Waffenbesitzkarte (WBK) Österreich - Antrag, Ablauf & Kosten

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  • Diskussion zum Artikel Waffenbesitzkarte (WBK) Österreich - Antrag, Ablauf & Kosten:

    Zitat
    Die Waffenbesitzkarte (WBK) ist in Österreich ein waffenrechtliches Dokument, welches von einer Behörde ausgestellt wird und unter anderem zum legalen Erwerb, Besitz und Einfuhr von genehmigungspflichtigen Waffen sowie den Besitz und Erwerb bestimmter Munitionstypen berechtigt. Hier findet ihr alle Infos zu Antrag, Ablauf & Kosten.

    Grüße Ben, Administrator

  • Auch wenn manche Behörden in AT so tun, als müsste man sich bei der Begründung am Antrag entscheiden, ob man Selbstverteidigung ODER Sportschießen angeben will: Stimmt natürlich nicht und es macht – auch im Hinblick auf spätere Erweiterungen als etwaiger Sportschütze – auf jeden Fall Sinn beide vom Gesetz her zustehenden Begründungen anzuführen.
    Aus der Begründung ergibt sich keine Verpflichtung, dann auch tatsächlich als Sportschütze aktiv zu werden.

    Genauso macht es auch Sinn, gleich die 2 zustehende Plätze für Kat. B-Waffen zu beantragen. Auch wenn man vorerst nur eine Kat. B-Waffe erwerben will.
    So spart man sich später die Zusatzkosten für eine Neuausstellung, falls es doch 2 werden sollten.

    Immer noch Anfänger & Mitglied im ISB, CSS & LSVNOE & NFVÖ.

    Steyr L9-A1 / Manurhin MR 88 .38spc / Springfield 1911 Operator .45 ACP / Springfield Armory 1911 Garrison 9mm / WS: Ruger Mark IV 22/45 lite / Chiappa 1892 Alaskan TD .357 Mag.
    Wiederlader: .38 spec. - .357 Mag. - .45 ACP … und Bogenschütze

    Ich glaube keine Verschwörungstheorien! Die werden alle von einer geheimen Regierungsbehörde in Umlauf gebracht …

  • Bei mir auch,

    BH PL, nur eins eintragen Bitte.

    Hab SV genommen, war ja damals unablehnbar.

    Das hat sich ja aber auch novelliert Dez. 2019.

    5,6×15mmR - 9×18mm/19mm/29mmR/33mmR - 7,62×25mm/39mm/54mmR - 20/12×76

  • Ich hab im August 2018 beides in meinem Antrag angeführt und beides wurde in Wien am Wohnsitz-Kommissariat anstandslos übernommen.
    Hab beim Unterzeichnen etxra nochmals nachgesehen.

    Die Rechtfertigung für Schusswaffen der Kat. B war damals ein frei auszufüllendes Textfeld.

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  • Es ist vollkommen egal was man nimmt, auch wenn du eine Waffe kaufst musst du entweder Sportschütze oder Selbstverteidigung angeben.

    Soweit ich weiß hat das rein technische Gründe weil es so im Computer auszufüllen ist. In der Praxis hat es aber keinerlei Relevanz. Mann kann bei der WBK auch Sportschütze angeben und dann beim Waffenkauf Selbstverteidigung, es interessiert keinen.


    Dobi In Wien läuft alles anders, da füllt dir der Typ einen Zettel aus den Wien erfunden hat und den es nur in Wien gibt. Eingetragen wird nachher alles in der zentralen Waffenbehörde am Schottenring und die müssen sich dann mit "falsch" ausgefüllten Formularen ärgern.

  • Es ist vollkommen egal was man nimmt, auch wenn du eine Waffe kaufst musst du entweder Sportschütze oder Selbstverteidigung angeben.

    Soweit ich weiß hat das rein technische Gründe weil es so im Computer auszufüllen ist. In der Praxis hat es aber keinerlei Relevanz. Mann kann bei der WBK auch Sportschütze angeben und dann beim Waffenkauf Selbstverteidigung, es interessiert keinen.


    Dobi In Wien läuft alles anders, da füllt dir der Typ einen Zettel aus den Wien erfunden hat und den es nur in Wien gibt. Eingetragen wird nachher alles in der zentralen Waffenbehörde am Schottenring und die müssen sich dann mit "falsch" ausgefüllten Formularen ärgern.

    Ja, in Wien läuft da viel anders … ;)
    Völlig neu hingegen ist mir, dass man beim Kauf eine Waffe als Berechtigter mit WBK entweder Sportschütze oder Selbstverteidigung angeben muss.
    Hatte ich weder bei Pistole in Feldkirch, Revolver in Deutsch Wagram, noch bei KK Wechselsystem in Wien.
    Kann sein, dass man in allen 3 Fällen in drei verschiedenen Geschäften "vergessen" hat danach zu fragen, oder einfach ohne mich zu fragen was für mich eingetragen hat. Ich hab auch in allen 3 Fällen immer gleich die Bestätigung von der ZWR-Registrierung bekommen und da war ausser den Eckdaten zu mir und zu den Waffen nie zusätzlich eine entsprechende Begründung wofür ich sie gekauft habe angeführt.

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  • Völlig neu hingegen ist mir, dass man beim Kauf eine Waffe als Berechtigter mit entweder Sportschütze oder Selbstverteidigung angeben muss.

    Das kommt daher,weil sie offenbar nur Kat B Waffen bzw Zubehör dieser Kat B Waffen haben für die sie ja ein waffenrechtliches Dokument besitzen.


    Bei Kat C und ehemals D gab und gibt es als Rechtfertigung jedoch sogar drei mögliche Optionen:


    1.) Selbstverteidigung

    2.) Sportschütze

    3.) Sammler

    ROCS Member

  • Alles klar! Kenn mich aus!
    Kat. C (und ehemals D) hab ich bislang noch nix.

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    Ich glaube keine Verschwörungstheorien! Die werden alle von einer geheimen Regierungsbehörde in Umlauf gebracht …

  • Die bessere Hälfte hat gestern den Antrag auf Ausstellungen einer WBK abgegeben.

    Wartezeit in Wien derzeit: ca. 1/2 Jahr!!!!!

    Angeblich so viele Neuanträge ...

  • Wartezeit in Wien derzeit: ca. 1/2 Jahr!!!!!

    Angeblich so viele Neuanträge ...

    Die Behörde hat 6 Monate oder ein halbes Jahr Zeit den Antrag zu bearbeiten.


    Alles was einfach geht, wie Neuanträge,Altbestandsmeldungen oder 5 Jahres Erweiterungen zb geht zumeist deutlich schneller.


    Ich drücke euch jedenfalls die Daumen das es bald soweit ist und vor allem das dir deine Frau keine Waffe mit rosa Griffstück in den Tresor legt. ^^

    ROCS Member

  • Die bessere Hälfte hat gestern den Antrag auf Ausstellungen einer WBK abgegeben.

    Wartezeit in Wien derzeit: ca. 1/2 Jahr!!!!!

    Angeblich so viele Neuanträge ...

    Ich hab meinen Antrag damals kurz vor den EU-Neuerungen abgegeben! Da hat es damals in Wien auch geheißen, dass es so viele Neuanträge und ne lange Wartezeit gibt!

    Eine Woche drauf der Anruf vom Referenten, dass ich Einzahlen kann. Eine Woche drauf WBK in der Post!

    Ich glaub, die sagen das mit den 6 Monaten in Wien am Kommissariat aus Prinzip, weils solange brauchen dürfen und dann alle freudig überrascht sind, wenns doch viel schneller geht! 😉

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  • ch glaub, die sagen das mit den 6 Monaten in Wien am Kommissariat aus Prinzip, weils solange brauchen dürfen und dann alle freudig überrascht sind, wenns doch viel schneller geht! 😉

    Ja, das denke ich auch. Denn wenn du sagst 4 Wochen, kannst dir sicher sein, dass die Leute in der 5. Woche am Montag um 8:01 Uhr anrufen und nachfragen. ^^

    Grüße Ben, Administrator

  • Auch wenn manche Behörden in AT so tun, als müsste man sich bei der Begründung am Antrag entscheiden, ob man Selbstverteidigung ODER Sportschießen angeben will: Stimmt natürlich nicht und es macht – auch im Hinblick auf spätere Erweiterungen als etwaiger Sportschütze – auf jeden Fall Sinn beide vom Gesetz her zustehenden Begründungen anzuführen.
    Aus der Begründung ergibt sich keine Verpflichtung, dann auch tatsächlich als Sportschütze aktiv zu werden.

    Genauso macht es auch Sinn, gleich die 2 zustehende Plätze für Kat. B-Waffen zu beantragen. Auch wenn man vorerst nur eine Kat. B-Waffe erwerben will.
    So spart man sich später die Zusatzkosten für eine Neuausstellung, falls es doch 2 werden sollten.

    Es bringt halt nix.

    In der Software, wo der Antrag eingegeben wird, ist nur EIN dropdownfeld für den Grund drin.

  • Was dauert eigentlich bei einem WBK Antrag solange?


    Ich vermute der "Verwaltungsaufwand" ist ähnlich wie beim Erstellen eines Reisepasses, wo man auf der BH ja zusehen kann, was getan wird. Sie müssen die Daten ins System einpflegen, Bild scannen, Unterschriftenprobe, vermutlich kurz checken ob im Vorstrafenregister was steht. Fertig.


    Das sollte pro Person etwa 15 bis 20 Minuten dauern, mit Rauchpause. ^^

    Grüße Ben, Administrator

  • Es bringt halt nix.

    In der Software, wo der Antrag eingegeben wird, ist nur EIN dropdownfeld für den Grund drin.

    Da der von mir unterschriebene und am Kommissariat abgestempelte schriftliche Antrag aber als Beweis für meine Antragstellung in meinem Akt landet, scheint es dort dann sehr wohl auf.

    Immer noch Anfänger & Mitglied im ISB, CSS & LSVNOE & NFVÖ.

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    Wiederlader: .38 spec. - .357 Mag. - .45 ACP … und Bogenschütze

    Ich glaube keine Verschwörungstheorien! Die werden alle von einer geheimen Regierungsbehörde in Umlauf gebracht …

  • und dann?


    kennst du jemanden oder hast du von jemandem gehört, der die wbk nicht bekommen hat, weil er sportschütze angegeben hat?

    ich nicht.


    und für eine erweiterung spielt es keine rolle.

  • kennst du jemanden oder hast du von jemandem gehört, der die wbk nicht bekommen hat, weil er sportschütze angegeben hat?

    ich nicht.

    Ich persönlich kenne niemanden dem es so widerfahren ist und auch ich habe Sportschütze angegeben.


    In diversen Internetforen wird von manchen Experten die auch öfters der Meinung sind, das jeder Beamte nur darauf lauert einem die WBK zu entziehen, die Ansicht vertreten das man den Rechtsanspruch nur bei SV hat und genau aus diesem Grund unbedingt SV angeben soll..... :sleeping:

    ROCS Member

  • und für eine erweiterung spielt es keine rolle.

    Stimmt

    Ausser bei einer "ausserordentlichen" Erweiterung, (kürzere Zeit/mehr Plätze) da funktionierts nur mehr als Sportschütze

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