Wichtig! Waffenaufbewahrung in D: Waffenschrank mit Schlüssel

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  • Wir haben zwei Waffenschränke mit Schlüssel in Betrieb....

    Keine Ahnung was wir da jetzt machen. Evtl gleich auf Fingerabdruck gehen.


    Eigentlich hatten wir diese Anschaffung nicht auf der Liste.

    Da wird die Neuanschaffung vom Wildkühlschrank wohl nix werden.

  • Finde ich jetzt weniger dramatisch. Wie im Artikel dargelegt ist das keine Gesetzesänderung sondern "nur" das Urteil eines Oberlandesgerichts. Ein anderes kann anders urteilen und zweitens ist mit einem "Kurzwaffenwürfel" recht kostengünstig eine passable Lösung gefunden.

    Grüße Ben, Administrator

  • Ein anderes kann anders urteilen und zweitens ist mit einem "Kurzwaffenwürfel" recht kostengünstig eine passable Lösung gefunden.

    Die Frage ist ja wie das dann im Detail aussieht da in DE ja angeblich auch gewisse Schutzklassen explizit vorgeschrieben werden die dann auch richtig Geld kosten.

    ROCS Member

  • Die Frage ist ja wie das dann im Detail aussieht da in DE ja angeblich auch gewisse Schutzklassen explizit vorgeschrieben werden die dann auch richtig Geld kosten.

    Nachdem vor einigen Jahren die alten VDMA - Klassen A und B für unzureichend erklärt wurden, ergab sich in D ein einträgliches Geschäft mit den nun geforderten neuen Sicherheitsklassen.

    Die alten Schränke haben zwar Bestandsschutz, dürfen aber nicht zur Waffenaufbewahrung weitergegeben werden was dafür sorgt dass der Kauf eines aktuellen Waffenschranks einen nicht zu verachtenden Kostenpunkt auf dem Weg zum Legalwaffenbesitz in D bedeutet. Der Schrank für den K98K ist meist teurer als die Waffe selbst.


    Was den Geltungsbereich dieses (Fehl-)Urteils angeht, so werde ich mal am Donnerstag meinen SB danach fragen, bin da eh wegen eines Neueintrags angemeldet.

    Im schlimmsten Fall muss eine "passable" Lösung in Angriff genommen werden, die dann schon mehr kostet als meine letzten beiden Waffenkäufe zusammen X/


    Gruß vom Axtwerfer

    (der immer das Beste hofft, beim deutschen Waffenrecht aber immer mit dem Schlimmsten rechnet)


    Gruß vom Axtwerfer

  • Was man so aus dem Internet mitbekommt dürften wohl die Behörden schon fleißig Merkblätter bezüglich des Urteils aussenden. Dort wird darauf hingewiesen dass das Urteil für sie jetzt auch gilt und bei den nächsten Kontrollen die sichere Verwahrung vom Schlüssel nachgewiesen werden muss. Finde ich interessant dass die Politik sich gar nicht die Hände schmutzig machen muss zwecks Verschärfung beim Waffenrecht, sondern die Gerichte in Verbindung mit den Behörden das erledigen. Was sagen da eigentlich die ganzen deutschen Verbände dazu? Tun die was dagegen?

  • Ich denke mal dass der VDB da was vorbereitet, ist ja schließlich nicht in deren Interesse wenn die Kundschaft geschädigt wird.

    Die Verbände ducken sich so wie's aussieht weitestgehend weg und benachrichtigen lediglich ihre Mitglieder über das Urteil ohne dabei Handlungsempfehlungen auszusprechen.

    Wir wurden z. B. vom Landesschießsport-verantwortlichen des VdRBw (Reservistenverband) über das Urteil informiert, aber lediglich zur Kenntnisnahme.

  • Finde ich interessant dass die Politik sich gar nicht die Hände schmutzig machen muss zwecks Verschärfung beim Waffenrecht, sondern die Gerichte in Verbindung mit den Behörden das erledigen. Was sagen da eigentlich die ganzen deutschen Verbände dazu? Tun die was dagegen?

    Der eleganteste Weg den LWB unattraktiv zu machen ist nun einmal ihn an Auflagen und Kosten zu knüpfen.So funktioniert die Salamitaktik ohne das Wort Verbot in den Mund zu nehmen oder einen politischen Buhmann präsentieren zu müssen.


    Das mit den Verbänden ist immer so eine Sache. So lange sie zu allem Ja und Amen sagen dürfen die bei Gesetzesentwürfen dabei sein und sich wichtig fühlen.


    Wenn da aber wer gegen den Strom zu schwimmen versucht darf er vor der Türe Platz nehmen weil zum Verhandeln und Gesetze beschließen werden diese Verbände schlichtweg nicht benötigt so bitter das für uns auch ist.

    ROCS Member

  • 500 Euro dürften da mal investiert werden in der Kurzwaffenwürfel.

    Aktuell liegen die Liederzeiten bei diversen Händlern schonmal bei 3 bis 4 Wochen.


    Und ich denke das Problem ist noch gar nicht bekannt und den Waffenbesitzern.

  • Man entschuldige mir den Ausdruck …


    Mehr als gestört angesichts des Urteils …

    „in einem Behältnis aufzubewahren, das seinerseits den gesetzlichen Sicherheitsstandards an die Aufbewahrung der im Waffenschrank befindlichen Waffen und Munition entspricht.“


    Am Rande des Longrange Schiessen in Senica 2023, hatte ich lange Gespräche mit den deutschen Kollegen. Das ist eine Bürokratie am Werk, sondergleichen. Gesetze und … ach ich lass es besser. Liebe Kollegen aus Deutschland, ihr habt mein größtes Mitgefühl.

    Was man nicht tut, geschieht auch nicht.

  • ...

    Und ich denke das Problem ist noch gar nicht bekannt und den Waffenbesitzern.

    Das Problem wird außerhalb der entsprechenden Gruppen im Netz bzw. YT gar nicht kommuniziert.

    Hatte heute mit einigen Schützenkollegen gesprochen, denen war das entweder gar nicht bekannt oder sie sehen das Problem derzeit auf das Bundesland Nordrhein - Westfalen beschränkt. Bisher geht wohl auch nur NRW gegen die Legalwaffenbesitzer vor, habe zumindest noch nichts aus anderen Bundesländern gehört.


    Die meisten mir bekannten Schützen schießen wenn sie was WBK - pflichtiges haben zumeist KK - Einzellader nach DSB-Reglement und verwahren diese in den alten A-Schränken mit Schlüssel nach VDMA - Standard. Die wähnen sich allesamt in Sicherheit da sie ja keine "Ballerer" mit Mehrladern, großen Kalibern usw. sind, sondern brav olympisch Sport betreiben, werden aber genauso wie alle anderen Legalwaffenbesitzer ins offene Messer rennen wenn es zu einer Kontrolle kommen wird und das OVG - Urteil bundesweit gültig sein sollte.


    Hoffe da am Donnerstag zumindest für mein Bundesland Schleswig - Holstein eine rechtssichere Auskunft bekommen zu können, sonst weiß ich wohin die nächsten 500 € hingehen werden ||

  • und das OVG - Urteil bundesweit gültig sein sollte.

    Und genau das ist es nicht. Panik ist absolut nicht angebracht. Es ist "nur" ein Urteil eines Oberverwaltungsgerichts. Auch in NRW könnte man es drauf ankommen lassen und den Rechtsweg bestreiten und das OVG Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) kippen lassen.

    Grüße Ben, Administrator

  • Auch in NRW könnte man es drauf ankommen lassen und den Rechtsweg bestreiten und das OVG Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) kippen lassen.

    Sicher kann man es drauf ankommen lassen aber die Frage ist halt was man erreichen kann.


    Neben Zeit kostet jedes Verfahren auch Nerven für zwei mögliche Optionen.


    1) Man gewinnt und spart sich 500€ hat dafür aber der eigenen Waffenbehörde ans Bein gepinkelt


    2) Man verliert und zahlt neben dem Prozess auch noch mind 500€ zusätzlich für einen neuen Tresor und hat ebenfalls der eigenen Behörde ans Bein gepinkelt.



    So ungern ich das auch tue aber hier sehe ich keinen persönlichen Mehrwert wenn man einen Rechtsstreit mit der eigenen Behörde die eventuell auch nachtragend sein könnte, vom Zaun bricht.

    ROCS Member

  • So ungern ich das auch tue aber hier sehe ich keinen persönlichen Mehrwert wenn man einen Rechtsstreit mit der eigenen Behörde die eventuell auch nachtragend sein könnte, vom Zaun bricht.

    Für jemanden für den es auf 500 Euro ankommt ist das eh keine Lösung.


    Gibt aber genug Menschen wie pensionierte Anwälte die sich gerne vor Gericht streiten. ;)

    Grüße Ben, Administrator

  • Wer nicht kämpft hat schon verloren.

    Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
    Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
    (Caspar David Friedrich 1774-1840)

  • Beim Kämpfen ist aber die Kosten/Nutzen Rechnung nicht außer Acht zu lassen. Muss jeder für sich selbst entscheiden.

    Vollkommen richtig. Jedoch kann nur der gewinnen der es zumindest auch versucht.

    Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
    Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
    (Caspar David Friedrich 1774-1840)

  • Wer nicht kämpft hat schon verloren.

    Das ist schon richtig, aber ich denke mir das die Anzahl der Leute die gegen die Republik egal ob DE oder AT einen Rechtsstreit gewonnen haben eher überschaubar ist.


    Ich habe auch schon gegen österreichische Behörden prozessiert und gewonnen aber es ist dermaßen mühsam und aufwendig das ich mir das bei einem Wert von 500€ gut überlegen würde ob es sich dafür steht.


    Andererseits bei Leuten denen Geld wurscht ist oder wie von Ben angesprochen einen juristischen Hintergrund und viel Zeit haben wäre so etwas durchaus denkbar.

    ROCS Member

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