Beiträge von Dobi

    Die Treffer waren auf 20m ned so das gelbe vom Ei🤣🤣🤣.

    Ich kann mich noch gut an meinen ersten echten Standbesuch (nach dem Waffenführerschein) erinnern:
    Hab da am Schluss mal ganz ambitioniert die 50x50cm Präzisionsscheibe auf 25m geschickt und mir schon gedacht,
    die hört ja nie auf, sich von mir wegzubewegen!
    Aber die größere Überraschung kam noch:
    Nachdem ich frohen Mutes 10 Schuss abgegeben hatte und die Scheibe zurückholte musste ich feststellen,
    dass auf der ganzen Scheibe kein einziges Loch zu finden war! :D

    Tanja Heber eine deutsche Kollegin mit vielfachen Europa- und Weltmeistertitel.

    Ihr Weltrekord mit 13 10ern ist auch nicht von schlechten Eltern!

    Freut mich riesig für dich, dass du die Gelegenheit zum Austausch mit ihr hattest!

    Hab da ähnliche Erfahrungen mit der Post gemacht:
    Speedloader aus America wurden von der Post in AT zum Transport abgelehnt und gingen retour an den Absender!
    Der Zweite Versuch mit FedEx kam ohne Probleme an, weil die vom Absender bis zum Empfänger inkl. eigene Zollabfertigung eine durchgehende Lieferkette haben.
    1911er Magazine aus Deutschland wurden hingegen von der Post problemlos zugestellt!

    Dobi:

    Aufgelegt aber ja auch der Spass, eine Diskussion in einem Diskussionsforum irgendwie ohne ersichtliche Not für beendet erklären zu wollen. ;)

    Da wollen wir doch genau bleiben:
    Ich habe nicht ohne ersichtliche Not die Diskussion für beendet erklärt, sondern geschrieben …

    Deshalb ist jetzt mal für mich von meiner Seite aus diese Diskussion zu Ende, […]

    … und …

    Mehr werde ich jetzt in diese Richtung nicht mehr unternehmen und jetzt ist das Thema für mich endgültig abgeschlossen! ;)

    Beides bezieht sich auf "mich" und "meinen" Umgang mit der weiteren Diskussion.

    Und durch …

    Vielen Dank, dass ich mich bei meinem Thread mit deiner Erlaubnis ausklinken darf! ;)

    … nochmals kundgetan, dass ich mich aus genannten Gründen ausklinke!
    Damit hab ich jedoch keinesfalls die Diskussion für Andere als für beendet erklärt.


    Versteh' ich leider nicht.

    Das sei dir unbenommen und ist dein gutes Recht!

    Wie gesagt, verstehe ich leider nicht, diesen letzten Schritt nicht auch noch zu gehen.

    Es sei dir ebenso völlig unbenommen, diesen Schritt zu gehen und dein Glück bei diversen Händlern und dem Generalimporteur zu versuchen.
    Der aktuelle Generalimporteur für Chiappa in Österreich ist GMG Austria -> https://www.gmgaustria.at/
    Meine Infos waren noch vom Vorgänger Ammotec.

    Man könnte dann auch nur nach dem GZ fragen. Und dann woanders anfordern, z.B. beim BMI oder bei der LPD.

    Auch hier kannst du gerne dein Glück versuchen und z.B. den Bescheid zum "Little Badger" anfordern. Die GZ hast du ja bereits in meinem Screenshot gefunden. Ich halte es aber für höchst unwahrscheinlich, dass du hier eine Kopie des Einstufungsbescheides erhalten wirst, da dieser ja – wie hier schon mehrmals erwähnt – nur gegen Gebühr und nur an den Antragersteller ergeht.
    Sollte es dir dennoch gelingen, lass ich mich da gerne positiv überraschen!

    Dobi: Jeder kann sich ein- und ausklinken wie er will.

    Vielen Dank, dass ich mich bei meinem Thread mit deiner Erlaubnis ausklinken darf! ;)
    (Spaß muss sein und der musste daher einfach sein und war ja irgendwie "aufgelegt"! ;) )


    Mich würde natürlich interessieren, ob Du darum gebeten hast und Dir also der (Groß-) Händler die Einstufungsentscheidung in Kopie zugeschickt hat.

    Hab ich nicht.

    Wenn ja, dann lade sie hier doch mal hoch.

    Hätte ich sofort gemacht.


    Würde gerne mal eine Einstufungsentscheidung inhaltlich lesen.

    Da kann ich leider nicht behilflich sein, da ich auch über eine kurze Google-Suche nichts entsprechendes Gefunden habe.

    Doch noch ein kurzer Nachtrag: 
    Ich hab zwar nicht wegen dem "Little Badger" telefoniert (weil der mich nicht betrifft und mir Infos zu dem bei Take Down UHR Modellen auch nicht weiterhelfen), aber ich habe bei einem bekannten Händler der auch eine Plattform für gebrauchte Waffen betreibt angerufen, weil ich dort schon einiges gekauft habe.

    Dieser Händler bietet ebenso diverse UHR Take Down Modelle an. Auf meine Frage, wie es da denn mit der Einstufung dieser Waffen als Kat. C stünde, bekam ich folgende Auskunft:
    Diese Modelle können bereits seit vielen Jahren in ganz Österreich über den Großhändler/Generalimporteur bei rund 300 Waffenhändlern bestellt und gekauft werden und der Großhändler würde nur Waffen weiterverkaufen, die in Österreich den gültigen Bestimmungen entsprechen.
    Desweiteren gab es hier seines Wissens nach in all den Jahren noch nie ein Problem mit einem UHR Take Down Modell.

    Also hab ich auch noch beim bisherigen Großhändler/Generalimporteur angerufen und gefragt und bekam folgende Auskunft:
    Natürlich verkaufen sie an ihre Händler in Österreich nur Waffen, zu denen sie einen entsprechenden Bescheid des BMI haben, dass diese erlaubt sind.
    Auch ihm sind aus all den Jahren keine Probleme mit UHR Take Down Modellen bekannt, da ja durch das Zerlegen in zwei Teile keine verkürzte, aber schussfähige Waffe entstehen würde.

    Mehr werde ich jetzt in diese Richtung nicht mehr unternehmen und jetzt ist das Thema für mich endgültig abgeschlossen! ;)

    Ich fass mal für mich zusammen:
    Wir wissen nach der Mail-Antwort in etwa genausoviel bzw. genausowenig wie davor.
    Wir wissen aber, dass es zumindest für die Chiappa Little Badger .22lr eine Einstufung als verbotene Kat. A Waffe gibt, weil sie unter 60 cm verkürzbar ist.

    Und wir wissen, dass lt. Mail-Antwort nur der Antrag auf Einstufung für ein bestimmtes Modell Gewissheit bringen kann, da man die Einstufung von mehreren Faktoren abhängig macht und man es selbst bei der Behörde so sieht, dass es über "das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß" keine konkrete Definition im Gesetz gibt.
    Die in der Mail-Antwort angeführte "Richtlinie", was da darunter fallen könnte, ist bereits nur eine Rechtsansicht, die so nicht im Gesetz vorkommt und daher von einem Sachverständigen oder Richter auch jederzeit anders ausgelegt werden könnte.
    Und auch die LPD oder das BMI haben hier in den letzten Jahren – wie z.B. bei den Wechselsystemen – ihre Rechtsansicht auch schon mal um 180° gedreht.
    Womit solche Rechtsansichten – wenn überhaupt – nur jeweils aktuelle Relevanz haben.

    Und wir wissen, dass in Wahrheit in solchen Fällen die einzige "echte" Rechtssicherheit nur dann gegeben ist, wenn es dazu ein entsprechendes richterliches Urteil gibt. Welches dann aber in Österreich auch wieder nur für den einen konkreten Fall gilt!
    Vermutlich will aber aus vielen Gründen niemand von uns diesen Weg beschreiten, wenn es sich vermeiden lässt!

    Deshalb ist jetzt mal für mich von meiner Seite aus diese Diskussion zu Ende, da alles Weitere aus dem Bereich Vermutungen bzw. "sich vorstellen können" oder "logisch wäre es doch" kommt und sowas auf rechtliche Belange halt keinen nennenswerten Einfluss hat!

    Was ja rein logisch schon mal nicht gehen dürfte ist, für alle Zukunft eine ganze Produktlinie per Bescheid zu verbotenen Waffen zu erklären.

    Wir sind uns doch sicher einig, dass das WaffG. in AT so manchem folgen mach, bloß nicht den Grundlagen der Logik! ;)
    Siehe Pumpgun-Verbot:
    Eine händisch zu repetierende Pumpgun ist "böse" und eine verbotene Kat. A Waffe.
    Eine halbautomatische Schrotflinte, welche deutlich schnellere Schussfolgen erlaubt, ist aber ganz normal erlaubt als Kat. B Waffe.
    Ist das logisch? Nein! Stört diese Unlogik den Gesetzgeber? Nein, rein gar nicht!


    Hast Du den Bescheid zwischenzeitlich inhaltlich lesen können oder beziehst Du Dich dabei, worum es in dem Bescheid genau geht nur auf die zusammenfassende Auskunft in der E-Mail?

    Nein & Ja. Ich hab ja mWn. auch gar keine Möglichkeit den Bescheid einzusehen.


    Kann außerdem nicht auch der Großhändler oder Generalimporteur kleine Veränderungen an Waffen durchführen, um sie an die Gesetzgebung des jeweiligen Landes anzupassen?


    Das wäre tatsächlich theoretisch eine Möglichkeit. Taylor's & Company macht das mit Chiappa Modellen in Amerika und macht bei denen Finetuning bzw. lässt sich bestimmte Modelle extra für den Amerikanischen Markt anfertigen. Dieser Markt ist aber auch so groß, dass es sich sowohl für Taylor's, als auch Chiappa auszahlt und rechnet.


    Also nach Deiner Berechnung wäre die 16,5"-Variante dann bis zur Schaftstange nicht-eingeklappt über 60cm?

    Das müsste man konkret ausmessen/ermitteln bzw. ist davon auszugehen, dass dies damals bei der Einstufung passiert ist.
    Und so wie sie eventuell irrtümlich als erlaubte Kat. C angeboten wird, obwohl vermutlich lt. Bescheid verbotene Kat. A,
    wäre es genauso denkbar, dass sie irrtümlich als erlaubte Kat. C angeboten wird, obwohl eventuell erlaubte Kat. B.


    Ok, aber eins verstehe ich wirklich nicht:
    Wenn Ihr auch nur leiseste Bedenken habt, warum dann denen nicht Bescheid gegeben? Vielleicht klärt sich die Sache so auf und man erfährt noch was zur Diskussion Beitragendes.

    Kannst du gerne machen, wenn du dir erwartest, hier dann eine rechtlich verbindliche Auskunft zu erhalten.


    Als Waffenhändler hat man außerdem viell ganz andere Möglichkeiten, solche Bescheide einzusehen und weiss deswegen auch mehr...

    MWn. eben nicht, weil Bescheide nur an den ergehen, der eine Einstufung beantragt und auch die dafür anfallenden Gebühren übernommen hat.
    Alle anderen bekommen nur eine – so wie ich eine Info – dass es bereits eine Einstufung als Kat. A dafür gibt.
    Vollzugriff haben hier mWn. nur die Behörde oder das Gericht, falls es zu einer konkreten Verhandlung kommt und nicht nochmal ein extra Gutachten angefordert wird.

    Im Bescheid geht es um die .22lr Modelle und da bleibt keines nach dem Zusammenklappen länger als 60 cm.


    Das im Bild bei AWM kann also kein KK Modell sein. Was es für 9mm Flobert Versionen gibt ist unerheblich, denn um die geht es im Bescheid nicht!


    Das Chiappa extra für das WaffG. in AT eine eigene Variante als Reaktion auf die Einstufung herausgebracht hat, halte ich für höchst unwahrscheinlich!


    Wie du auf deinen vorletzten Absatz kommst, erschließt sich mir nicht.


    Zu deinem letzten Absatz:

    Kann durchaus sein, da ja wie bereits mehrmals hier erwähnt, solche Einstufungen nirgends veröffentlicht werden.

    EDIT: Ausserdem ist unklar, was deren Formulierung "unter 60cm verkürzbar" genau bedeuten soll.
    Hier wurde evtl. eben doch eine Differenzierung nach Lauflänge mitgeteilt...

    Wenn du auf die Website von Chiappa gehst -> https://www.chiappafirearms.com/category/gun/rifles
    und dort nach "Little Badger" und ".22 lr" filterst – also worum es in dem einen Bescheid geht – bekommst du drei Modelle angezeigt
    und so wie es da sehe, geht es sich bei keinem der drei Modelle aus, dass sie verkürzt über 60 cm lang bleiben:

    Screenshot 2025-04-10 at 17-51-56 Compare.png

    Das Bild bei AWM würde ich dabei nicht als verbindlich ansehen, da es sich sehr wahrscheinlich nur um ein Symbolbild handeln wird,
    weil in der Beschreibung eine Lauflänge von 16,5'' angeführt ist, was nicht zu dem Bild passen würde und auch nicht den drei verfügbaren Modellen auf der Chiappa Website ähnlich sieht.





    PAL ja die guten alten "Gummiparagrafen" sorgen dafür, dass Gerichte, Anwälte und Sachverständige nie arbeitslos werden! ;)

    Bei unterhaltsam vs. Erkenntnisgewinn bin ich ganz bei dir! :)


    Meine Knicke-BBF und Knicke-Flinte ist auch im üblichen Maß zerlegbar. Also Handstück, Lauf und Stoßboden/Schaft.

    Da sind wir wieder beim "Gummiparagrafen":
    Bei einem explizit als Take Down Modell benannten und konstruiertem UHR wäre es ja dann auch das übliche Maß, ihn in Schaft mit Abzug, Verschluss und hinterem Teil von Patronenlager + Lauf mit vorderem Teil vom Patronenlager + Röhrenmagazin zu zerlegen.

    Wäre dem nicht so, müsste man dann ja bei einm Klappfahrrad oder Faltboot auch sagen: "Das geht jetzt aber schon übder das übliche Maß hinaus!" ;)

    Und wenn es bei deiner Knicke-BFF oder Knicke-Flinte als "üblich" durchgeht, wäre es – wenngleich nicht auszuschließen – eben völlig unlogisch, es bei einem Take Down UHR als unübliches Maß zu werten! ;)

    Dann ists aber auch ein Kaliber welches vom einen Berg auf den anderen Berg die Gams mit entsprechendem Kaliber und Knall (z.B.: .300 Winchester Magnum) erlegt. Und kein .22lfB.

    Dann wäre also der Umkehrschluss:
    Im minderwirksamen Kaliber .22lfb verbotene Waffe Kat. A, weil man damit theoretisch unauffälliger wildern kann
    und in reichweitenstärkeren und wirksameren Kaliber .300 Winchester Magnum erlaubte Kat. C Kipplaufbüchse für Bergjagd, weil man's auch noch im Tal hört!?

    Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass man beim WaffG. in Österreich da so explizit die Wilderer "im Visier" hatte!
    Wobei man natürlicher fairer Weise sagen muss, dass bei unserem WaffG. vieles möglich sein kann, egal wie unwahrscheinlich, unverständlich oder gar unlogisch es uns allen vorkommt! ;)

    Das wird es mit ziemlicher Sicherheit nicht sein.....


    wenn etliche Jäger die 22lr für die Fallenjagd verwenden

    Und auch mit ziemlicher Sicherheit nicht,
    weil es auch etliche Jäger gibt, die z.B. eine Kipplaufbüchse von Bergara für die Bergjagd verwenden, wo ja der Vorteil extra darin besteht, dass man sie zerlegt leicht und sicher im Rucksack bis ins Revier auf dem Berg bringen kann, wo sie dann zusammengebaut zum jagdlichen Einsatz kommt.

    Nachtrag:
    Und genau diese zerlegbaren Kipplaufbüchsen von Bergara für die Bergjagd gibt es auch in den klassischen jagdlichen Kalibern:

    -> https://www.shootingstore.at/k…8-win-58x24-black-ov.html


    -> https://www.shootingstore.at/k…58x24-ohne-visierung.html
    Hier sieht man im dritten Bild übrigens, wie offenbar ohne Werkzeug zerlegt werden kann.

    PAL ich glaub da liegt ein Missverständnis vor:

    Dein Hinweis "das ist im Gesetz ja schon geregelt." mit meinem Screenshot bezieht sich ja explizit auf halbautomatische Waffen!

    In meinem Beispiel mit dem Revolvergewehr von Alfa Proj. geht es aber nicht um eine halbaumtomatische Waffe.
    Und würde man bei dem wie von mir geschrieben vorgehen …

    Spannend ist hier allerdings:
    Würde man hier den Holzschaft abschrauben, das Gestänge absägen und einen normalen Pistolengriff montieren,
    würde es noch nicht zur verbotenen Waffen werden, sondern wäre dann eigentlich ein Kat. B Revolver mit sehr langem Lauf.


    … wird daraus nicht aus einer Kat. C Waffe eine verbotene Waffe, sondern aus einem Kat. C Revolvergewehr ein Kat. B Revolver mit sehr langem Lauf.

    Anders gesagt:
    Im Originalzustand mit 75 cm Gesamtlänge ist das Revolvergewehr von Alfa Proj. mit 75 cm Gesamtlänge Kat. C, da kein Halbautomat.
    Montiere ich den Schaft ab UND säge das Metallgestänge auch ab (und montiere für mehr Bequemlichkeit einen Pistolengriff auf den Rahmen),
    habe ich eine Waffe die kürzer als 60 cm ist und da es sich von der Funktion immer noch um einen Revolver handelt,
    wird eine "Faustfeuerwaffe" der Kat. B daraus, aber das Ganze wird nicht zu einer verbotenen Waffe!

    Darauf wollte ich mit meinem Beispiel hinaus! ;)