Thema "Wechselsystem"

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  • Zumal es ja durchaus auch Leute gibt, die exakt einen Upper haben aber 3, 4 Griffstücke dazu, weil unterschiedlich getuned.

    Stimmt vollkommen!

    Besitze selbst mehrere, unterschiedlich getunte (Trigger, Stippling, usw) Griffstücke.

    Glock sei Dank gab es früher einmal Griffstücke mit allen Innenteilen zum einem vernünftigen Preis.


    Aber Dank den Bestimmungen in anderen Ländern in denen Griffstücke waffenrelevante Teile sind gibt´s leider auch bei uns in .at keine Glock Griffstücke mehr ;(

  • @ Iceman:

    Danke für alle deine (weiter oben) angeführten Erklärungen.


    Bisher habe ich mich mit dem Thema WS noch nicht auseinander gesetzt, weil ich nicht ernsthaft Bedarf daran habe.

    Aber das kann sich ggf in Zukunft ändern. :/

    Gerne! Aber noch mal: das ist keine Rechtsauskuft (wenngleich vieles, was ich da von mir gebe, korrekt ist). Ist im Grunde die Kurzfassung der (inklusive der kontroversen) Themen, die sei Einführung dieser Regelung entsprechend diskutiert werden. Einiges an Information hat ja auch der bekannte Händler aus dem Nachbarforum zusammengetragen, der für einige seiner Tätigkeiten explizit um Erlaubnis gefragt und das ok bekommen hat.

  • SOLLTE es tatsächlich zu einer Gesetzesänderung kommen, dann kann es in Wahrheit nur so ablaufen, wie schon oben beschrieben und man muss Altbestand legalisieren.

    Das ist eben das was ich mir nur schwer vorstellen kann das etwas legalisiert wird was ich in dieser Form ja eigentlich nie hätte besitzen dürfen und was nur möglich war da man eine Waffe die vom Händler ja auch als solche angekauft wurde offiziell als etwas meldet was sie eigentlich gar nicht ist bzw war.


    Das der Glock Besitzer sich mit 5 Glock WS leichter tun wird sehe ich auch so aber mit was will man einem Juristen bspw ernsthaft erklären das man neben zb 10 Revolvern auch 20 Glock WS hat für die man ja theoretisch mangels zugehörigen Griffstück keine Verwendung hat.



    Man kann vieles probieren zu erklären , aber ob man auch wen findet der es einem dann auch glaubt ist halt eine andere Frage.

    ROCS Member

  • Stimmt vollkommen!

    Besitze selbst mehrere, unterschiedlich getunte (Trigger, Stippling, usw) Griffstücke.

    Glock sei Dank gab es früher einmal Griffstücke mit allen Innenteilen zum einem vernünftigen Preis.


    Aber Dank den Bestimmungen in anderen Ländern in denen Griffstücke waffenrelevante Teile sind gibt´s leider auch bei uns in .at keine Glock Griffstücke mehr ;(

    Ja, ich bin auch so einer... hatte das Glück, dass ich meine Gen 4 Griffstücke (eben mit unterschiedlichen Tunings) noch vorher besorgt hatte; sowas um die 130€/Stück. Derzeit gehen die Dinger auf Auktionen um bis zu 300 weg - bin schon am überlegen :D :D
    Vor ein paar Jahren war in Österreich einiges ausverkauft und ich wollte - nicht wissend, dass die in Deutschland waffenrechtlich relevant sind - dort was bestellen... hätte mich genau so viel gekostet wie in Ö. Ist ja auch Glock, die da ordentlich mitschneiden... die rufen ja mittlerweile von sich aus ja knapp 300 aus...

  • Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben.

    So kenne ich dich gar nicht.

    Es ist derzeit alles rechtlich in Ordnung.

    Und sollte die vermeintliche Lücke im Gesetz repariert werden, wird es den Altbestandschutz geben wie seinerzeit mit den KK HA und den großen Magazinen. Von daher habe ich überhaupt keine Bedenken.

  • Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben.

    So kenne ich dich gar nicht.

    Ich sehe es weniger als Angst sonden als Erscheinung des Alters weil ich den ganzen Zirkus mit Behörden usw nicht mehr brauche und ich meine Ruhe mehr zu schätzen weiß als die Einladung für ein Hearing im 8ten Bezirk. ;)

    ROCS Member

  • Griffstücke sind frei.

    Das wird per Gesetz geändert. Wird dann gleichgestellt wie eine komplette Waffe. Haben die damals auch gemacht.

    Da waren die KK HA auch frei ohne Einschränkung. Und plötzlich waren sie einer Kat. B gleichgestellt.

    Altbestand wird nachgemeldet und die Sache mit den freien Griffstücken ist für immer Geschichte.

  • Einiges an Information hat ja auch der bekannte Händler aus dem Nachbarforum zusammengetragen, der für einige seiner Tätigkeiten explizit um Erlaubnis gefragt und das ok bekommen hat.

    Ich vertraue nie wieder einem Händler !

    Grund: Seinerzeit als VSRF noch frei waren, hat mich ein bestimmter Händler mit Überzeugung (ich hab´s direkt vom BMI) das es eine Erweiterung auf der WBK gibt zum Kauf bewogen.

    Jetzt ist es Kat. A u. nicht einmal vererbbar.

    Einzig Export ins Ausland (mit Kosten verbunden) wäre möglich. ;(


    Seither gab es auch andere Dinge welche ich nicht vertrauenswürdig einstufe.

    Mehr will ich mich zum Thema Handel nicht äussern. <X

  • Das fängt schon bspw damit an wenn ich im zuge einer Erweiterung Bewerbslisten mIT meinem WS abgeben würde wo jeder ganz offiziell weiß das ich wohl auch das dazu passende Griffstück besitze wobei es auch reicht wenn der Hubet Karl seine Liste abgibt und ich da mit meinem WS ebenfalls am Start war.

    Wieso? Solange nicht dabei steht, mit welcher Kanone du das gemacht hast, wissen die gar nichts. Kann ja auch eine Leihwaffe gewesen sein. Und glaubst ernsthaft, dass sie von sich aus - anlasslos (!) die Dokumente von Bewerben durchsuchen um möglicherweise Rückschlüsse darauf zu bekommen, womit du geschossen haben kannst?


    Vielleicht interessiert sich auch eines Tages die Behörde dafür wo die zig tausend Waffen geblieben sind die der Waffenhandel lt Waffenbuch ja vom Großhändler bezogen hat aber die Hälfte davon als WS was sie eigentlich nie waren das Geschäft wieder verlassen haben bzw was mit den zugehörigen Griffstücken passiert ist?

    Kann sie ja ruhig... die Upper sind alle im ZWR eingetragen. Und die Griffstücke sind ja nirgends eingetragen. Da ist der Verbleib uninteressant, weil die Händler nicht verpflichtet sind darüber auch nur irgendwelche Aufzeichnungen zu führen

  • Griffstücke sind frei.

    Das wird per Gesetz geändert. Wird dann gleichgestellt wie eine komplette Waffe. Haben die damals auch gemacht.

    Da waren die KK HA auch frei ohne Einschränkung. Und plötzlich waren sie einer Kat. B gleichgestellt.

    Altbestand wird nachgemeldet und die Sache mit den freien Griffstücken ist für immer Geschichte.

    Da sind wir ja genau beim springenden Punkt weil du den HA zweifelsfrei rechtmäßig besessen hast und der dann in eine Kategorie fiel.


    Mit 5 Plätzen hat aber definitiv niemand jemals 15 komplette Waffen rechtmäßig besessen bspw.


    Oder lass es mich simpler formulieren anhand eines Beispiels.


    Heizöl ist frei erhältlich und darf jeder frei kaufen aber ich habs im Gesetz keinen Paragraphen gefunden der explizit erwähnt das man Heizöl nicht tanken darf bzw dieses Konkret anspricht mit wie viel Strafe dieses Delikt belegt ist wenn man Heizöl in einen Tank einfüllt.


    Wenn Sie einen aber erwischen ist es auf einmal Steuerhinterziehung und die Strafen sind verheerend.


    Weißt du auf was ich hinaus möchte?


    Das bereitet mir eben Sorgen mein Freund.

  • Ich klinke mich jetzt aus.

    Und erfreue mich an der derzeitigen Regelung.

    Ich besitze alles Rechtmäßig und völlig legal.

    WS sind als solche eingetragen und die Griffstcke sind von Gesetz aus freie Waffenteile. Das sollte auch dem Gesetzgeber klar sein. Also habe ich mich an das bestehende Gesetz gehalten.

    Sollte eine Gesetzesänderung kommen wird nachgemeldet.

    Mein berühmtes Schlusswort a la Trapattoni:

    Habe fertig :D

    2 Mal editiert, zuletzt von Racer ()

  • Und erfreue mich an der derzeitigen Regelung.

    Sollte eine Gesetzesänderung kommen wird nachgemeldet.

    Das war ja der Grund warum ich nachgefragt habe ob inzwischen jemand eventuell sogar schriftlich eine Antwort einer Behörde hat.


    Wie gesagt reizen tut es mich sehr aber ich bin da noch extrem unschlüssig was das ganze angeht. :/

    ROCS Member

  • Mit 5 Plätzen hat aber definitiv niemand jemals 15 komplette Waffen rechtmäßig besessen bspw.

    Hast ja nicht. Du hast Griffstücke. Müssen ja nicht mal welche sein, die zu deinen Uppern passen. Können irgendwelche sein. Und wenn die reglementiert werden, dann meldest sie halt. Fertig. Wenn dann zufällig ganze Waffen draus entstehen... so what. Ich sehe es wie Racer... ich erfreue mich an der Situation und kann - wenn mir danach ist - meinen Sammlertrieb ausleben.

  • Ich vertraue nie wieder einem Händler !

    In dem konkreten Fall - man kann von ihm sonst halten, was man möchte - ist er tatsächlich sehr kompetent und kann die meisten seiner Aussagen mit Gesetztestexten und Urteilen (RIS ist da sehr auskunftsfreudig, wenn man weiß, wonach man wie sucht) belegen

  • Also ich hätte diese Diskussion erst zum Jahrestag (14.12.2019) gestartet, also in 2 Tagen. 8o


    Gesetzeslage am 13.12.2019 und davor:

    Zubehör kann auf einem eigenen Kat. B gemeldet werden, oder passend zu einer auf einem Kat. B Platz gemeldeten Waffe kann das Zubehör dazugemeldet werden.


    Um im Beispiel Glock zu bleiben waren das üblicherweise ein IGB Lauf oder ein UHL Verschluss.

    Oder AR15 und mit verschiedenen Uppern zu einer Hauptwaffe zum Kaliber, Optik und Lauflängenwechsel.


    Ugs./Umgangssprachlich wurde das als Wechselsystem benannt.

    Juristisch wurde von Kat.B-Zubehör gesprochen.


    Gesetzeslage ab 14.12.2019

    Der Begriff Zubehör ist jetzt juristisch nicht mehr so relevant wie vorher.


    Jetzt neu der Begriff "wesentlicher Bestandteil", welcher in einem nicht publiziertem Gesetzestext-ähnlichem Rundschreiben(Erläuterung der Erläuterung) als "wenn gasdruckbelastet" definiert ist. Üblicherweise Trommel, Stoßboden, Verschluss, Lauf oder auch ein sich aus Einzelteilen zusammengesetztes System (Upper), ...


    Um den Bürokratiekrams zu erleichtern wurde das auf 2 beschränkt mit den Zubehören.

    Defakto kann man das als Beschränkung auf 2 auffassen. Vorher konnte man mehrere AR15 WechselUpper als Zubehör kaufen. Theoretisch konnte man mehrere Upper als nach der Novelle kaufen.


    Im Gesetz wirds "wesentlicher Bestandteil" tituliert im Waffg.


    Zitat

    § 23 WaffG Anzahl der erlaubten Waffen

    (3) Zusätzlich zu der in Abs. 1 festgesetzten Anzahl von Schusswaffen ist der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt. Darüber hinaus ist der Erwerb und Besitz von wesentlichen Bestandteilen nur auf Grund einer behördlichen Bewilligung unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 zulässig. Eine dafür erteilte Bewilligung ist durch einen zusätzlichen Vermerk im waffenrechtlichen Dokument zu kennzeichnen.


    Im ZWR ist als Wechselsystem tituliert.


    pasted-from-clipboard.png



    In der Novelle '19 wurde etwas beschränkt und eingeschränkt, was es schon gab. Das ganze wurde nicht als Neuerung in die Novelle eingebracht.


    Ich persönlich lese es garnicht gerne wenn dies als illegale Umgehungshandlung tituliert wird! Ich bitte dies zu unterlassen! Bitte! X/


    Das gabs vorher schon, das wurde taxativ auf 2 reduziert. Das ist eine Beschränkung von "unendlich" auf 2.


    Für die Revolverschützen ist das jetzt halt juristisches Neuland. Der Rahmen ist halt Gasdruckbelastet und ersatztrommel ist halt außerhalb meines Wissens wie das überhaupt benötigt wird. Technisch also unmöglich vor 14.12.2019. Andere Waffenbes

    Für Revolver und AK und Makarov Schützen ist das eine Verbesserung durch die Novelle.


    Wenn man sich das Norlite USK WS ansieht, dann war das ja vorher ein WS für eine Glock, also zum Griffstück gemeldet wurde. Also zum Waffen-unrelevantesten Teil.

    Das ist jetzt auch ent-bürokratisiert, indem das einen eigenen Kat.B-freies-Zubehör-Slot bekam. Nur am Stand darf das zusammengesetzt werden, egal mit welchem nicht-waffen-relevantem unterteil.



    Für AR15 und Glock Nutzer ist das eine klarere Definition von Status Quo, und eigentlich eine Beschränkung auf 2 die es bisher nicht gab. Das ist jetzt eher nicht viel anders.

    Die Bindung zur Basiswaffe ist nun weggefallen, was es bürokratisch unkomplizierter macht.


    Das Gesetz ist jetzt eigentlich seit 14.12.2019 in Kraft. Der legale Status ist auch eher undiskutiert. Also schon diskutiert, aber nur wel viele die ganze Novelle nicht wirklich mitbekommen haben, oder wenn dann nur als "irgendwas mit Magazinen für IPSC" abgehakt haben.




    Als großen Treiber der Unsicherheit sehe Ich den unglauben etwas wäre bei einer "Novelle" verbessert worden. Defakto ists nur besser geworden wenn diese schon bestehende Option vorher technisch (AK, Revolver,...) unmöglich war.


    Weiters die Begriffsverwirrung Wechselsystem(alt), Kat.B Zubehör(alt), Wesentlicher Bestandteil (neu), freies Zubehör (neu) und ZWR-Wechselsystem (neu). Die Begriffe sind nie ordentlich dekliniert und verschwimmen ugs.


    Im Gesetzgebungsprozess hätte noch das KM-Gesetz passend mitnivelliert werden müssen, Ibiza kam dazwischen.



    Ich hoffe es kann hier davon abgesehen werden etwas was legal war und legal ist als illegale Umgehungshandlung zu betiteln. Der nächste meint dann wenn Familienmitglieder eine WBK erwerben, wäre das die nächste "Erweiterung auf Umwegen" und Umgehungshandlung.

    Es ist legal, wenn man noch in der pre-14.12.2019 Denke verhaftet ist, dann ists für viele unlogisch. Das ist Juristik, und die Logik wurde nicht novelliert. Die Logik ist aus dem aktuell gülzigem Gesetzestext aktuell abzuleiten.


    Meiner Meinung ist das eindeutig legal.



    ### ###


    Ich habe mit mehreren Waffenhändlern darüber gesprochen, die allermeisten sehen es als ganz normal an.

    Die dazugehörigen Rundschreiben an die Beamtenschaft ist auch zu den Händlern durchgesickert.

    Die achten auf Ihren Gewerbeschein wenn Sie ins ZWR Waffen und Zubehör melden als erweiterter Arm der Behörde.

    2020 hat man aber noch stark gemerkt, die Novelle ist bei vielen noch nichtmal bemerkt worden. Unwissenheit ist hier der Treiber.

    Einige wollen keine WS ins ZWR melden wenn sie eine Waffe verkaufen. Ist auch ok, muss ja nicht dort kaufen.


    WS für "exotische" Waffentypen, welche von AR15 und Glock 17 abweichen, sind erst jetzt langsam im kommen. Traditionelle Branche halt.


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    Zur Handhabung eines Kat. B Wechselsystems.

    Natürlich darf dies ausnahmslos NUR am behördlich registrierten Stand zu einer Waffe vervollständigt werden.

    Nach Nutzung wieder zerlegen VOR der Heimreise.

    Im Safe liegt es natürlich als WS ohne Griffstück.


    Im Zuge einer Überprüfung, um einer unnötigen Diskussion mit einem juristisch nicht up-to-date ausgebildetem Exekutiv-Beamten schon im Vorhinein zu entgehen sollte man das WS nicht mit einem dazu passendem nicht-überprüfungsrelevantem, nicht-waffen-rechtlich-relevantem Griffstück vorzeigen.


    Das WS wird kontrolliert, das WS wird dem Safe entnommen, vorgezeigt und überprüft.

    Das Griffstück liegt und bleibt in der Griffstück Schachtel im Safe neben den vielen anderen Griffstücken.


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    Grad rausgefunden, Ich komme nicht ins ZWR, mein A-Minus-Trust ist abgelaufen.... :cursing:

    5,6×15mmR - 9×18mm/19mm/29mmR/33mmR - 7,62×25mm/39mm/54mmR - 20/12×76

  • Wenn mir der Händler also eine Waffe als WS verkauft, wie sieht das dann beim Verkauf aus? Also wenn ich dieses WS verkaufe?


    Die Formulierung ist schon am Beginn falsch.


    Der Händler verkauft dir keine Waffe.

    Er verkauft dir ein Wechselsystem. Das steht als Wechselsystem auf der Rechnung. Das steht als Wechselsystem mit seiner Meldung im ZWR.


    Und er verkauft dir separat, als eigene Rechnungsposition oder als eigene Rechnung ein eigenes Griffstück, welches nicht Waffen-rechtlich-relevant ist.


    Er verkauft keine "Waffe", er meldet keine "Waffe".




    Kann der Händler auch abwinken uns sie mir nicht als WS melden sondern als einen B Platz. ?

    JA.


    Er muss nicht. Er kann der Auffassung sein, er möchte nicht.

    Oder er meint, du wirst dein WS mit dem Griffstück zuhause zusammenbauen und dann bei einer Überprüfung bei der Polizei so vorzeigen. Wenn er fürchtet es könnte zu einem Bumerang werden für ihn, und er kommt in die Bredoullie dir eine Waffe verkauft zu haben welche aber als WS gemeldet wurde...


    Manche wollen deshalb nur mit unterschiedlicher SN dir das Griffstück verkaufen, weil sie meinen das ist juristisch besser. Andere wollen dir das Griffstück nicht mitgeben, oder nur wenn die SN davon entfernt wurde. etc... da gibts alle möglichen Abwandlungen.


    Diese Händler werden aber je länger die Novelle umgesetzt ist, desto weniger werden diese Händler mit diesen Rechtsansichten.

    Eine allgemeine Meinung setzt sich nun auch schon bei den allermeisten Händlern durch.


    Vorher mit dem Händler reden und fragen ob er dir diese oder jene als WS ausfolgt und verkauft und meldet.

    5,6×15mmR - 9×18mm/19mm/29mmR/33mmR - 7,62×25mm/39mm/54mmR - 20/12×76

  • Genau das ist hier die grosse Unsicherheit das alles nur vom "meinen" oder "Hörensagen" stammt aber noch niemand eine schriftliche Antwort eines Juristen einer LPD her gezeigt hat was nämlich das einzige ist was zählt und nicht was ein Händler oder SB am Telefon sagt.


    Das sich der jeweilige Waffenhändler abgesichert hat steht ausser Frage aber ich denke nicht das du die Fragestellung an seine Behörde gesehen hast und das ist ein ganz wesentlicher Punkt denke ich.


    Ich schicke heute mal selbst eine Anfrage an meine Behörde, die größte in AT, wie die Sachlage aussieht wenn ich mir jetzt zusätzlich zu meinen Revolvern fast die ganze Glock Palette kaufe und als Zubehör eintragen lasse.


    Versteh mich bitte nicht falsch aber ich schließ mich da comrade vollkommen an das es für mich nicht für Bedeutung ist was ein Händler sagt da mich auch Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.


    Ich kenn da nämlich einen Fall abseits der Wechselsystem Thematik der gar nicht lustig ist......


    Lg

    ROCS Member

  • Das der Glock Besitzer sich mit 5 Glock WS leichter tun wird sehe ich auch so aber mit was will man einem Juristen bspw ernsthaft erklären das man neben zb 10 Revolvern auch 20 Glock WS hat für die man ja theoretisch mangels zugehörigen Griffstück keine Verwendung hat.

    Du hast ja die Plätze und die Zubehör Plätze schon. Die Behörde hat dir ja schon ohne Auflage diese Plätze auf deiner WBK genehmigt.

    In welcher Diskussion sollte dies stattfinden? Also welches Setting schwebt dir hier vor.


    Annahme:

    Du bist Revolverheld der jetzt plötzlich seine Liebe zu den Polymerwaffen entdeckt hat.

    Deshalb hast du WS für Glock 17 Langer Lauf, eine Glock 17 mit Gewinde, Glock 17 MOS 2x für verschiedene fix verbaute Optiken, IPSC Rooney Gun Glock 34, natürlich 2x in der exakt selben konfig für den bewerb, dann noch die 19er&26er in Sondereditions, noch eine G30 im .45ACP weil das ist der Wumms den du aus deinen Revolvern gewohnt bist... , und noch eine in 10mm weil du bei X-akten/FBI so ein fan bist. 8o G44 weil KK-spass



    Das fängt schon bspw damit an wenn ich im zuge einer Erweiterung Bewerbslisten mIT meinem WS abgeben würde wo jeder ganz offiziell weiß das ich wohl auch das dazu passende Griffstück besitze wobei es auch reicht wenn der Hubet Karl seine Liste abgibt und ich da mit meinem WS ebenfalls am Start war.

    Die Logik verstehe ich nicht.

    Natürlich habe Ich passende Griffstücke zu meinen WS damit ich diese amStand auch verwenden und wechseln kann. Ein WS ohne Möglichkeit zu verwendung widerspricht meiner Logik.


    Vielleicht interessiert sich auch eines Tages die Behörde dafür wo die zig tausend Waffen geblieben sind die der Waffenhandel lt Waffenbuch ja vom Großhändler bezogen hat aber die Hälfte davon als WS was sie eigentlich nie waren das Geschäft wieder verlassen haben bzw was mit den zugehörigen Griffstücken passiert ist?


    Die waffenrelevanten Bestandteile sind im ZWR gemeldet.

    nicht relevante Teile, AR-Lower kann man frei kaufen (um nicht immer das Glock beispiel strapazieren zu müssen).



    Bitte versteht mich nicht falsch ich habe ja wirklich viele Zubehör Plätze und es gäbe da einige Dinge die mich wirklich reizen würden.


    Andererseits hab ich allein heuer einen wirklich großen Betrag in meine Sammlung investiert, Nerven und Mühen auf mich genommen um alles zu besorgen, wo allein die Literatur dafür so viel gekostet hat wie 2 Glock Wechselsysteme und von der Zeit will ich gar nicht reden.

    Hmm, im FN Baby Thread wolltest du mich noch überzeugen kaliber zu bereinigen ;)


    Aufwand in WBK Sammlungserweiterung vs. einfache Kosten WS... muss man wohl auch abwägen.



    Deshalb bin ich vielleicht übervorsichtig da ich mir bewusst bin was zumindest waffenrechtlich zu verlieren habe wenn sich meine Ansicht dieser Grauzone eventuell als falsch erweist.

    Ich sehs nicht als "neue" oder als "graue" Zone. bürokratisch komplizierter konnte man schon vor der novelle WS und Griffstücke legal kaufen.

    5,6×15mmR - 9×18mm/19mm/29mmR/33mmR - 7,62×25mm/39mm/54mmR - 20/12×76

  • bürokratisch komplizierter konnte man schon vor der novelle WS und Griffstücke legal kaufen.

    Das ist korrekt und kann ich so bestätigen. Ich habe mir das 22er WS für die Glock irgendwann 2017 per Bescheid besorgt. Das zugehörige Griffstück liegt ebenfalls seit ungefähr dieser Zeit bei mir herum. Meine Intention damals war, meine SV-Waffe (Glock 19 in 9x19) nicht mit Tuningteilen zu verunstalten und daher wollte ich ein matchtauglicheres Griffstück haben (sofern man bei Glock grundsätzlich von matchtauglichkeit sprechen kann aber das ist eh ein komplett anderes Thema)

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