Große Magazine

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  • Dieses Thema hat mich bisher eigentlich komplett kalt gelassen mangels verfügbarer Hi Cap Trommeln. 8)


    Was darf man jetzt genau wenn man bis zum 14.12.21 Altbestand gemeldet hat und was nicht, betreffend an die Waffe anstecken und nachkaufen?

    Ist beim Verkauf etwas zusätzlich zu beachten, außer das der Käufer ebenfalls über eine entsprechende Bewilligung verfügen muss?


    Hat eigentlich schon wer nach dem 14.12.21 ohne Altbestand, die Bewilligung für Hi Caps über das Sportschießen bekommen, oder sträuben sich hier die Behörden?

    ROCS Member

  • Also ich hab einen Eintrag für 17/1/8 und 17/1/10.

    Beides betrifft halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung mit mehr als 10 Schuß.

    Beim 17/1/8 Eintrag darf ich nur für die jeweilige eingetragene Waffe passende Magazine kaufen ohne Stückzahlbeschränkung.

    Beim 17/1/10 Eintrag ist die Waffe nicht primär ausschlaggebend, sondern ich darf die eingetragene Stückzahl nicht überschreiten. Wechseln von AR15 auf AUG Z 9mm Magazine jederzeit möglich.

    Das war vorab das Wichtigste.

    Gibt aber noch andere kleine Feinheiten die von diversen Behörden unterschiedlich gehandhabt werden.

  • Mit einem §17/1/7 Eintrag bzw. einem §17/1/8 Eintrag darfst du daheim auch anstecken, aber nur an eine bestimmte Waffe, weil das Magazin auf diese eine bestimmte Waffe eingetragen ist und die entsprechende Waffe dann im Normalfall Kategorie A ist.


    Beim Eintrag §17/1/9 bzw. §17/1/10 darf ich das Magazin nur am behördlich genehmigten Schießstand an die Waffe anstecken, weil die Magazine nicht einer bestimmten Waffe zugeordnet sind und man diese nur auf Grund der "Altbestandsregel" besitzt und die passende Waffe Kategorie B ist, wie es beispielsweise der Fall ist, wenn man vor dem Stichtag (14.12.2019??) zwar z. B. AK Magazine legal besessen hat, weil die bis dorthin keinerlei Beschränkung unterlegen sind, aber die passende Waffe dazu erst nach dem Stichtag in Österreich erlaubt war, wie z. B. diverse halbautomatische AK.


    Wobei die §17/1/7 und §17/1/9 Magazine für Faustfeuerwaffen und die §17/1/8 und §17/1/10 Magazine für halbautomatische Langwaffen betreffen!


    Ich hoffe ich habe das halbwegs verständlich erklärt. Wenn noch was unklar ist, dann fragen!

    Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
    Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
    (Caspar David Friedrich 1774-1840)

  • Wobei die §17/1/7 und §17/1/9 Magazine für Faustfeuerwaffen und die §17/1/8 und §17/1/10 Magazine für halbautomatische Langwaffen betreffen!

    Der Vollständigkeit halber möchte ich noch ergänzen, dass wir bei Magazinen für Faustfeuerwaffen erst ab einer Kapazität von mehr als 20 Patronen von "großen" Magazinen oder Hicap Magazinen sprechen. Aber bei den Magazinen für halbautomatische Langwaffen sprechen wir schon ab einer Kapazität von mehr als 10 Patonen davon!

    Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
    Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
    (Caspar David Friedrich 1774-1840)

  • Ergänzung: §17/1/7 bzw. §17/1/8 gelten auch für Zubehör bzw. Wechselsysteme. Sagt zumindest meine zuständige Referentin in Wien.

  • Dieser ganze Zirkus mit 17/1/.... betrifft aber nur Waffen die Patronen mit Zentralfeuerpatronen sprich Großkaliber verschießen meines Wissens.


    Randfeuerpatronen sprich KK fällt nicht unter die Hi Cap Regelung bzw Kat A,oder?

    ROCS Member

  • Ergänzung: §17/1/7 bzw. §17/1/8 gelten auch für Zubehör bzw. Wechselsysteme. Sagt zumindest meine zuständige Referentin in Wien.

    .....und auf einmal ist der gedanke einer 18" präzisionsuppers und 9mm uppers (lange glock mags dank Kat A glock vorhanden) durchaus wieder interessant....

    “There is more than one way to burn a book. And the world is full of people running about with lit matches.”― Ray Bradbury

  • Dieser ganze Zirkus mit 17/1/.... betrifft aber nur Waffen die Patronen mit Zentralfeuerpatronen sprich Großkaliber verschießen meines Wissens.


    Randfeuerpatronen sprich KK fällt nicht unter die Hi Cap Regelung bzw Kat A,oder?

    Korrekt.

  • Racer


    Darf man die jetzt eigentlich mit den von dir genannten Einträgen zuhause anstecken oder nur am behördlich genehmigten Schießstand?

    Da ich weder vor Zombies noch vor Corona oder dem berüchtigten Blackout Angst habe, liegen sie Originalverpackt im Safe. :P

    Ist sowieso unpraktisch am Stand. Viel zu globig und zu lange. Hab einige auf 18 Schuß umgebaut, sind nur um

    3 cm länger als die originalen 10 Schuß Magazine.

    Einfach nur gekauft weil es danach fast unmöglich ist welche zu erwerben. Besser haben und nicht brauchen als umgekehrt. ;)

    Ansonsten hast du die Antwort oberhalb stehen. :thumbup:

  • Ergänzung: §17/1/7 bzw. §17/1/8 gelten auch für Zubehör bzw. Wechselsysteme. Sagt zumindest meine zuständige Referentin in Wien.

    Ich erlaube mir zu ergänzen "sofern vor dem Stichtag in Besitz", wobei ich mir ganz sicher bin, dass es nicht jede BH so interpretieren wird.

    Nachdem mich mein Umfeld regelmäßig wegen diversen Rechtsauslegungen kontasktiert, kann ich eines mit sicherheit behaupten. Man glaubt gar nicht was alles möglich und was alles nicht möglich ist. Da könnte ich mittlerweile schon Geschichten erzählen ......... abendfüllende Geschichten!

    Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
    Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
    (Caspar David Friedrich 1774-1840)

  • Besser haben und nicht brauchen als umgekehrt. ;)

    :thumbup: Genau mein Spruch!

    Ich sage auch immer, besser haben und nicht brauchen als brauchen und nicht haben!

    Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
    Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
    (Caspar David Friedrich 1774-1840)

  • Ich erlaube mir zu ergänzen "sofern vor dem Stichtag in Besitz", wobei ich mir ganz sicher bin, dass es nicht jede BH so interpretieren wird.


    Man glaubt gar nicht was alles möglich und was alles nicht möglich ist.

    Das kann ich mir sehr gut vorstellen und daher rührt zb auch meine Unsicherheit betreffend des SchwKG.


    Es wird dermaßen viel unterschiedlich gehandhabt was für den Einzelnen schon teils gar nicht mehr nachvollziehbar ist.

    ROCS Member

  • Es wird dermaßen viel unterschiedlich gehandhabt was für den Einzelnen schon teils gar nicht mehr nachvollziehbar ist.

    Ja, leider ist das so. Die Rechtsmeinung die so mancher Sachbearbeiter vertritt ist manchmal schon bemerkenswert, um es höflich zu formulieren. Wie gesagt, abendfüllende Geschichten könnte ich erzählen! Da wird man mit dem Kopfschütteln gar nicht mehr fertig.

    Dazu nur eine kleine, bewusst nicht kommentierte, Anekdote. Unlängst hat ein Sachbearbeiter einem meiner Waffenbruder erst erklärt, dass seine wegen eines "langen" Magazins als Kat. A im ZWR eingtetragene Pistole nur mit einem "kurzen" Magazin geführt werden darf, weil sie dann ja automatisch(!) Kat. B ist. Die Frage wie eine Waffe gleichzeitig Kat. B sein kann, obwohl sie ja als Kat. A im ZWR registriert ist, beantwortete er mit den Worten " Na, weil ich das sage ....".

    Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
    Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
    (Caspar David Friedrich 1774-1840)

  • Der Vollständigkeit halber möchte ich noch ergänzen, dass wir bei Magazinen für Faustfeuerwaffen erst ab einer Kapazität von mehr als 20 Patronen von "großen" Magazinen oder Hicap Magazinen sprechen. Aber bei den Magazinen für halbautomatische Langwaffen sprechen wir schon ab einer Kapazität von mehr als 10 Patonen davon!

    ja - und das witzige daran ist ja dass erst die Meldung über die Magazine entscheidet ob sie jetzt böse sind oder nicht. Weil ich hab einen Schmeisser wo die Glockmagazine passen und meine 33er Magazine da gemeldet. Ich hab auch eine Glock wo die auch passen. Und natürlich die normalen Magazine, die bei der Glock ja erlaubt sind und gleichzeitig bei der Schmeisser aber als böse eingestuft werden. ^^

  • Ja, leider ist das so. Die Rechtsmeinung die so mancher Sachbearbeiter vertritt ist manchmal schon bemerkenswert, um es höflich zu formulieren.


    Die Frage wie eine Waffe gleichzeitig Kat. B sein kann, obwohl sie ja als Kat. A im ZWR registriert ist, beantwortete er mit den Worten " Na, weil ich das sage ....".

    Insgeheim bin ich ja oft froh mir wegen meiner Vorliebe für Revolver sowie mangels WP zumindest dieses Thema im Waffenrecht erspart zu haben.


    Andererseits begleitet dieses Thema doch viele von uns, weshalb ich diesen Thread gestartet habe.

    ROCS Member

  • Mir gehts eher auf die Nerven dass die Mags jetzt als Kat A Platz im Safe fressen....

    “There is more than one way to burn a book. And the world is full of people running about with lit matches.”― Ray Bradbury

  • Mir gehts eher auf die Nerven dass die Mags jetzt als Kat A Platz im Safe fressen....

    Das Problem hatte ich schon mit der Munition, Pulver aber auch Geschossen, sodass ich einen eigenen Tresor deswegen angeschafft habe, der Ordnung wegen.


    Es gibt aber echt raffinierte Lösungen für die Magazine die an der Innenseite der Tresortüre befestigt werden.

    ROCS Member

  • Kleiderkasten Doppeltüre, bring ich 2 kleine und 1 großen Amazon Tresor rein + Kleinzeug...da geht Muni + Mags rein, ist versteckt und ich hab sowieso zu viel Platz für Klamotten.

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  • Ist eigentlich wer unter uns der zwar keine klassische WBK mit der Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Kat B Waffen hat, sich aber so eine Magazin WBK wegen Altbestand ausstellen hat lassen?



    Was mich aber ebenfalls interessieren würde ist ob es Erfahrungswerte gibt bei der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für den Besitz großer Magazine ohne Altbestand besessen zu haben bzw wie die Behörden das handhaben.

    ROCS Member

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