Formulare - Kategorie B & C - Überlassungsmeldung und Kaufverträge

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Bei Kategorie B Waffen ist vom Käufer und vom Verkäufer innerhalb von 6 Wochen an die Behörde des Käufers eine Überlassung zu melden.


Die Behörde des Erwerbers trägt die Änderung im ZWR ein.

Die Tätigkeit der Behörde ist mit keinen weiteren Kosten verbunden.




Überlassungs Meldung Kat. B.pdf



Privat gekaufte Kategorie C Waffen sind binnen sechs Wochen vom Erwerber bei einem Gewerbetreibenden zu melden.

Der Gewerbetreibende wird die Eintragung im ZWR durchführen. Diese Dienstleistung ist üblicherweise kostenpflichtig.


  • Kaufvertrag - Template siehe anbei im Artikel 
  • ZWR Nummer - es empfiehlt sich eine §33 Registrierungsbestätigung des Käufer's anzufordern
    Die ZWR Nummer ist zur Ummeldung notwendig. 



Kaufvertrag Kat C.pdf



§ 33 Z1 WaffG Registrierungspflicht und Vornahme der Registrierung


(1) Schusswaffen der Kategorien C sind beim Erwerb durch Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet binnen sechs Wochen vom Erwerber (Registrierungspflichtigen) bei einem im Bundesgebiet niedergelassenen, dazu ermächtigten Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt ist, registrieren zu lassen. Im Falle des Erwerbs durch eine juristische Person mit Sitz im Bundesgebiet ist die Schusswaffe auf den Namen eines waffenrechtlichen Verantwortlichen zu registrieren. Der Gewerbetreibende hat darüber eine Bestätigung (Registrierungsbestätigung) auszustellen und dem Registrierungspflichtigen zu übergeben. Die Registrierungspflicht ist erfüllt, sobald der Registrierungspflichtige die Bestätigung in Händen hat.


§ 33 Z2 WaffG Registrierungspflicht und Vornahme der Registrierung


(2) Der Registrierungspflichtige hat sich dem Gewerbetreibenden oder dessen Beauftragten mit einem amtlichen Lichtbildausweis auszuweisen und Informationen über Kategorie, Marke, Type, Kaliber und Herstellungsnummer der zu registrierenden Schusswaffe, das Datum der Überlassung sowie den Namen und die Anschrift des Vorbesitzers bekannt zu geben.


§ 34 Z4 Überlassen und Besitz von Schusswaffen der Kategorien C


(4) Wer – ohne ein ermächtigter Gewerbetreibender gemäß § 32 Abs. 1 zu sein – einem anderen eine Schusswaffe der Kategorie C überlässt, sodass dieser der Registrierungspflicht unterliegt, hat dem Übernehmer der Waffe die Registrierungsdaten in geeigneter Form bekannt zu geben.

Antworten 24

  • Die persönliche Meldung trifft aber nur für Kategorie Aund B zu.

    Die Meldung für Kategorie C macht der Händler/Büchsenmacher.

  • Die persönliche Meldung trifft aber nur für Kategorie Aund B zu.

    Die Meldung für Kategorie C macht der Händler/Büchsenmacher.

    mir deucht, du hast 99% vom Artikel nicht gelesen. ;)

    les nochmal.

  • PAL


    Racer wird vermutlich auf das Zitat in deinem Beitrag der vor seinem Post dbzgl steht angespielt haben.

  • Die Meldung für Kategorie C macht der Händler/Büchsenmacher.

    Vollkommen richtig!

    Aber es gibt auch Leute, die sich nicht nur darauf verlassen, dass der Käufer die erworbene Kategorie C Waffe auch wirklich meldet. Die machen zusätzlich auch einen Kaufvertrag, obwohl man diesen nicht machen muss. Vielmehr dient er der persönlichen Absicherung für den Fall, dass der Käufer nicht meldet. Das soll ja angeblich schon vorgekommen sein!

    Und so verstehe ich auch das Posting von PAL, Kategorie B - Überlassungsmeldung, Kategorie C - Kaufvertrag.


    Es sei noch einmal ausdrücklich erwähnt! Ein Kaufvertrag ist beim Verkauf/Kauf von Waffen der Kategorie C vom Waffengesetz her nicht vorgeschrieben. Aber er ist auch nicht verboten.


    Ich z. b. mache es so, dass ich Waffen der Kategorie C aus Privatbesitz wenn möglich immer vom Händler meines geringsten Mißtrauens ankaufen lasse und die dann direkt von ihm kaufe. So haben der Verkäufer und ich immer die Gewissheit, dass ZWR-technisch alles in Ordnung ist. Außerdem ist der Händler meist ohnehin involviert, weil ein Versand von Waffen in Österreich sowieso nur von Händler zu Händler erlaubt ist. Und bei einem Import z. B. aus Deutschland geht es ohne Händler sowieso nicht.

  • Bei Kategorie C Waffen mach ich beim Verkauf eine Kopie für den Käufer und notiere mir auf meiner originalen Meldung alle Daten des Käufers (Geburtsdatum, Adresse und Unterschrift) mit dem Datum des Verkaufs. Mit Foto vom Ausweis/WBK. Hat bis jetzt immer funktioniert mit der reibungslosen Ummeldung. ;)

  • PAL


    Racer wird vermutlich auf das Zitat in deinem Beitrag der vor seinem Post dbzgl steht angespielt haben.

    Absolut richtig FMJ. :thumbup:

    Der Satz ist definitiv falsch und irreführend.

  • Der Satz an sich stimmt schon so. "Bei privatem Kauf und Verkauf von Kategorie B und C Waffen sind entsprechende Meldungen an die Behörde durchzuführen." sagt eigentlich nur aus dass entsprechende Meldungen zu machen sind. Wer, wie zu melden hat steht dann im Artikel.

  • Bei Kategorie C Waffen mach ich beim Verkauf eine Kopie für den Käufer und notiere mir auf meiner originalen Meldung alle Daten des Käufers (Geburtsdatum, Adresse und Unterschrift) mit dem Datum des Verkaufs. Mit Foto vom Ausweis/WBK. Hat bis jetzt immer funktioniert mit der reibungslosen Ummeldung. ;)

    Folglich "sicherst" du dich auch in irgendeiner Form ab. Der von PAL genannte Kaufvertrag ist nur eine andere Form der "Absicherung".

  • PAL


    Dieser Artikel ist auch "Formulare" und kein Best-Practice bei Kauf/Verkauf.


    Zu gegebener Zeit gibts dann auch einen Artikel bezüglich Best Practice beim Kauf und Verkauf von Kat B/C.




    Die persönliche Meldung trifft aber nur für Kategorie Aund B zu.

    Die Meldung für Kategorie C macht der Händler/Büchsenmacher.

    Bitte auch den ganzen Artikel diskutieren, nicht nur den Teaser den das Forum vom Artikel in den dazugehörigen Thread gepostet hat.


    Im Artikel steht dann auch das Detail bezüglich Händler/Büchser.


    Insbesondere stehts dann bei den Formularen auch nochmal, inkl. der dazugehörigen Gesetzespassagen ausführlich auf der Rückseite in schlichtem Grau.


    pasted-from-clipboard.png

  • Die machen zusätzlich auch einen Kaufvertrag, obwohl man diesen nicht machen muss. Vielmehr dient er der persönlichen Absicherung für den Fall, dass der Käufer nicht meldet. Das soll ja angeblich schon vorgekommen sein!

    Der Eigentumsübergang erfolgt mit dem Kaufvertrag. Die Mündliche Form ist natürlich rechtlich möglich.

    Ich würde dazu IMMER die Schriftliche Form empfehlen.


    Ich kauf mir eventuell einen Apfel auf einem Bauernmarkt, und brauch keinen Kaufvertrag und keine Rechnung. Bei einer Waffe, würde ich aber auf einen Schriftlichen Kaufvertrag drängen. Insbesondere wenn ich der Verkäufer bin.


    Ab dem Eigentumsübergang ist die Waffe im Eigentum des Käufers. Der Käufer ist verpflichtet die Meldung durchzuführen.

    Aus der Sicht des Käufers ist dann alles Paletti. Hat man eine illegale Waffe erworben("untergeschoben bekommen"), dann wird man sich freuen auch einen validen Kaufvertrag vorweisen zu können wenn die Behörde anklopft.


    Aus der Sicht des Verkäufers, hat man wohl Probleme wenn man eine Waffe verkauft, aber keine Notizen über den Käufer hat. Sollte der Käufer die Waffe nicht ummelden, aber im Besitz der Waffe sein, dann untertaucht oder nicht mehr auffindbar ist,...

    Dann möchte man der Behörde nach 6 Wochen wohl mitteilen, man habe die Waffe verkauft, sie scheint immer noch im ZWR auf und Sie mögen bitte im ZWR diesen Zustand korrigieren und sich beim Käufer erkundigen warum er noch nicht umgemeldet hat. Nett wenn man dann zumindest einen gültigen schriftlichen Kaufvertrag vorweisen kann.


    Es sei noch einmal ausdrücklich erwähnt! Ein Kaufvertrag ist beim Verkauf/Kauf von Waffen der Kategorie C vom Waffengesetz her nicht vorgeschrieben. Aber er ist auch nicht verboten.

    Meiner Meinung ist ein Kaufvertrag in Schriftlicher Form mindestens EMPFOHLEN. Alles andere ist nicht seriös.




    Der von mir erstellte Kaufvertrag Vordruck sollte alle notwendigen Merkmale haben um einen WBK-Inhaber korrekt und eindeutig identifizieren zu können.

    pasted-from-clipboard.png


    Jetzt wo man einen Hosentaschen Fotoapparat mit sich rumträgt, ists sicher nicht schlecht auch eine Fotokopie des Ausweise zur Ablage zu legen.

    Oder halt in den Fotokopierer zu stecken.


    Das gehört aber auch in einen "Best Practice Waffen An/Verkauf" Artikel, und nicht in den Artikel "Formulare".

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