Thema "Wechselsystem"

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  • Ich schicke heute mal selbst eine Anfrage an meine Behörde, die größte in AT, wie die Sachlage aussieht wenn ich mir jetzt zusätzlich zu meinen Revolvern fast die ganze Glock Palette kaufe und als Zubehör eintragen lasse.

    Vielleicht möchtest du es geschliffener formulieren ;)


    zieh dir vorher nochmal das rein: zentrale-waffenregister-anpassungen.pdf vom BMI die ZWR Änderungen dokumentiert.


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    https://www.schuetzenbund.at/wp-content/uploads/2020/11/Seiten-aus-10komma9-2019-04.pdf

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    5,6×15mmR - 9×18mm/19mm/29mmR/33mmR - 7,62×25mm/39mm/54mmR - 20/12×76

  • @Zeitpunkt: :P :D :D :D


    Rest: Feine Zusammenfassung! Danke für die Aufarbeitung.

  • So einmal ganz von vorn das man die Begründung für meine Bedenken nachvollziehen kann.


    Ein klassisches freies Zubehör für einen Revolver war eine Wechseltrommel oder auch ein Wechsellauf was bis 2019 einer Basiswaffe zugeordnet war.


    Einen Revolver bspw meldet dir fast kein Händler als WS aber auch hier gibt es angeblich Ausnahmen.


    Ich hatte auch im Jänner 20 ein HK WS für meine Usp Tactical welches von HK als WS gebaut wurde und ohne Griffstück an den Großhandel geliefert wurde.


    Ergo hatte ich mangels Griffstück nie die Möglichkeit über mehr Waffen zu verfügen als mir Bescheidmässig zugestanden wurden da auf meinem Griffstück entweder die Tactical oder das Elite WS montiert waren.


    Das war ein klassisches Beispiel für ein WS wie es eben auch von HK oder bspw CZ angeboten wurde.


    Wenn ich ich mir heute aber bewusst zu bspw 10 Revolvern im Fachhandel 20 Glocks kaufe und in diesem Fall alle als Zubehör melde habe ich theoretisch den Zugriff auf 30 Waffen weil ich zu jeder auch das Griffstück daheim habe was allein schon dem öffentlichen Interesse entgegen steht die Anzahl an Schusswaffen im Privtbesitz möglichst klein zu halten was du in jedem zweiten Urteil im Waffenrecht nachlesen kannst.


    Vor 2019 war ein Griffstück auch frei erwerbbar nur kannte ich keinen Händler der dir das Griffstück mitverkauft hat oder zumindest am selben Tag mitgegeben hat was auf einmal das normalste der Welt ist und über jeden Zweifel erhaben.:/


    Versteh mich bitte nicht falsch aber alles was legal ist brauche ich nicht verstecken und so etwas wird dir auch niemals eine Behörde schreiben,raten oder sonstiges weil das ist einer der wenigen Fälle wo es nur schwarz und weiss gibt nämlich richtig oder falsch.


    Weil wenn alles so klar ist und ohne Zweifel lege ich meine 20 Griffstücke neben den 20 WS in den Tresor weil dann darf es keinen Zweifel geben und auch im Zuge einer Kontrolle muss der Jurist sagen " Alles in Ordnung" wenn ihm der SB den Bericht von der Polizei vorlegt.


    Aber offenbar ist es nicht so weil sonst gäbe es nicht die Hinweise so etwas tunlichst zu unterlassen aber warum wenn eh alles so klar ist? Ich habe bis jetzt noch keine schriftliche Stellungnahme einer Behörde dazu gesehen.


    Es ist wie Iceman richtig gesagt hat eine Grauzone was aber bis zur Klärung weder bedeutet das es legal oder illegal ist.


    Was man aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen kann ist das es Sinn des Gesetzgebers war das ich mir für meinen Single Six mit der Wechseltrommel nicht extra einen Bescheid holen und zahlen musste für selbige oder für mein HK WS welches als solches von HK verkauft wird.


    Ob es aber im Sinn des Gesetzgebers war mir den Zugriff auf weit über 40 verschiedene Waffen zu ermöglichen traue ich mich ohne juristische Antwort des zuständigen Juristen nicht zu beurteilen und deshalb werde ich eine Anfrage schicken die mir Klarheit darüber verschafft.


    Lg

    ROCS Member

  • Ob es aber im Sinn des Gesetzgebers war mir den Zugriff auf weit über 40 verschiedene Waffen zu ermöglichen traue ich mich ohne juristische Antwort des zuständigen Juristen nicht zu beurteilen und deshalb werde ich eine Anfrage schicken die mir Klarheit darüber verschafft.

    Du kannst dir ja auch 100 Langwaffen (UHR/Repetierer) am Stück kaufen. Wenn es die Portokasse zulässt, no Problem. Du rennst nur in die Problematik rein, dass du für die räumliche Nähe von 20+ Waffen extra Vorkehrungen treffen musst, sonst nix


    Zum Thema Trommel und Wechselsystem: Ich glaube Korth verkauft sowas, wo man quasi als Bausatz 3 Revolver auf einmal bekommt. Da bekommst gleich 2 Wechselläufe und 2 Wechseltrommeln mit. Belegen halt insgesamt 5 Plätze; 1x Kat B, 4x Zubehör. Lediglich Rahmen gibt's nur einen. Ist teuer und daher unüblich aber "normal"

  • Du kannst dir ja auch 100 Langwaffen (UHR/Repetierer) am Stück kaufen. Wenn es die Portokasse zulässt, no Problem. Du rennst nur in die Problematik rein, dass du für die räumliche Nähe von 20+ Waffen extra Vorkehrungen treffen musst, sonst nix


    Zum Thema Trommel und Wechselsystem: Ich glaube Korth verkauft sowas, wo man quasi als Bausatz 3 Revolver auf einmal bekommt. Da bekommst gleich 2 Wechselläufe und 2 Wechseltrommeln mit. Belegen halt insgesamt 5 Plätze; 1x Kat B, 4x Zubehör. Lediglich Rahmen gibt's nur einen. Ist teuer und daher unüblich aber "normal"

    Aufpassen weil Kat C und B ist ein erheblicher unterschied der auch in zig urteilen auf die Gefährlichkeit der Waffen rücksicht nimmt.


    Genau und für so einen Revolver musstest früher 4 Bescheide beantragen was 2019 weg gefallen ist und bleiben tut der eine Rahmen wie bei jedem Revolver sonst auch.


    Wie gesagt ich möchte selbst so etwas haben aber ich habe aus bereits genannten Gründen so meine Bedenken und habe Angst einen Preis für das "glauben" zu zahlen der weit höher ist als das ganze für mich wert ist.


    Um alle Risiken zu minimieren werde ich deshalb eine Anfrage an die Lpd schicken und wenn der Jurist mir antwortet das es ok ist, werde ich es so machen.

    ROCS Member

  • @ Fullmertalljacket!


    Kennst du das Zitat "gehe nicht zu deinem Fürst wenn du nicht gerufen wirst" ?

    (Niccolo Machiavelli, "Der Fürst", ca 14. Jhd)


    Daran hat sich bis heute nichts geändert.


    Um es ugs. zu sagen: Man soll nicht neben dem geöffneten Benzinkanister mit Streichhölzer spielen. ;(

  • Ein klassisches freies Zubehör für einen Revolver war eine Wechseltrommel oder auch ein Wechsellauf was bis 2019 einer Basiswaffe zugeordnet war.

    war das ein "freies" Zubehör?

    das musstest du ja vorher indie WBK auf den B Slot eintragen, ums zur B Waffe zuzumelden.


    das Beispiel war kein "freies" Zubehör, das war ein zu einer B Waffe zugehöriges Zubehör.



    Wenn du juristische Texte diskutierst, musst du auch die richtige Deklination verwenden.




    Einen Revolver bspw meldet dir fast kein Händler als WS aber auch hier gibt es angeblich Ausnahmen.


    Das liegt am Revolver.

    Da der Lauf und Stoßboden und Griff aus einem Stück bestehen, kannst du hier nicht in waffenrechtlich relevant (vulgo Gasdruckbelastet) und Lower/Griffstück physikalisch trennen.


    Die Ausnahmen sind die mit wechselbaren läufen wo man theoretisch rumüberlegen könnte. siehe Korth Bausatz? oben.



    Ich hatte auch im Jänner 20 ein HK WS für meine Usp Tactical welches von HK als WS gebaut wurde und ohne Griffstück an den Großhandel geliefert wurde.


    Ergo hatte ich mangels Griffstück nie die Möglichkeit über mehr Waffen zu verfügen als mir Bescheidmässig zugestanden wurden da auf meinem Griffstück entweder die Tactical oder das Elite WS montiert waren.


    Das war ein klassisches Beispiel für ein WS wie es eben auch von HK oder bspw CZ angeboten wurde.


    mach mal einen Screenshot deines ZWR.


    Dein Usp Tactical müsste jetzt als freies WS im ZWR gemeldet sein.

    Deine Elite müsste jetzt auf einem Kat B liegen.



    Ich vermute das Kind ist schon in den Brunnen gefallen, du bist schon ein WS Besitzer nach der post-14.12.22 Novelle!

    Du fragst jetzt etwas nach, was du schon 34 Monate im ZWR selbst prüfen kannst. :huh:


    Ob du ein oder 100 passende oder garkeins besitzt, besessen hast, kaufen kannst oder konntest oder von einem Büma von einer hinichen ein Griffstück legal bekommen hast oder whatever, tut nix zur Sache ist im ZWR oder Waffenrecht nicht erfasst. Griffstück ist nicht Waffenrelevant, nicht gasdruck belastet!


    Das ist wie mit Glock/AR15 thematik vergleichbar.


    Bitte um Screenshot.





    Wenn ich ich mir heute aber bewusst zu bspw 10 Revolvern im Fachhandel 20 Glocks kaufe und in diesem Fall alle als Zubehör melde habe ich theoretisch den Zugriff auf 30 Waffen weil ich zu jeder auch das Griffstück daheim habe was allein schon dem öffentlichen Interesse entgegen steht die Anzahl an Schusswaffen im Privtbesitz möglichst klein zu halten was du in jedem zweiten Urteil im Waffenrecht nachlesen kannst.

    Nein.


    Du kaufst 10 Revolver und 20 Glock WS. Nicht 20 Glocks.

    Du hast Zugriff auf 30 Waffen wenn du alle WS zu Waffen zusammensetzt.

    Am Stand legal.

    Zuhause illegal.


    Soweit korrekt. Wenn du etwas illegales tust, ist es illegal!


    Es gibt noch viele mehr illegale Tätigkeiten laut WaffG. Zum Beispiel "Führen" in der Öffentlichkeit, da genügt schon ein Stubby-Revolver und kein WS.



    Vor 2019 war ein Griffstück auch frei erwerbbar nur kannte ich keinen Händler der dir das Griffstück mitverkauft hat oder zumindest am selben Tag mitgegeben hat was auf einmal das normalste der Welt ist und über jeden Zweifel erhaben. :/

    Hmm, das mit dem Händler ist jetzt deine Sache.

    Ich unterstelle dir mal, da war kein Interresse, und somit kein Wissen.


    hat was auf einmal das normalste der Welt ist und über jeden Zweifel erhaben. :/

    auf einmal, hmm, da war eine EU-Verrordnung und eine Waffg Novelle dazwischen.

    Das war über jahre am ändern.


    Man kann hier nicht "von auf einmal" sprechen.


    Wie gesagt, AR15 WS und Upper,... diese Kombi ging früher schon, das ist jetzt nivht sooo besonders "neu" in der Novelle.



    Versteh mich bitte nicht falsch aber alles was legal ist brauche ich nicht verstecken und so etwas wird dir auch niemals eine Behörde schreiben,raten oder sonstiges weil das ist einer der wenigen Fälle wo es nur schwarz und weiss gibt nämlich richtig oder falsch.


    Weil wenn alles so klar ist und ohne Zweifel lege ich meine 20 Griffstücke neben den 20 WS in den Tresor weil dann darf es keinen Zweifel geben und auch im Zuge einer Kontrolle muss der Jurist sagen " Alles in Ordnung" wenn ihm der SB den Bericht von der Polizei vorlegt.


    Aber offenbar ist es nicht so weil sonst gäbe es nicht die Hinweise so etwas tunlichst zu unterlassen aber warum wenn eh alles so klar ist? Ich habe bis jetzt noch keine schriftliche Stellungnahme einer Behörde dazu gesehen.

    a) der jurist kontrolliert nicht, das tut der Exekutivbeamte, das ist üblicherweise kein Jurist, und mit Waffen oder Waffenrecht haben meine Landgendarmen in meiner Siedlung auch nix am Hut.

    Um einer Fehlmeinung des überprüfenden, welche niederschlag ins protokoll findet und beim Juristen in der WaffBehörde am Schreibtisch aufschlägt würde ich: b)

    b) prophylaktisch würd ich das WS als WS aus dem Safe rausholen wenn er die Lagerung des WS überprüft. Mehr steht auch nicht im Prüfauftrag.



    Es ist wie Iceman richtig gesagt hat eine Grauzone was aber bis zur Klärung weder bedeutet das es legal oder illegal ist.

    Nope. es ist auch ohne zug durch die Gerichtsinstanzen legal.

    Die überwältigende mehrheit der behörden und händler sieht das so.


    Die letzten drei jahre gabs jetzt schon einige überprüfungen und etliche point of sales bei den händlern und eintragungen im ZWR.


    Juristisch wäre das als: „normative Kraft des Faktischen“ zu bezeichnen, siehe dazu Georg Jellinek



    Was man aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen kann ist das es Sinn des Gesetzgebers war das ich mir für meinen Single Six mit der Wechseltrommel nicht extra einen Bescheid holen und zahlen musste für selbige oder für mein HK WS welches als solches von HK verkauft wird.

    wann hast du den single six gekauft?



    Ob es aber im Sinn des Gesetzgebers war mir den Zugriff auf weit über 40 verschiedene Waffen zu ermöglichen traue ich mich ohne juristische Antwort des zuständigen Juristen nicht zu beurteilen und deshalb werde ich eine Anfrage schicken die mir Klarheit darüber verschafft.

    Du nennst die WS wieder Waffen. Bitte bleib bei den korrekten Begriffen.


    Zwanzig Revolver, zu jedem eine Wechseltrommel auf "freis B Zubehör" und schwupps hast du schon deine 50% Zubehörplätze verbraucht.



    Du bist in deinem Revolver-only POV vollumfänglich gefangen.


    Für AR15 User ist der "Bruch" bei weitem nicht so krass wie für dich.


    Anyhow, dein Beispiel mit 20 Kat.B Pläztzen ist für den normal User schon weit hergeholt und unrealistisch. Spiel dein Beispiel mit 2 Kat B plätzen durch. die mehrheit der WBK besitzer hat seit jahrzehnten 2 Plätze und hätte in den letzten 3 jahren einfach auf 5 erweitern können, oder früher schon von 2 auf mehr als 2.

    Du als Sammler kannst mit deiner riesigen WBK nicht das Durchschnittsbeispiel sein an das du den Maßstab legst. Da kann ich auch nachdenken ob es im Sinn des Gesetzgebers ist 20 Revolver zu besitzen,.... nachgedacht, ja ist es im Sinne des Gesetzgebers, genau dafür gibts die Sammler-Erweiterungen der WBK.

    ein AR15 mit anderem Upper,evtl. 22lr, und eine Glock 17 mit 19er Verschluss, einem IGB Lauf, zack, alle Zubehör Slots sind belegt.


    Last but not least, gibts dann immer noch die 20/40/80 Erweiterungsmeldung, hier kann die Behörde immernoch beschränken.

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  • Wer lang fragt, geht lang irr.


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    5,6×15mmR - 9×18mm/19mm/29mmR/33mmR - 7,62×25mm/39mm/54mmR - 20/12×76

  • PAL


    1)Du hast so ziemlich alles falsch verstanden was möglich war bei dem von mir geschriebenen und auch ein wenig nicht ganz korrektes geschrieben.


    Das Wechselsystem das ich von HK hatte wobei die Betonung auf hatte liegt, wurde ende Dezember 2020 nach Eintritt der neuen Regelung als freies Zubehör registriert.


    Das konntest du damals wie heute vom Hersteller bzw Großhändler als Wechselsystem kaufen und es war zu keinem Zeitpunkt,auch nicht als es das Werk verließ eine komplette Waffe.


    So etwas gibt es meines Wissens von vielen Herstellern gar nicht und überspitzt formuliert wird hier eine Ratte aus der spanischen Hofreitschule zum Lipizanner weil man statt Ratte nun Pferd auf den Herkunftsnachweis schreibt.


    Ok soll so sein.


    2)


    Das was du zu den Revolvern geschrieben hast ist falsch da zumindest bei vielen SA Revolvern das Griffstück abschraubbar ist.


    Dennoch wollte das seinerzeit kein einziger mir bekannter Händler als WS melden, auch nicht nach der Novelle....


    Der Single Six ist von 2021 und vor der Novelle im Dezember hätte ich mir die Wechseltrommel als Zubehör per Bescheid eintragen lassen müssen was ja weg gefallen ist.


    3)

    Ich kann nirgends im Waffgesetzt eine Anzahl finden die genannt wird das diesen Umstand in die Illegalität führen würde weshalb meine Anzahl an Plätzen nicht das geringste damit zu tun haben kann ob es jetzt rechtens ist oder nicht.


    Ich habe eine bescheidgemässe Anzahl an Plätzen genau wie der WBK Besitzer mit nur 2 Plätzen und ebenso wie dieser 2 freie Zubehör Plätze was aber nichts daran ändert das wir den selben Anforderungen und Bedingungen unterliegen und für mich bis auf das benötigte Fachwissen keine Unterschiede bestehen.


    Somit muss alles was für den 2 Waffen WBk Besitzer rechtens ist auch für mich rechtens sein.


    4)


    Dieses ganze "es ist richtig weil Verwahrungkontrolle" und Gesprächen mit Händlern ist eine nette aber in Wirklichkeit wertlose Info die nichts über richtig oder falsch aussagt.


    Um das ein bisschen leichter verständlich zu erklären ein Beispiel aus dem Strafrecht.


    Ein Polizist kann dich zwar festnehmen oder anhalten aber entscheiden ob du in U Haft kommst tut der Haftrichter und gegebenenfalls wird der Staatsanwalt Anklage gegen dich erheben aber ab dem Zeitpunkt ist der Polizist draußen aus dem Thema.


    Ergo ist alles was bis zum Haftrichter in unseren Fall der Jurist der Behörde für Waffenrecht sagt, uninteressant und wenn noch 300 Händler und SB sagen das alles toll ist, bedeutet das nicht das es auch der Jurist so sieht, der es aber entscheidet ob es zur Anklage kommt.



    So lange es kein Urteil dbzgl gibt oder eine eindeutige schriftliche Antwort kann niemand sagen was korrekt oder nicht korrekt ist und ich wäre im Fall einer Anklage gerne dabei wie der Händler Fmj dem Endkunden Huber Karl bei einer Verhandlung den Buckel macht, was ich für sehr unrealistisch halte.

    ROCS Member

  • Ich kenne diese Zitat sehr gut sogar. ;)


    Warum sollte ich aber Angst haben wenn eh alles dem Willen vom Fürsten entspricht und 100%ig in seinem Interesse ist wie mir seine untergebenen (Händler & Beamte) versichern? :/


    Oder bleibt doch ein kleiner bitterer Beigeschmack in der Suppe weshalb wir uns fürchten das die Suppe doch nicht so bekömmlich sein sollte?:/


    Exakt dieser Beigeschmack ist für mich persönlich der Grund warum ich davon Abstand genommen habe und vorsichtig bin und nachfragen wollte ob vielleicht wer neue Infos und Hard facts hat zu dem Thema.


    Lg

    ROCS Member

  • Wie lange gibt es Wechsel Systeme?

    Wie lange sind Griffstücke frei erhältlich?

    Wie viele Überprüfungen gab es mittlerweile?

    Wie viele Verfahren gab es über die "angebliche Stückzahlüberschreitung " ?

    KEINE EINZIGE !!!

    VON DAHER SEHE ICH DEINE PANIK UNANGEBRACHT

    Jeder Anwalt würde das Verfahren mit Freude übernehmen so eindeutig wie das Gesetz geschrieben ist.

  • Würdest du mir bitte auf der Glock Homepage oder auch der von Ruger bitte zeigen wo diese Wechselsysteme angeboten werden oder auf der Liste eines Großhändlers ;)


    Du weißt ich mag dich sehr aber du bist noch nie auf den teuren Plätzen in der ersten Reihe gesessen im 8ten Bezirk weshalb du meine Bedenken auch nicht verstehst.


    Ein Anwalt übernimmt prinzipiell jedes Verfahren mit Freude da er im Gegensatz zum Mandanten finanziell nur gewinnen kann. ;)

    ROCS Member

  • ... aber du bist noch nie auf den teuren Plätzen in der ersten Reihe gesessen im 8ten Bezirk ...

    [kurzes OT:] Dieser Satz ist bisher mein absolutes Highlight in dem Thread! [OT Ende] :thumbup:

    Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
    Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
    (Caspar David Friedrich 1774-1840)

  • Würdest du mir bitte auf der Glock Homepage oder auch der von Ruger bitte zeigen wo diese Wechselsysteme angeboten werden oder auf der Liste eines Großhändlers ;)

    Der Vergleich ist halt nicht ganz gerechtfertigt, da ein Hersteller lieber ganzes Zeugs verkauft, als Einzelteile - logistisch besser administrierbar. ABER: du kannst jedes Trumm als Ersatzteil kaufen. Und das bekommst beim Hersteller. Bei jedem!


    Die klassischen Wechselsysteme stammen ja eigentlich immer nur von Drittherstellern oder - ausnahmsweise - von CZ (Kadet) bzw. Colt (1911 Conversion Kit).

  • Das Wechselsystem das ich von HK hatte wobei die Betonung auf hatte liegt, wurde ende Dezember 2020 nach Eintritt der neuen Regelung als freies Zubehör registriert.

    mhmm, sry, das hab ich dann nicht ganz verstanden.


    Somit wäre das ja aber schon eingetreten was du fürchtest. Du hattest ein WS welches man zu einer Waffe vervollständigen konnte mit dem passenden Griffstück.


    Das was du zu den Revolvern geschrieben hast ist falsch da zumindest bei vielen SA Revolvern das Griffstück abschraubbar ist.


    Dennoch wollte das seinerzeit kein einziger mir bekannter Händler als WS melden, auch nicht nach der Novelle....

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    so meinst du?


    wenn ja, der revolver wäre ja zwar unhandlich, aber immer noch voll funktionstüchtig.


    im vergleich AR upper ohne lower ist nicht funktional.


    wenn ich von meinem AK den schaft abnehme ist auch immer noch voll funktionstüchtig.



    Somit muss alles was für den 2 Waffen WBk Besitzer rechtens ist auch für mich rechtens sein.

    korrekt.

    der §41 wird halt früher relevant für dich.


    Um das ein bisschen leichter verständlich zu erklären ein Beispiel aus dem Strafrecht.


    Ein Polizist kann dich zwar festnehmen oder anhalten aber entscheiden ob du in U Haft kommst tut der Haftrichter und gegebenenfalls wird der Staatsanwalt Anklage gegen dich erheben aber ab dem Zeitpunkt ist der Polizist draußen aus dem Thema.

    genau, und deshalb will ich dem Polizisten erst garnicht einen Verdachtsfall geben, der sich dann erst beim Juristen auf der Waffenbehörde aufklären lässt.


    ich will nicht auf der BH erst Recht bekommen, ich will gleich garnicht auf die BH müssen.

    So lange es kein Urteil dbzgl gibt oder eine eindeutige schriftliche Antwort kann niemand sagen was korrekt oder nicht korrekt ist

    Mit dieser Rechtsmeinung und der notwendigkeit auf 100% Rechtssicherheit gibts für dich eh nur den Weg selbst zu fragen und Gewissheit zu erlangen.


    Wenn das Risiko der illegalität für dich überwiegt, dann nicht machen.




    somit wär das Thema dann wohl vollumfänglich durch.

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  • Ja, aber es wird dich - wenn es nichts zu beanstanden gibt - kein Polizist anlasslos festnehmen (oder anzeigen). Und ein - aus Unwissenheit - falsch verstandenes Waffenrecht kann durchaus dazu führen, dass es einen Anlass gibt, den dann erst Recht der Richter klären muss. Wie schon weiter oben ausgeführt (von Pal) sind die Überprüfungsorgane nicht explizit ausgewiesene Juristen.

  • Bei meinem HK Wechselsystem ist das eben nie eingetreten da dieses als solches gebaut und verkauft wurde seitens HK.


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    Aber selbes Thema andere Baustelle Ruger 10/22 nach Abnahme vom Schaft auch voll funktionsfähig bspw und da hab ich schon einige WS gesehen also kann es nicht die Definition sein.


    Lg

    ROCS Member

  • Ich hatte selbst schon ein 10/22er WS.

    Und es ist nicht Schußfähig !!!

    Die Abzugsgruppe ist ebenfalls mit 2 Bolzen ausgebaut gewesen.

    Also wie bei einem Glock WS

    - Lauf/Verschluß.

  • Ich hatte selbst schon ein 10/22er WS.

    Und es ist nicht Schußfähig !!!

    Die Abzugsgruppe ist ebenfalls mit 2 Bolzen ausgebaut gewesen.

    Also wie bei einem Glock WS

    - Lauf/Verschluß.

    Racer wo fängt das wo hört das auf, weil durch bloßes abnehmen des Griffstück bzw schaft bleibt er es sehr wohl schussfähig ausser du nimmst die Abzugruppe noch zusätzlich raus wie von dir beschrieben.


    Ich nehm beim Revolver ja auch die Schlagfeder Raus was beim Sa Revolver zwangsläufig geschieht bei der Demontage des Griffstücks welches ebenfalls bis auf den Bearcat überall nur angeschraubt ist am Rahmen.



    Lg


    Lg

    ROCS Member

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