Formulare - Kategorie B & C - Überlassungsmeldung und Kaufverträge

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  • Diskussion zum Artikel Formulare - Kategorie B & C - Überlassungsmeldung und Kaufverträge:

    Zitat
    Bei privatem Kauf und Verkauf von Kategorie B und C Waffen sind entsprechende Meldungen an die Behörde durchzuführen.
    Anbei entsprechende Beispiel Formulare.

    PAL

    5,6×15mmR - 9×18mm/19mm/29mmR/33mmR - 7,62×25mm/39mm/54mmR - 20/12×76

  • Die persönliche Meldung trifft aber nur für Kategorie Aund B zu.

    Die Meldung für Kategorie C macht der Händler/Büchsenmacher.

    mir deucht, du hast 99% vom Artikel nicht gelesen. ;)

    les nochmal.

    5,6×15mmR - 9×18mm/19mm/29mmR/33mmR - 7,62×25mm/39mm/54mmR - 20/12×76

  • Die Meldung für Kategorie C macht der Händler/Büchsenmacher.

    Vollkommen richtig!

    Aber es gibt auch Leute, die sich nicht nur darauf verlassen, dass der Käufer die erworbene Kategorie C Waffe auch wirklich meldet. Die machen zusätzlich auch einen Kaufvertrag, obwohl man diesen nicht machen muss. Vielmehr dient er der persönlichen Absicherung für den Fall, dass der Käufer nicht meldet. Das soll ja angeblich schon vorgekommen sein!

    Und so verstehe ich auch das Posting von PAL, Kategorie B - Überlassungsmeldung, Kategorie C - Kaufvertrag.


    Es sei noch einmal ausdrücklich erwähnt! Ein Kaufvertrag ist beim Verkauf/Kauf von Waffen der Kategorie C vom Waffengesetz her nicht vorgeschrieben. Aber er ist auch nicht verboten.


    Ich z. b. mache es so, dass ich Waffen der Kategorie C aus Privatbesitz wenn möglich immer vom Händler meines geringsten Mißtrauens ankaufen lasse und die dann direkt von ihm kaufe. So haben der Verkäufer und ich immer die Gewissheit, dass ZWR-technisch alles in Ordnung ist. Außerdem ist der Händler meist ohnehin involviert, weil ein Versand von Waffen in Österreich sowieso nur von Händler zu Händler erlaubt ist. Und bei einem Import z. B. aus Deutschland geht es ohne Händler sowieso nicht.

    Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
    Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
    (Caspar David Friedrich 1774-1840)

  • Bei Kategorie C Waffen mach ich beim Verkauf eine Kopie für den Käufer und notiere mir auf meiner originalen Meldung alle Daten des Käufers (Geburtsdatum, Adresse und Unterschrift) mit dem Datum des Verkaufs. Mit Foto vom Ausweis/WBK. Hat bis jetzt immer funktioniert mit der reibungslosen Ummeldung. ;)

  • Der Satz an sich stimmt schon so. "Bei privatem Kauf und Verkauf von Kategorie B und C Waffen sind entsprechende Meldungen an die Behörde durchzuführen." sagt eigentlich nur aus dass entsprechende Meldungen zu machen sind. Wer, wie zu melden hat steht dann im Artikel.

  • Bei Kategorie C Waffen mach ich beim Verkauf eine Kopie für den Käufer und notiere mir auf meiner originalen Meldung alle Daten des Käufers (Geburtsdatum, Adresse und Unterschrift) mit dem Datum des Verkaufs. Mit Foto vom Ausweis/WBK. Hat bis jetzt immer funktioniert mit der reibungslosen Ummeldung. ;)

    Folglich "sicherst" du dich auch in irgendeiner Form ab. Der von PAL genannte Kaufvertrag ist nur eine andere Form der "Absicherung".

    Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
    Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
    (Caspar David Friedrich 1774-1840)

  • PAL


    Dieser Artikel ist auch "Formulare" und kein Best-Practice bei Kauf/Verkauf.


    Zu gegebener Zeit gibts dann auch einen Artikel bezüglich Best Practice beim Kauf und Verkauf von Kat B/C.




    Die persönliche Meldung trifft aber nur für Kategorie Aund B zu.

    Die Meldung für Kategorie C macht der Händler/Büchsenmacher.

    Bitte auch den ganzen Artikel diskutieren, nicht nur den Teaser den das Forum vom Artikel in den dazugehörigen Thread gepostet hat.


    Im Artikel steht dann auch das Detail bezüglich Händler/Büchser.


    Insbesondere stehts dann bei den Formularen auch nochmal, inkl. der dazugehörigen Gesetzespassagen ausführlich auf der Rückseite in schlichtem Grau.


    pasted-from-clipboard.png

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  • Die machen zusätzlich auch einen Kaufvertrag, obwohl man diesen nicht machen muss. Vielmehr dient er der persönlichen Absicherung für den Fall, dass der Käufer nicht meldet. Das soll ja angeblich schon vorgekommen sein!

    Der Eigentumsübergang erfolgt mit dem Kaufvertrag. Die Mündliche Form ist natürlich rechtlich möglich.

    Ich würde dazu IMMER die Schriftliche Form empfehlen.


    Ich kauf mir eventuell einen Apfel auf einem Bauernmarkt, und brauch keinen Kaufvertrag und keine Rechnung. Bei einer Waffe, würde ich aber auf einen Schriftlichen Kaufvertrag drängen. Insbesondere wenn ich der Verkäufer bin.


    Ab dem Eigentumsübergang ist die Waffe im Eigentum des Käufers. Der Käufer ist verpflichtet die Meldung durchzuführen.

    Aus der Sicht des Käufers ist dann alles Paletti. Hat man eine illegale Waffe erworben("untergeschoben bekommen"), dann wird man sich freuen auch einen validen Kaufvertrag vorweisen zu können wenn die Behörde anklopft.


    Aus der Sicht des Verkäufers, hat man wohl Probleme wenn man eine Waffe verkauft, aber keine Notizen über den Käufer hat. Sollte der Käufer die Waffe nicht ummelden, aber im Besitz der Waffe sein, dann untertaucht oder nicht mehr auffindbar ist,...

    Dann möchte man der Behörde nach 6 Wochen wohl mitteilen, man habe die Waffe verkauft, sie scheint immer noch im ZWR auf und Sie mögen bitte im ZWR diesen Zustand korrigieren und sich beim Käufer erkundigen warum er noch nicht umgemeldet hat. Nett wenn man dann zumindest einen gültigen schriftlichen Kaufvertrag vorweisen kann.


    Es sei noch einmal ausdrücklich erwähnt! Ein Kaufvertrag ist beim Verkauf/Kauf von Waffen der Kategorie C vom Waffengesetz her nicht vorgeschrieben. Aber er ist auch nicht verboten.

    Meiner Meinung ist ein Kaufvertrag in Schriftlicher Form mindestens EMPFOHLEN. Alles andere ist nicht seriös.




    Der von mir erstellte Kaufvertrag Vordruck sollte alle notwendigen Merkmale haben um einen WBK-Inhaber korrekt und eindeutig identifizieren zu können.

    pasted-from-clipboard.png


    Jetzt wo man einen Hosentaschen Fotoapparat mit sich rumträgt, ists sicher nicht schlecht auch eine Fotokopie des Ausweise zur Ablage zu legen.

    Oder halt in den Fotokopierer zu stecken.


    Das gehört aber auch in einen "Best Practice Waffen An/Verkauf" Artikel, und nicht in den Artikel "Formulare".

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  • auf meiner originalen Meldung alle Daten des Käufers (Geburtsdatum, Adresse und Unterschrift) mit dem Datum des Verkaufs.

    Das ist eine Form eines Kaufvertrags.

    • Deine §33 Registrierungsbestätigung vom Händler, wird jetzt um Name, Adresse, WBK Daten erweitert und mit einer Unterschrift als Vertrag abgeschlossen. 


    Mein Vordruck, den du nun gerne verwenden darfst, hat das in Kästchen und Felder verformt und hat noch kleine Infotexte, Pflichten und die passenden Gesetzesauszüge inkludiert auf der Rückseite.


    Dein Formular unterscheidet sich ansonsten nicht groß.



    (2) Der Registrierungspflichtige hat sich dem Gewerbetreibenden oder dessen Beauftragten mit einem amtlichen Lichtbildausweis auszuweisen und Informationen über Kategorie, Marke, Type, Kaliber und Herstellungsnummer der zu registrierenden Schusswaffe, das Datum der Überlassung sowie den Namen und die Anschrift des Vorbesitzers bekannt zu geben.

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  • Und so verstehe ich auch das Posting von PAL, Kategorie B - Überlassungsmeldung, Kategorie C - Kaufvertrag.

    Ich würd sogar soweit sagen:


    Kat B

    • Kaufvertrag - um den Eigentumsübergang zu dokumentieren
    • Überlassungsmeldung - zur Vorlage bei der Behörde zur Ummeldung

    Kat C

    • Kaufvertrag - um den Eigentumsübergang zu dokumentieren 
    • Kaufvertrag & §33 Bestätigung - zur Vorlage beim Gewerbetreibenden zur Ummeldung

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  • Kat C
    • Kaufvertrag - um den Eigentumsübergang zu dokumentieren 
    • Kaufvertrag & §33 Bestätigung - zur Vorlage beim Gewerbetreibenden zur Ummeldung

    So hab wir das beim Chiappa 1892 Alaskan UHR auch gemacht, als ich den privat von einem Freund gekauft hab.
    Da hätte unter Freunden auch mündlich gereicht, aber so waren wir beide ggü. der Behörde abgesichert
    und die Ummeldung beim Händler war in 5 Minuten erledigt und ich hab ihn bei mir schon im ZWR eingetragen gesehen,
    noch bevor ich wieder aus dem Geschäft draußen war.

    Immer noch Anfänger & Mitglied im ISB, CSS & LSVNOE & NFVÖ.

    Steyr L9-A1 / Manurhin MR 88 .38spc / Springfield 1911 Operator .45 ACP / Springfield Armory 1911 Garrison 9mm / WS: Ruger Mark IV 22/45 lite / Chiappa 1892 Alaskan TD .357 Mag.
    Wiederlader: .38 spec. - .357 Mag. - .45 ACP … und Bogenschütze

    Ich glaube keine Verschwörungstheorien! Die werden alle von einer geheimen Regierungsbehörde in Umlauf gebracht …

  • Ein Kaufvertrag ist das schlaueste was man machen kann nur bei der Ausweiskopie ist halt immer die Frage ob das Gegenüber damit einverstanden ist, weil mit so einer Ausweiskopie lässt sie womöglich auch viel Blödsinn anfangen.


    Das kann man aber natürlich bereits im Vorfeld des Kaufs bzw Verkaufs abklären.


    Was in meinen Augen jedoch ganz wichtig ist wäre zu erwähnen das es nicht immer nur der "böse Käufer" ist der nicht meldet sondern manchmal ist die Behörde oder auch das ZWR selbst der Hauptverdächtige wenn es zwischen Soll & Ist Abweichungen gibt.


    Wer schon ein paar Jahre LWB ist und sich hie und da auch online selbst einlogt wird vielleicht schon einmal gesehen haben das fälschlicherweise von einen auf den anderen Tag alle Waffen die man jemals im Zwr hatte auch wieder drin standen um kurz darauf wieder zu verschwinden.


    Ich kann mich aber auch in meinem Fall an einen Revolver samt Wechseltrommel erinnern wo nach der Meldung zwar der Revolver aber nicht die Wechseltrommel ausgetragen wurde.


    In Momenten wie diesen ist man natürlich froh wenn man alles lückenlos dokumentiert hat was umso mehr gilt wenn Abweichungen von Soll/ Ist im Zuge einer Verwahrungskontrolle festgestellt werden.

    ROCS Member

  • Ein Kaufvertrag ist das schlaueste was man machen kann nur bei der Ausweiskopie ist halt immer die Frage ob das Gegenüber damit einverstanden ist, weil mit so einer Ausweiskopie lässt sie womöglich auch viel Blödsinn anfangen.

    Das lässt sich leicht einschränken, indem man ein Wasserzeichen anbringt.


    Also zb einen kleinen Zettel wo draufsteht "Kopie für Nachweis Waffenverkauf vom 21.03.2024" und man diesen so über den Ausweis legt, dass wichtige Merkmale nicht verdeckt sind, aber das Wasserzeichen auch nicht digital entfernt werden kann.

    Grüße Ben, Administrator

  • Bis jetzt habe ich das immer so gemacht, dass beide beteiligten ihre WBK auf das Dokument gelegt haben und beide ein Foto gemacht haben.
    Und die Verkäufer waren alles zwischen 20 und 80+ und haben das von sich aus durchgeführt, das dürfte schon gängige Praxis sein. Ich würde mich auch lieber zu viel als zu wenig absichern :D

  • Was in meinen Augen jedoch ganz wichtig ist wäre zu erwähnen das es nicht immer nur der "böse Käufer" ist der nicht meldet sondern manchmal ist die Behörde oder auch das ZWR selbst der Hauptverdächtige wenn es zwischen Soll & Ist Abweichungen gibt.

    Vollkommen richtig, das habe ich selbst schon erlebt!

    Deshalb nach Möglichkeit immer absichern, in welcher Form auch immer!

    Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
    Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
    (Caspar David Friedrich 1774-1840)

  • Bis jetzt habe ich das immer so gemacht, dass beide beteiligten ihre WBK auf das Dokument gelegt haben und beide ein Foto gemacht haben.

    Ist eine gute Idee, aber aus diesem Foto könnte man dann immer noch die WBK des anderen mit Photoshop freistellen und missbräuchlich verwenden.
    Aber zusammen mit einem wie von Ben genannten drübergelegtem "Wasserzeichen", würde sich auch das verhindern lassen!


    Vollkommen richtig, das habe ich selbst schon erlebt!

    Deshalb nach Möglichkeit immer absichern, in welcher Form auch immer!

    Deshalb speichere ich mir in regelmäßigen Abständen die amtlich signierten Auszüge aus meinen ZWR-Einträgen als PDFs ab.
    Da hab ich dann ein amtssigniertes Dokument mit elektronischem Siegel, welches zumindest den Ist-Stand an einem konkreten Datum bestätigt!

    Immer noch Anfänger & Mitglied im ISB, CSS & LSVNOE & NFVÖ.

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    Wiederlader: .38 spec. - .357 Mag. - .45 ACP … und Bogenschütze

    Ich glaube keine Verschwörungstheorien! Die werden alle von einer geheimen Regierungsbehörde in Umlauf gebracht …

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