacht besteht, dass dem Verbot gemäß § 1 zuwidergehandelt wird. Die §§ 50 SPG und 121
    Abs. 3 der Strafprozeßordnung 1975, BGBl. Nr. 631/1975, gelten.
    Verfall
    § 6. (1) Messer, die den Gegenstand einer nach § 4 als Verwaltungsübertretung strafbaren Handlung
    bilden, sind von der Behörde für verfallen zu erklären.
    (2) Wenn unmündige Minderjährige dem Verbot gemäß § 1 zuwiderhandeln, hat die Behörde die
    hierfür verwendeten Messer für verfallen zu erklären.
    (3) Die verfallenen Messer gehen in das Eigentum des Bundes über.
    Identitätsfeststellung bei unmündigen Minderjährigen
    § 7. (1) Wenn unmündige Minderjährige dem Verbot gemäß § 1 zuwiderhandeln, sind die Organe
    des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermächtigt, die Identität dieser Person festzustellen. § 50 SPG gilt.
    (2) Die Feststellung der Identität ist das Erfassen der Namen, des Geburtsdatums, der
    Staatsangehörigkeit und der Wohnanschrift des Betroffenen. Sie hat mit der vom Anlass gebotenen
    Verlässlichkeit zu erfolgen.
    (3) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben Personen, deren Identität festgestellt
    werden soll, hiervon in Kenntnis zu setzen. Jeder Betroffene ist verpflichtet, an der Feststellung seiner
    Identität mitzuwirken und die unmittelbare Durchsetzung der Identitätsfeststellung zu dulden.
    Sicherstellung bei unmündigen Minderjährigen
    § 8. Wenn unmündige Minderjährige dem Verbot gemäß § 1 zuwiderhandeln, sind die Organe des
    öffentlichen Sicherheitsdienstes unbeschadet § 39 Abs. 2 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 (VStG),
    BGBl. Nr. 52/1991, berechtigt, die hierfür verwendeten Messer sicherzustellen. § 50 SPG gilt.
    Sprachliche Gleichbehandlung
    § 9. Soweit in diesem Bundesgesetz auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in der
    männlichen Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.
    Verweisungen
    § 10. Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf
    die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
    Vollziehung
    § 11. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Inneres betraut.
    Inkrafttreten
    § 12. Dieses Bundesgesetz tritt mit XXX in Kraft.

  • Danke Racer, für das schnelle Auffinden des Entwurfs.

    Man beachte (4) Punkt 2. "nicht griffbereit…verstaut und lediglich zu dem Zweck…(Transport).


    Ich verstehe das so, dass man das Messer, selbst wenn es verpackt ist, nicht einfach spazieren fahren darf, sondern nur von A nach B bringen darf, ähnlich wie das bei Schusswaffen ist. Es muss verpackt sein UND darf nur von A nach B transportiert werden.


    Das bedeutet bzgl. Punkt 7, dem Verkauf auf Märkten: Wenn ich ein Messer beim Standler kaufe, muss ich sofort nach Hause fahren und darf mich nicht noch beim Anker anstellen, um 10 Semmerln zu kaufen. D.h. ich muss den Einkauf strategisch planen und die Messer als letztes besorgen.


    Spitzenentwurf.

    "Don't shoot the piano player 'cause he will certainly return the 'favor'!" :) :S
    - Beginner, jedoch rettungslos begeistert!

  • Polizisten können wenn Sie jemanden mit Messer in einer Verbotszone das Messer abnehmen und abmahnen. Das Klientel ist davon aber nicht beeindruckt. Nur eine weitere Vorstrafe. Messer gibts zuhauf zu kaufen.

    Es gibt so viele Möglichkeiten jemanden schwer zu verletzen und die Gefahr beim Messer geht in der Regel von einer dadurch hervorgerufenen Stichverletzung aus.


    Zum Glück kann das Klientel aber ganz gemütlich auf einen Schraubenzieher oder eine Feile zurückgreifen um das selbe Ergebnis zu erzielen.


    Das Gesetz ist eine weitere Episode von "ich will aber ich kann nicht" und nicht mehr und nicht weniger.

    ROCS Member

  • Schon 1898 hätte so ein Messerverbot umgesetzt gehört, weil das hätte Kaiserin Sissi sicher vor ihrem damaligen Tod beschützt. ;)

    (Darum auch der Hinweis mit der Feile)




    "Am 10. September 1898 verließ die Kaiserin gegen 13:30 Uhr das Hotel Beau-Rivage in Genf, um nach einer Fahrt auf dem Raddampfer Genève an den Bergkurort Caux zu gelangen. Als sie in Begleitung ihrer Hofdame Irma Sztáray die Seepromenade Quai du Mont Blanc entlangschritt, stürzte sich der italienische Anarchist Luigi Lucheni vor der Bootsanlegestelle auf sie und stieß ihr eine spitz zugeschliffene Feile ins Herz."



    DIe Dame hatte damals sicherlich Personenschutz aber ein italienischer Hilfsarbeiter der leider offenbar mehr geistige

    Kompetenz als so mancher heutige studierte Experte besaß hat schon vor 126 Jahren begriffen das man so etwas nie ganz auschließen können bzw verhindern können wird.


    Jeder der nur irgendwo einen Metallstab,Feile etc herumliegen hat und seinen Namen mit maximal 2-3 Fehlern schreiben kann, stellt sich eine Stichwaffe im Handumdrehen selbst her.


    Aber ja ein Messer Trage-& Verkaufsverbot wirds sicher richten können und Wien ist ab morgen Frei von Gewalt und Kriminalität. :D

    ROCS Member

  • Nächste nächtliche Messerattacke in Favoriten
    In der Nacht auf Montag ist es trotz neuer Waffenverbotsregelung erneut in Wien-Favoriten zu einer brutalen Messerattacke gekommen. Ein Unbekannter ...
    www.krone.at


    Na geh jetzt haben wir schon unser tolles Waffenverbot umd trotzdem hält sich wer nicht dran.


    Den Opfern wünsche ich gute Besserung und hoffe das diese sogenannten Experten am Montag beim AMS stehen anstatt die nöchste fürstliche Gage zu kassieren.

    ROCS Member

  • Ich bin gerade in einem anderen Forum darauf aufmerksam geworden:

    Messerverbot-Nein-Danke.at
    Verein zur Beibehaltung eines liberales Messerrechts in Österreich
    messerverbot-nein-danke.at


    Falls es hier nicht erwünscht ist, bitte löschen!

    Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
    Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
    (Caspar David Friedrich 1774-1840)

  • Ich bin gerade in einem anderen Forum darauf aufmerksam geworden:

    Hab mich schon auf der Website für weitere Infos zum Verein eingetragen!

    Immer noch Anfänger & Mitglied im ISB, CSS & LSVNOE & NFVÖ.

    Steyr L9-A1 / Manurhin MR 88 .38spc / Springfield 1911 Operator .45 ACP / Springfield Armory 1911 Garrison 9mm / WS: Ruger Mark IV 22/45 lite / Chiappa 1892 Alaskan TD .357 Mag.
    Wiederlader: .38 spec. - .357 Mag. - .45 ACP … und Bogenschütze

    Ich glaube keine Verschwörungstheorien! Die werden alle von einer geheimen Regierungsbehörde in Umlauf gebracht …

  • Ich bin gerade in einem anderen Forum darauf aufmerksam geworden:

    https://messerverbot-nein-danke.at/


    Falls es hier nicht erwünscht ist, bitte löschen!

    Und ich dachte immer die deutschen Bundesbedenkenträger sind in ihrem unsinnigen Verbotsaktivismus nicht zu toppen - und dann legen die Kolleginnen und Kollegen südlich des Watzmanns so einen Schwachsinn vor ||


    Da hat es waffenrechtlich ausnahmsweise mal der Deutsche besser, aber das kann sich bei uns jederzeit auch wieder ändern.

    Ein derartig strenges Gesetz bei uns würde faktisch das Ende meines Kleingewerbes bedeuten...


    Ich drücke euch von hier oben die Daumen dass das Schlimmste verhindert werden kann.


    Gruß vom Axtwerfer

  • https://www.krone.at/3355494


    Da sieht man wieder einmal wie zahnlos und wirkungslos ein "Messerverbot" tatsächlich ist um Verbrechen nachhaltig zu verhindern.

    Wir wissen hoffentlich alle, dass ein Messerverbot nicht alle Straftaten verhindern wird und das ist auch nicht Sinn der Einführung.


    Der Grund dafür ist eine Ächtung der Waffen zu schaffen, den Polizisten mehr Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen und die Gesellschaft zu einem Verhalten zu lenken. Das ist der Grund für jedes Gesetz und jede Verordnung die sanktionsbewehrt ist. Gerade letzterer Punkt braucht Zeit und 100% Einhaltung wird man nie erreichen. Schafft man bei keinem Delikt.


    Außerdem: Viele Taten geschehen im Affekt. Da kann es sehr wohl einen Unterschied machen ob man betrunken mit jemandem in Streit gerät und man ein Messer dabei hat oder nicht.


    Ob es sinnvoll ist Medienberichte über Stichwaffenvorfälle zu posten als Beleg für eine angebliche Wirkungslosigkeit wage ich zu bezweifeln. Die Zeit und die Statistiken werden zeigen wie wirkungsvoll oder nicht wirkungsvoll ein Gesetz ist.

    Grüße Ben, Administrator

  • Wir wissen hoffentlich alle, dass ein Messerverbot nicht alle Straftaten verhindern wird und das ist auch nicht Sinn der Einführung.


    Der Grund dafür ist eine Ächtung der Waffen zu schaffen, den Polizisten mehr Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen und die Gesellschaft zu einem Verhalten zu lenken.

    Den Reumannplatz und Umgebung hat man schon sehr lange verloren und es handelt sich hierbei um eine Verzweiflungstat da der Druck durch die mediale Berichterstattung dermaßen groß wurde das man irgendwas und wenn es noch so Wirkungslos ist vorweisen musste.


    Man möge mir im übrigen verzeihen das ich zwar ein großer Unterstützer der Exekutive bin aber aufgrund meiner Lebenserfahrung mit der Exekutive im 10 Bezirk froh bin auf mich selbst aufpassen zu können und nicht auf diese angewiesen zu sein, weshalb ich auch äußert skeptisch bin was die mit ihren Handlungsmöglichkeiten wie du es nennst umsetzen wollen.


    Die ganze Verwandtschaft meiner Frau wohnt auch heute noch in der Umgebung vom Reumannplatz und Mut ist nicht unbedingt die Eigenschaft die man mit der Exekutive in Favoriten in Verbindung bringen würde um es diplomatisch auszudrücken.

    ROCS Member

  • Bitte am Thema bleiben.

    Das eine ist die aktive Waffenverbotszone in Favoriten. Das andere ist ein Österreichweites Messerverbot als Gesetzesentwurf im Parlament.


    Eventuell sollte "Favoriten" am besten garnicht im Thread diskutiert werden.


    Beim Fall Engerthstraße wurden die Tatwaffen (Küchenmesser) a) Minuten vorher erst erworben, und b) die Taten im eigenen Wohnhaus damit begangen.

    Eventuell wurden die Tatwaffen sogar in einem Rucksack verschlossen von Geschäft nach Tatort transportiert.

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  • Bitte am Thema bleiben.

    Das eine ist die aktive Waffenverbotszone in Favoriten. Das andere ist ein Österreichweites Messerverbot als Gesetzesentwurf im Parlament.

    Ich will nur den Sinn hinter diesem Gesetz verstehen.


    Was nützt mir ein Gesetz und Handlungsmöglichkeiten wenn ich nicht das Personal habe es um- bzw durchzusetzen und damit meine ich nicht die Anzahl an Beamten.


    Heute werden Polizisten von "Kindern" regelmäßig verdroschen,etwas das bspw in der Tannengasse undenkbar gewesen wäre.


    Im Gegenteil den engagierten Beamten die ihren Job ernst nehmen und das Herz am richtigen Fleck haben werden ofmals noch Steine in den Weg gelegt.

    ROCS Member

  • Ich will nur den Sinn hinter diesem Gesetz verstehen.

    jo, eh.

    Mensch ärger dich nicht, zurück zum Start.


    Bitte am Thema bleiben.!

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