Was ja rein logisch schon mal nicht gehen dürfte ist, für alle Zukunft eine ganze Produktlinie per Bescheid zu verbotenen Waffen zu erklären.
Wir sind uns doch sicher einig, dass das WaffG. in AT so manchem folgen mach, bloß nicht den Grundlagen der Logik!
Siehe Pumpgun-Verbot:
Eine händisch zu repetierende Pumpgun ist "böse" und eine verbotene Kat. A Waffe.
Eine halbautomatische Schrotflinte, welche deutlich schnellere Schussfolgen erlaubt, ist aber ganz normal erlaubt als Kat. B Waffe.
Ist das logisch? Nein! Stört diese Unlogik den Gesetzgeber? Nein, rein gar nicht!
Hast Du den Bescheid zwischenzeitlich inhaltlich lesen können oder beziehst Du Dich dabei, worum es in dem Bescheid genau geht nur auf die zusammenfassende Auskunft in der E-Mail?
Nein & Ja. Ich hab ja mWn. auch gar keine Möglichkeit den Bescheid einzusehen.
Kann außerdem nicht auch der Großhändler oder Generalimporteur kleine Veränderungen an Waffen durchführen, um sie an die Gesetzgebung des jeweiligen Landes anzupassen?
Das wäre tatsächlich theoretisch eine Möglichkeit. Taylor's & Company macht das mit Chiappa Modellen in Amerika und macht bei denen Finetuning bzw. lässt sich bestimmte Modelle extra für den Amerikanischen Markt anfertigen. Dieser Markt ist aber auch so groß, dass es sich sowohl für Taylor's, als auch Chiappa auszahlt und rechnet.
Also nach Deiner Berechnung wäre die 16,5"-Variante dann bis zur Schaftstange nicht-eingeklappt über 60cm?
Das müsste man konkret ausmessen/ermitteln bzw. ist davon auszugehen, dass dies damals bei der Einstufung passiert ist.
Und so wie sie eventuell irrtümlich als erlaubte Kat. C angeboten wird, obwohl vermutlich lt. Bescheid verbotene Kat. A,
wäre es genauso denkbar, dass sie irrtümlich als erlaubte Kat. C angeboten wird, obwohl eventuell erlaubte Kat. B.
Ok, aber eins verstehe ich wirklich nicht:
Wenn Ihr auch nur leiseste Bedenken habt, warum dann denen nicht Bescheid gegeben? Vielleicht klärt sich die Sache so auf und man erfährt noch was zur Diskussion Beitragendes.
Kannst du gerne machen, wenn du dir erwartest, hier dann eine rechtlich verbindliche Auskunft zu erhalten.
Als Waffenhändler hat man außerdem viell ganz andere Möglichkeiten, solche Bescheide einzusehen und weiss deswegen auch mehr...
MWn. eben nicht, weil Bescheide nur an den ergehen, der eine Einstufung beantragt und auch die dafür anfallenden Gebühren übernommen hat.
Alle anderen bekommen nur eine – so wie ich eine Info – dass es bereits eine Einstufung als Kat. A dafür gibt.
Vollzugriff haben hier mWn. nur die Behörde oder das Gericht, falls es zu einer konkreten Verhandlung kommt und nicht nochmal ein extra Gutachten angefordert wird.