FN Baby Browning

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  • Hab auf eGun eine FN Baby erstöbert aus 1959.


    FN Baby

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    Zustand schaut sehr gut aus, noch im Original Schachterl. Preis wär auch ganz OK mit 50€. Import drauf wäre halt bähh.

    Wenn die immer in Germanien im Schrank war, dann könnt man die importieren probieren. Da die teilbar ist, weil Browning-alike-Verschluss, sollte man mit dem passenden Waffenhändler auch eine Registrierung auf WS schaffen.


    Gibts hier einen Wissenden über die FN Babys? Auf was achtet man da so?


    J.M. Browning selbst ist 1926 verstorben, 1927 ist von Dieudonné Saive, Mitarbeiter von FN und Kollege von Browning, eine neue Vest Pocket Pistol, die FN Baby Browning patentiert worden. Ab 1931 dann produziert worden.


    FN Model 1906

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    Walther Model 9

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    Die FN BABY ist eine Iteration und weiterentwicklung der FN Model 1905/1906 welche noch von J.M. Browning designed wurde und öfters den Spitznamen Baby trug, und der Walther Model 9.


    Dieudonné Joseph Saive wurde später noch bekannter für die Entwicklung der FN FAL und der Browning Hi-Power.


    Die Baby hätte also auch einen guten geschichtlichen Hintergrund.

    5,6×15mmR - 9×18mm/19mm/29mmR/33mmR - 7,62×25mm/39mm/54mmR - 20/12×76

  • Hab auf eGun eine FN Baby erstöbert aus 1959.


    Zustand schaut sehr gut aus, noch im Original Schachterl. Preis wär auch ganz OK mit 50€. Import drauf wäre halt bähh.

    Wenn die immer in Germanien im Schrank war, dann könnt man die importieren probieren. Da die teilbar ist, weil Browning-alike-Verschluss, sollte man mit dem passenden Waffenhändler auch eine Registrierung auf WS schaffen.

    Erlaube mir ein paar Gedanken meinerseits dazu.


    Ich bin kein FN bzw FN Baby Experte aber sollte es bei diesem Einzelstück um etwas wirklich besonderes gehen kann man einen import möglicherweise in Betracht ziehen, aber andernfalls schlag es dir lieber aus dem Kopf.


    Ein Import kostet dir im besten Fall mindestens 80 Euro mit der Meldung + einen Inlandsversand der bis zu 40 Euro zusätzlich Kosten kann für eine Waffe die es bei fast jeder Auktion in AT oder auch bei etlichen Büchsern oftmals für wenig Geld als Platzhalter zu kaufen gibt.


    In Österreich hast du Gewährleistung und kannst dir das Teil in Natura ansehen und kaufst nicht die Katze im Sack. Falls mit dem Egun Teil etwas nicht passt kommt dir verschrotten billiger wie ein Reimport oder gar ein Rechtsstreit.


    Weiters kommt hier auch bei deiner angedachten Konstellation als Wechselsystem noch ein zusätzlicher Kostenfaktor hinzu der letztendlich auch einen rechtlichen Aspekt hat, nämlich das Schusswaffenkennzeichnungsgesetz.



    Quelle:

    Informationsblatt_SchKG-VO_2020_1.pdf (wko.at)



    "Eine Kennzeichnungspflicht für Endverbraucher entsteht für Schusswaffen oder wesentliche Bestandteile in der Regel dann, wenn diese nach dem 1.1.2021 aus einem EU-Mitgliedsstaat oder aus einem Drittstaat nach Österreich verbracht bzw. eingeführt werden oder wenn es sich um eine Weitergabe von Einzelteilen handelt. Außer es gibt eine Ausnahmebestimmung gem. § 3. Kennzeichnung muss: lesbar, dauerhaft und eindeutig sein. Die Details zur Kennzeichnung findet man im § 1 Abs. 3 Schusskennzeichnungsverordnung (SchKV). Auf einer zusammengebauten Schusswaffe sind sämtliche Kennzeichnungsinhalte anzubringen: Hersteller, Marke, Herstellungsland oder -ort, Herstellungsnummer und Herstellungsjahr (soweit dieses bekannt ist bzw. in der Herstellungsnummer mitumfasst ist), gegebenenfalls Typenbezeichnung.
    Wird ein Einzelteil – wie insbesondere ein Ersatzlauf oder Wechselsystem weitergegeben, muss der Einzelteil sämtliche Kennzeichnungsinhalte umfassen.
    Ist ein wesentlicher Bestandteil für alle Angaben zu klein, ist nur Herstellungsnummer oder alphanumerischer oder digitaler Code erforderlich. Zu beachten ist, dass eine vollständige Kennzeichnung nicht die Funktionalität der Schusswaffen wesentlich beeinträchtigen darf oder aufgrund der Form des wesentlichen Bestandteiles technisch nicht möglich ist.


    Verwaltungsübertretung § 4: Bei Nichteinhaltung der Kennzeichnungspflicht ist für Privatpersonen eine Geldstrafe bis zu € 3.600,- oder eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Wochen
    vorgesehen; für Gewerbetreibende kann eine Geldstrafe bis zu € 10.000,- oder eine Freiheitsstrafe bis zu 6 Wochen verhängt werden"




    In Anbetracht dessen stellt sich für mich dann die berechtigte Frage, was letztendlich von diesem auf den ersten Blick verlockenden Preis bleibt wenn man den ganzen Aufwand und die zusätzlichen Kosten berücksichtigt? :/

    ROCS Member

  • Fullmetalljacket


    Danke für deine Gedanken.

    Du hast die Intention nicht ganz erfasst.

    Ein Import kostet dir im besten Fall mindestens 80 Euro mit der Meldung + einen Inlandsversand der bis zu 40 Euro zusätzlich Kosten kann für eine Waffe die es bei fast jeder Auktion in AT oder auch bei etlichen Büchsern oftmals für wenig Geld als Platzhalter zu kaufen gibt.

    Import kostet natürlich extra.

    Eventuell notwendige Lasergravur auch nochmal on top.

    Ich betrachte das natürlich nicht als Schnäppchen, das ist nicht die Quelle des Gedanken.


    Die FN Baby liegt in Österreichs bei allen möglichen Händlern und Büchsern rum. In allen möglichen Qualitäten und Raritäten.

    Im Dorotheum gehen die üblicherweise zwischen 60-90€ weg.

    Wenn ich die billigste suchen würde, fände ich sicher noch welche weit drunter. Auf WH ist grad eine um 50€ gelistet.


    Wenns in passendem Zustand sind, noch das erstauslieferungsbürschtl, das Heftl, die Box, Mint zustand, Safequeen, dann kriegst das hier aber auch um keine 50€.


    Aber:

    Diese Waffen will keiner.

    .25acp/6,35mm ist heutzutage schon sehr exotisch, zielbalistisch ist das quasi nie militärisch in Betracht gezogen worden. Als SV-Waffe ist das auch schon mehr als ein corner case mit dem Kaliber.

    Das war im WK2 vielleicht noch eine Offiziers-SV Waffe, weil halt wirklich in der Westentasche verdeckt getragen, immer mit dabei. Aber sowas wird nicht mehr produziert, weils keiner kauft.

    Mit jedem 89 jährigen, der eine Waffensammlung vererbt, gelangen weitere ins Dorotheum und Sammlungsverwerter, die das ins Lager legen und nicht loswerden.

    1900-1960 gabs ja alle möglichen Westentaschenpistolen in 6,35mm.

    Keiner würde einen WBK-Platz damit vergeuden wollen. Taschenpistolen Sammler mit Sammel-WBK natürlich ausgenommen. ;)

    Deshalb gibts soviele davon, die keiner haben will.


    Die in Österreich waren natürlich alle schonmal im ZWR registriert, somit fallen die als Wechselsystem schonmal als Teilmenge der FN Babys weg die interressant sein könnten als WS.

    Neuwaffen welche noch nie als KatB Waffe gemeldet waren, können wie zum Beispiel die Glock 17(TYPHOON HA-Flinte, AR15 System, ... ) als WS gemeldet werden.


    Über den Umweg Import, hätte man dann eine Waffe, welche noch nicht im ZWR war und quasi wie eine Neuwaffe betrachtet werden kann.

    Die könnten rechtlich, wenn es technisch möglich ist, als Wechselsystem registriert werden.


    Einen WS Platz könnte man da schon aufwenden.


    In Österreich hast du Gewährleistung und kannst dir das Teil in Natura ansehen und kaufst nicht die Katze im Sack. Falls mit dem Egun Teil etwas nicht passt kommt dir verschrotten billiger wie ein Reimport oder gar ein Rechtsstreit.

    Bei einem Kauf um 50€ würd ich das als Lotterie ansehen.

    Damit könnt ich leben eine Niete zu kaufen in dem Fall. Das wäre schon eingepreist.



    Schusswaffenkennzeichnungsgesetz ist ein guter Punkt:

    (3) Die Kennzeichnung hat die Angaben zu dem Hersteller oder der Marke, dem Herstellungsland
    oder -ort, der Herstellungsnummer und dem Herstellungsjahr, soweit es nicht bereits Teil der
    Herstellungsnummer ist, und gegebenenfalls die Typenbezeichnung zu umfassen. Ist ein wesentlicher
    Bestandteil zu klein, um gemäß diesem Absatz gekennzeichnet zu werden, hat dieser zumindest eine
    Herstellungsnummer oder einen alphanumerischen oder digitalen Code aufzuweisen.


    (2) Wesentliche Bestandteile von Schusswaffen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Lauf,
    Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse oder andere diesen entsprechende wesentliche Bestandteile von
    Schusswaffen, soweit es sich um Einzelteile handelt. Wird ein wesentlicher Bestandteil von einer
    Schusswaffe getrennt, ist dieser vor einer allfälligen Weitergabe zu kennzeichnen

    Auf einer zusammengebauten Schusswaffe oder auf einem wesentlichen Bestandteil sind sämtliche Kennzeichnungsinhalte anzubringen:


    Am Schlitten:

    • Hersteller: FN
    • Herstellungsland: Belgien
    • Herstellungsort: Herstal

    Am Lauf:

    • Herstellungsnummer: Seriennummer


    Lauf und Schlitten sind somit das Wechselsystem und enthalten schon alle notwendigen Informationen.


    Am Griffstück (kein wesenltiches Bauteil):

    • Herstellungsnummer: Seriennummer


    "und dem Herstellungsjahr, soweit es nicht bereits Teil der Herstellungsnummer is" - eventuell das Herstellungsjahr würde fehlen. Was macht man wenn das Jahr nicht bekannt ist?

    5,6×15mmR - 9×18mm/19mm/29mmR/33mmR - 7,62×25mm/39mm/54mmR - 20/12×76


  • Das ist eben die Frage da es in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage anders steht.



    Dort heißt es nämlich:


    "Im Ergebnis bedeutet dies nach der Systematik des vorgeschlagenen Bundesgesetzes , dass auf einer zusammengebauten Schusswaffe insgesamt sämtliche Kennzeichnungsinhalte gemaß Abs . 3 anzubringen sind . Werden Einzelteile wie insbesondere Ersatzlaufe oder Wechselsysteme in Verkehr gebracht, sollen alle Einzelteile die Kennzeichnungsinhalte gemaß Abs . 3 umfassen ."

    ROCS Member

  • Ich persönlich habe kein einziges dieser sogenannten "Wechselsysteme" aber deinen Gedanken betreffend WS & ZWR habe ich soweit schon verstanden.


    Falls ich aber ein derartiges Wechselsystem für Bewerbe haben möchte, würde ich mir keine 60 Jahre altes Überraschungsei in einem zusätzlichen Kaliber und mit entsprechenden Alterserscheinungen um mind 160€ importieren.


    Ich würde mich hier eher an den Neuwaffen im 400€ Segment orientieren wie beispielsweise an der Ruger EC9 in 9 Para, ein Kaliber das fast ohnehin jeder zu Hause hat und hoffentlich bald wieder zu vernünftigen Preisen zu haben ist.


    Im ersten Moment hört sich fast der doppelte Preis hoch an aber du musst weder zusätzliche Munition oder Komponenten kaufen und hast dafür eine fabrikneue Waffe mit intakter Oberfläche die du dir vorab auch noch ansehen kannst und für die es Gewährleistung gibt.


    Bei 240€ Differenz in Abwägung aller Vor- & Nachteile würde ich persönlich nicht lange überlegen.


    Just my 2 Cents


    Lg

    ROCS Member

  • Es kommt auf die jeweilige Sichtweise an!

    Wenn man unbedingt etwas bestimmtes haben möchte, oder einen konkreten Plan damit verfolgt, ist man gerne bereit etwas mehr auszugeben, vor allem wenn es im überschaubaren Bereich bleibt. So sieht es PAL. Und ich kenne das selbst auch nur zu gut.

    Für andere, wie z. B. @Fullmetalljacket ist der Spaß zu teuer und nie und nimmer wirtschaftlich. Das Kaliber zu exotisch, zu teuer usw. Auch das kenne ich gut.


    Und jetzt kommt es! Beide haben Recht! ^^

    Aber wenn man man etwas haben will, dann wüsste ich nicht was dagegen spricht es zu kaufen. Auch wenn es in Summe vielleicht zu teuer ist. Aber so lange es im überschaubaren Rahmen bleibt, warum nicht? Es soll ja schon Leute gegeben haben, da wurde Ruger importiert und andere haben dazu auch den Kopf geschüttelt.

    Ich finde es ist scheißegal. So lange derjenige der "unvernünftig" viel Geld ausgibt niemand anderen damit schadet, dann soll er. Es ist seine Sache! Es ist sein Geld und wenn er damit happy ist, dann passt das auch!


    Ich würde jedoch im vorliegenden Fall unbedingt vorher abklären, ob das mit dem geplanten Eintrag als WS auch wirklich klappt. Nicht dass dann die Variante mit dem Kauf im Inland dasselbe Ergebnis, nur zu finanziell deutlich günstigeren Konditionen erbracht hätte! :whistling:


    Just my 2 Cents :)

    Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
    Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
    (Caspar David Friedrich 1774-1840)

  • Dem kann man prinzipiell nur voll und ganz zustimmen. :thumbup:


    Mein Beitrag sollte sich auch eher an die Allgemeinheit richten bzw an Leute die noch nie importiert haben.


    Gerade als Anfänger lässt man sich viel zu leicht von guten Preisen auf Egun locken ohne über die zusätzlichen Kosten oder auch eventuell rechtlichen Aspekte nachzudenken.


    Ich denke auch das vielen das doch relativ neue Schusswaffenkennzeichungsgesetz nicht viel sagt, da sie mit diesem im Inland noch nie in Berührung gekommen sind.


    Gerade beim Import und beim Thema Wechselsystem wird man aber auf einmal damit konfrontiert und um rechtskonform zu sein lohnt es sich auch hier definitiv weitere Infos einzuholen.

    ROCS Member

  • Ich bin jetzt kein Experte mit den FN Babys aber ich habe 2 davon (und belege damit 2 Plätze 8| :S ). Ist was persönliches; Erbstück und Spielzeug.

    Ich kann dir schon paar Dinge sagen, worauf man schauen sollte aber das wirst auf dem Egun Bild nicht erkennen - dafür sollte sie zerlegt sein.

    Ich mein... Lauf sollte halt halbwegs gut aussehen.

    Brünierung halt halbwegs in Ordnung und ohne Rostnarben (im Zweifel selber nachbrünieren (lassen)).

    Die die du da verlinkt hast, ist sicher geführt worden. Sieht man klassisch an den Abnutzungen vorne (war im Holster) und hinten (beim Gürtel geschliffen oder so und dem Pecker auf der Seite.

    Ist aber alles nur ein optisches Problem, weil seien wir uns ehrlich... Wirklich runter geritten wird keine von denen sein, weil es kaum Bewerbe gibt und so die klassische Scheibenwaffe ist das halt auch nicht. Macht aber Spaß sie ab und zu zu schießen. Ist erstaunlich genau.

    Und 6,35 ist beileibe kein Kaliber, das gefährlich für die Strukturelle Integrität ist. Um die 50€ würd ich mir nix antun; das kannst riskieren aber du bekommst in Ö wahrscheinlich bessere um geringeren Preis (wegen Importkosten). 1959 ist auch kein geschichtsträchtiges Datum. Mein Großvater war Feuerwehroffizier und hat das Ding als Privatwaffe im WK2 gehabt (neben der PPK als Dienstwaffe).

    Sprich: du kannst dir natürlich den Aufwand antun und es importieren mit der Option vielleicht ein WS draus machen zu können (technisch wahrscheinlich keine Einschränkungen) oder du sparst dir paar Euro und holst dir eine in Ö als Einzelwaffe (belegt halt den Platz)

  • Und 6,35 ist beileibe kein Kaliber, das gefährlich für die Strukturelle Integrität ist.

    Es ist ein allgemeines Thema und hat prinzipiell nichts mit der 6,35 zu tun.


    Das WL wird irgendwan vom lieben Hobby zur echten Arbeit wenn du für 5 Waffen auch 5 verschiedene Kaliber laden musst oder überall größere Mengen kaufen musst um auf einen halbwegs akzeptablen Preis zu kommen.


    Das war zb der Grund warum ich meine Sammlung kaliberbereinigt habe, weil man soll nicht glauben wie man da zeitlich dran hängt.


    Aber das muss natürlich im Endeffekt jeder für sich selbst entscheiden.

  • Das WL wird irgendwan vom lieben Hobby zur echten Arbeit wenn du für 5 Waffen auch 5 verschiedene Kaliber laden musst oder überall größere Mengen kaufen musst um auf einen halbwegs akzeptablen Preis zu kommen.


    Das war zb der Grund warum ich meine Sammlung kaliberbereinigt habe, weil man soll nicht glauben wie man da zeitlich dran hängt.

    Ich gebe zu, in der Hinsicht bin ich nu rmäßig aufgestellt...

    bei mir lungert daheim

    .22lr

    6,35

    7,65

    9x19

    .38/.357

    .45ACP

    .223 Rem

    30-30

    herum.

    Nicht wirklich kaliberbereinigt aber jede für sich macht Spaß

    Klar, kann man jetzt alles laden aber - da geb ich dir ungesehen recht - da wirst deppert oder hast nen Zeitscheißer (im Gegensatz zum Dukatenscheißer :D )

    Würde wahrscheinlich in der Praxis die 7.65er, 45er und 38er laden.

    Den Rest verschieße ich zu wenig, um da einen sinnvollen Business Case zum Wiederladen zu haben oder es ist billig genug, dass ich mir die Arbeit nicht antun will. Wobei mich die aktuellen Munipreise da schon etwas nachdenken lassen aber mal sehen...



    Kleiner Nachtrag: die 6,35er wiederladen ist wahrscheinlich sinnbefreit... da kaufst 4 50er Packerl und kommst die nächsten 5 Jahre aus

    Einmal editiert, zuletzt von Iceman ()

  • Jetzt muss ich dir Recht zustimmen!

    Aber ich denke trotzdem, wenn sich jemand das antun will und es ist finanziell überschaubar, dann soll er es tun. Was kann passieren? Im schlimmsten Fall gibt er mehr Geld aus als er kalkuliert hat. Aber da sind wir im niedrigen dreistelligen Bereich. Nennen wir es Lehrgeld!

    Entsprechende Informationen einzuholen sollte eigentlich sowieso übliche Praxis sein.

    Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
    Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
    (Caspar David Friedrich 1774-1840)

  • Die die du da verlinkt hast, ist sicher geführt worden. Sieht man klassisch an den Abnutzungen vorne (war im Holster) und hinten (beim Gürtel geschliffen oder so und dem Pecker auf der Seite.

    Danke für den Hinweis.


    Verlinkt hab ich keine, das sind stockphotos, wie auch die 1906er und die Model9.

    Die, die ich mein(t)e: https://egun.de/market/item.php?id=17923427 sieht/sah für mich recht korrekt aus.



    Die hätte für mich den Eindruck einer optisch einwandfreien Brünierung, etc... gemacht.

    Reinschaun kann man natürlich nicht.

    Wenn die 20 Jahre gespannt im Safe rumlag, dann ist wohl auch die Feder vom Schlagbolzen hinüber. Oder alles mögliche andere.


    + innerdeutscher Versand + AT-Import + Kennzeichnungskosten


    Das ist halt das Los der online-Auktionen.


    Ist schon weg, um 67€. Nicht meine. Ich hab das nicht instant gekauft ohne einen Tau von irgendwas zu haben. Jetzt gustiere ich, kläre den Markt auf. Überlege mir die Pro und Contra's. Wäge das ganze ab.




    1959 ist auch kein geschichtsträchtiges Datum.

    1959 wäre ein Post-Kriegs Datum. Also keine im Dienst im WK2 benutzte Waffe. Das hätte ich als Indikator gesehen.

    Ab 1953 wurde die FN Baby über den Atlantik exportiert, und die Jahres Produktion wurde verzehnfacht.

    Dort heißt es nämlich:


    "Im Ergebnis bedeutet dies nach der Systematik des vorgeschlagenen Bundesgesetzes , dass auf einer zusammengebauten Schusswaffe insgesamt sämtliche Kennzeichnungsinhalte gemaß Abs . 3 anzubringen sind . Werden Einzelteile wie insbesondere Ersatzlaufe oder Wechselsysteme in Verkehr gebracht, sollen alle Einzelteile die Kennzeichnungsinhalte gemaß Abs . 3 umfassen ."

    Das hast du schon gepostet. Ich vermute du willst mir einen Logikfehler oder eine andere Gesetzesauslegung aufzeigen, aber ich seh nicht genau was du meinst.

    Wird ein wesentlicher Bestandteil von einer Schusswaffe getrennt, ist dieser vor einer allfälligen Weitergabe unter Einhaltung der Vorgaben gemäß § 1 zu kennzeichnen, um zu verhindern, dass ein ungekennzeichneter wesentlicher Bestandteil einer Schusswaffe weitergegeben wird.


    Ich hoffe nicht unzureichend verkürzt:

    Wenn ich eine Waffe importiere, muss die Waffe lt. SchKG ausreichend gekennzeichnet sein.

    Wenn ich ein Wechselsystem importiere, muss das Wechselsystem lt. SchKG ausreichend gekennzeichnet sein.

    Wenn ich ein Einzelteil (z.B.: Lauf) importiere, muss das Einzelteil lt. SchKG ausreichend gekennzeichnet sein.

    Wenn eine schon registrierte Waffe in Einzelteile zerlegt und die Einzelteile weitergegeben werden, müssen die Einzelteile lt. SchKG ausreichend gekennzeichnet sein.


    Das wäre insbesondere Kritisch für die FN BABY da die SN auf Lauf und Griff vorhanden sind.

    Trennt man Griff vom Verschluss und hat einen Griff und ein WS, dann müsste man sicher gehen auch die SN noch am WS zu haben, um dem SchKG genüge zu tun.


    "und dem Herstellungsjahr, soweit es nicht bereits Teil der Herstellungsnummer is" - eventuell das Herstellungsjahr würde fehlen. Was macht man wenn das Jahr nicht bekannt ist?


    Fullmetalljacket

    Danke für den Link zur Erläuterung, die werd ich noch ein paarmal durch und querlesen.

    Wenn der einschlägige Gewerbetreibende oder die Privatperson im Falle der Einfuhr das Herstellungsjahr jedoch nicht kennt, kann diesbezüglich auch keine Kennzeichnungspflicht bestehen, weil dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden kann, Unmögliches von den Rechtsunterworfenen zu verlangen.


    Ich würde mich hier eher an den Neuwaffen im 400€ Segment orientieren wie beispielsweise an der Ruger EC9 in 9 Para, ein Kaliber das fast ohnehin jeder zu Hause hat und hoffentlich bald wieder zu vernünftigen Preisen zu haben ist.

    Glock26 wäre so eine klassische Alternative.

    in 9 Para, ein Kaliber das fast ohnehin jeder zu Hause hat und hoffentlich bald wieder zu vernünftigen Preisen zu haben ist.

    Ja das hab ich ja schon zuhause.

    60 Jahre altes Überraschungsei in einem zusätzlichen Kaliber und mit entsprechenden Alterserscheinungen um mind 160€ importieren.


    Im ersten Moment hört sich fast der doppelte Preis hoch an aber du musst weder zusätzliche Munition oder Komponenten kaufen und hast dafür eine fabrikneue Waffe mit intakter Oberfläche die du dir vorab auch noch ansehen kannst und für die es Gewährleistung gibt.

    Das ist "einfacher", "ökonomischer" und "rationaler". Keine Frage.

    Wenn ich so denken würde, würde wohl alles außer Glock26 wegfallen. Denn da könnte ich sogar noch die vorhandenen Synergien meiner vorhandenen Glock Magazine nutzen. Und WS verkauft auch jeder Händler die Glocks. Sehr rechtssicher. G26 wäre womöglich das optimierbarste.


    Aber wie gesagt, es ist kein Gier-frisst-Hirn Moment bei mir, wo man sich bei egun ein vermeintliches Schnäppchen einverleibt weil der Preis so günstig scheint.

    5,6×15mmR - 9×18mm/19mm/29mmR/33mmR - 7,62×25mm/39mm/54mmR - 20/12×76

  • Das hast du schon gepostet. Ich vermute du willst mir einen Logikfehler oder eine andere Gesetzesauslegung aufzeigen, aber ich seh nicht genau was du meinst.



    Das Wechselsystem besteht ja aus Lauf und Schlitten, sprich zwei waffenrelevanten Einzelteilen.


    Im Gesetz steht:


    "Wird ein Einzelteil – wie insbesondere ein Ersatzlauf oder Wechselsystem weitergegeben, muss der Einzelteil sämtliche Kennzeichnungsinhalte umfassen."


    Aus den Erläuterungen des BMI:


    "Werden Einzelteile wie insbesondere Ersatzlaufe oder Wechselsysteme in Verkehr gebracht, sollen alle Einzelteile die Kennzeichnungsinhalte gemaß Abs . 3 umfassen ."



    Wenn ich jetzt den Text des Gesetzes hernehme müsste es so wie von dir beschrieben reichen weil auf Lauf und Schlitten zusammen eigentlich alles drauf steht.


    Wenn man sich jetzt aber die Erläuterung zur Gesetzesvorlage ansieht könnte auch gemeint sein das sowohl Lauf und Schlitten jeweils vollumfänglich gekennzeichnet werden müssen, da es sich zwar um ein WS handelt welches aber trotzdem aus zwei waffenrelevanten Einzelteilen besteht.


    Das wäre grundsätzlich nämlich wirklich eine interessante Frage,wie die Rechtsansicht der Behörde zu dem Thema ist.


    Lg

    ROCS Member

  • ok, die schaut traumhaft aus - praktisch neu. Da hätte ich ohne nachzudenken zugeschlagen (zumindest, so wie ich das anhand der Bilder am Handy beurteilen kann) ich hab mir die da gekauft

    https://auctions.springer-vienna.com/de/l/29442/pistole_fn_browning_baby_635_browning_471510

    Bewusst mäßiger Zustand, weil ich sie eigentlich nur als Ersatzteilllager haben wollte und da war's mir nicht schad drum. Faktisch hat sich die dann als technisch wirklich schöner Zustand herausgestellt ohne Rost oder irgendwelche tiefen Kratzer. Lediglich die Brünierung war abgerieben an manchen Stellen (was auf den ersten Blick grausam aussieht aber nicht mehr). Das Ding ist ansonsten aboslut 1A. Lauf Spiegelblank!

    Da hab ich noch bilder eingestellt, weil ich da ne Frage dazu hatte...

    FNBaby - unterschiedliche Ausführungen? - PULVERDAMPF


    Schlagbolzenfeder ist eine bessere Kugelschreiberfeder - da kannst irgendwas nehmen. Ist gar nicht normiert: liegt am zugrunde liegenden System; kann ich dir - falls du aus Wien bist gerne persönlich zeigen


    FN Baby und Krieg ist irrelevant. Das war keine Dienstwaffe. Die haben - so wie mein Großvater - ein paar Privatiers in der Hosentasche gehabt und fertig. Wirklich benutzt sind die fast alle nicht. Ist ungefähr wie viele der PPks, die heute noch herumschwirren. Abgesehen von denen aus Polizeibeständen sind die Dinger gerne verdeckt geführt worden - dementsprechend äußerlich abgerieben aber kaum geschossen. Die kannst auch fast alle ohne Bedenken nehmen.

  • hast du die BMI Erläuterungen als Link zur Hand?


    Einbringendes Ressort: BMI (Bundesministerium für Inneres)

    bezieht sich auf: Schusswaffenkennzeichnungsgesetz – SchKG; EU-Polizeikooperationsgesetz, Änderung (38/ME)


    Brauchst nur runter scrollen auf der Seite und dann gibt's die Erläuterungen als PDF Download.

    ROCS Member

    Einmal editiert, zuletzt von Fullmetalljacket () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Brauchst nur runter scrollen auf der Seite und dann gibt's die Erläuterungen als PDF Download.

    Aso, ja. das BMI hat das Gesetz eingebracht. Ich dachte da gäbs ein eigene BMI Erläuterung oder Rundschreiben oder ähnliches publiziert vom BMI.

    in deinem Zitat fehlen die - Striche, deshalb die Annahme, du hättest noch eine andere Quelle.

    Werden Einzelteile – wie insbesondere Ersatzläufe oder Wechselsysteme – in Verkehr gebracht, sollen alle Einzelteile die Kennzeichnungsinhalte gemäß Abs. 3 umfassen.


    Mit den Strichen liest sich das: "Einzelteile – wie insbesondere Ersatzläufe oder Wechselsysteme"

    Aus dem würde ich rauslesen, ein WS ist ein "Einzelteil" und nicht ein Einzelteil welches aus kennzeichnungspflichtigen Einzelteilen besteht.


    Selbst dann, sollen alle Einzelteile die Kennzeichnungen enthalten. sollen, nicht müssen

    Wesentliche Bestandteile, die zu klein sind, um eine vollständige Kennzeichnung nach Abs. 1 bis 3 aufzuweisen, haben im Einklang mit den unionsrechtlichen Vorgaben zumindest eine Herstellungsnummer oder einen alphanumerischen oder digitalen Code aufzuweisen.

    Vulgo der Lauf muss mindestenens serialisiert sein weil Platzproblem.


    Bin aber kein Winkeladvokat.



    Ich werde den Thread hier versuchen großzügig in einen Waffenrecht Import&Kennzeichnungs Thread abspalten und in die passende Kategorie stecken.

    5,6×15mmR - 9×18mm/19mm/29mmR/33mmR - 7,62×25mm/39mm/54mmR - 20/12×76

  • Selbst dann, sollen alle Einzelteile die Kennzeichnungen enthalten. sollen, nicht müssen

    Vulgo der Lauf muss mindestenens serialisiert sein weil Platzproblem.


    Bin aber kein Winkeladvokat.

    Ich werde den Thread hier versuchen großzügig in einen Waffenrecht Import&Kennzeichnungs Thread abspalten und in die passende Kategorie stecken.

    "Soll" bedeutet natürlich NICHT "müssen" aber andererseits auch NICHT "kann".


    Ehrlich gesagt, ich bin weder Jurist noch im BMI und weiß es einfach nicht.


    Am einfachsten wäre eine kurze Anfrage per E-Mail an die Behörde zu richten,wie die zugehörige Rechtsansicht zu dem Thema ist, um wirklich Sicherheit zu haben, das man sich rechtskonform verhält.


    Auch wenn es "nur" eine Verwaltungsübertretung wäre die sicherlich nicht billig ist,wird einem dies bei einer zukünftigen Erweiterung nicht besonders hilfreich sein, denke ich.


    Den Thread abzuspalten halte ich für eine gute Idee, weil das Schusswaffenkennzeichnungsgesetz sicherlich für viele Interessant sein könnte.:thumbup:

    ROCS Member

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