Thema "Wechselsystem"

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  • Das Thema "Wechselsystem" begleitet uns ja mittlerweile schon eine ganze Weile und war in der Vergangenheit oftmals Grund für hitzige Diskussionen da es hier ja mehrere Standpunkte dbzgl gab.


    Ich habe bewusst Standpunkte geschrieben und nicht Rechtsansichten, da es sich bei über 99% aller Beiträge rund um dieses Thema nicht um Meinungen von Juristen handelt sondern von dem was halt jeder für sich glaubt.


    Was mich interessieren würde ist ob jemand vielleicht von seiner Waffenbehörde eine Erkenntnis dazu hat oder ob es sonst irgendwelche offiziellen

    News dbzgl gibt ? :/



    Was ich mir jedoch wirklich wünschen würde ist das wir dieses Thema so reizvoll es für manche auch sein mag, wie Erwachsene diskutieren können und uns nicht gegenseitig verunglimpfen oder anstänkern wie das andernorts oftmals der Fall war in der Vergangenheit ! ;)

    ROCS Member

  • Fullmetalljacket

    Hat den Titel des Themas von „Thema Wechselsystem“ zu „Thema "Wechselsystem"“ geändert.
  • Für mich relativ einfach.

    Rechtlich erlaubt, mit Vernunft umgesetzt.

    Besitze 4 WS, welche in 3 Sekunden am Stand zusammensetzt werden. Zu Hause Verwahrung mit den restlichen KW im Tresor. Was andere machen interessiert mich nicht. Ich freue mich über diesen Vorteil unterschiedliche Waffen nützen zu können.


  • Den Gedanken Wechselsystem hatte ich auch schon in Erwägung gezogen. Ich habe noch immer einen Platz auf der Karte frei und keine Ahnung welch Gerät den zur Zeit füllen sollte. Im Hinblick der Erwägung, des freien Platzes und des Umstandes mich nie richtig in diese Materie eingelesen zu haben, verharre ich in der herkömmlichen Version 1Waffe, ein Platz. Ich stelle mir das Thema Wechselsystem kompliziert vor. Ist wahrscheinlich meiner Unwissenheit geschuldet. Vielleicht rede ich es mir auch als kompliziert ein, um der Geldbörse Respekt zu zollen.

    Was man nicht tut, geschieht auch nicht.

  • Den Gedanken Wechselsystem hatte ich auch schon in Erwägung gezogen. Ich habe noch immer einen Platz auf der Karte frei und keine Ahnung welch Gerät den zur Zeit füllen sollte. Im Hinblick der Erwägung, des freien Platzes und des Umstandes mich nie richtig in diese Materie eingelesen zu haben, verharre ich in der herkömmlichen Version 1Waffe, ein Platz. Ich stelle mir das Thema Wechselsystem kompliziert vor. Ist wahrscheinlich meiner Unwissenheit geschuldet. Vielleicht rede ich es mir auch als kompliziert ein, um der Geldbörse Respekt zu zollen.

    Alles ganz easy.

    Beispiel:

    Du hast 10 Plätze Kat. B, dann hast du Anspruch auf 20 Plätze freies Zubehör. Entweder Lauf und Verschluß einzeln mit einem eigenen Platz ( Lauf ein Platz, Verschluß ein Platz), oder als komplettes WS (Lauf+Verschluß) als ein Zubehör. Dank neuer Regelung nicht mehr an eine Basiswaffe gebunden und eine deutliche Erleichterung beim Erwerb.

    Siehe ZWR


    2022-12-11-13-17-42.jpg

    2 Mal editiert, zuletzt von Racer ()

  • Wenn mir der Händler also eine Waffe als WS verkauft, wie sieht das dann beim Verkauf aus? Also wenn ich dieses WS verkaufe?


    Kann der Händler auch abwinken uns sie mir nicht als WS melden sondern als einen B Platz. ?

    Was man nicht tut, geschieht auch nicht.

  • Sie wie Racer sagt.

    Letztendich hat sich die Diskussion nie darum gedreht, das wenn man z.B. eine Glock 17 daheim hat, ob es ein Problem wäre, wenn man z.B. ein Uhl 22er Wechselsystem dazu hat.

    Darum wo sich die Diskussionen meist drehen, sind folgende Themen (Kurze Zusammenfassung dessen, was ich so mitbekommen habe; stellt natürlich keine Rechtsauskuft dar)


    1) Wie ist das, wenn ich - um beim obigen Glock Beispiel zu bleiben - nach dem Standbesuch, das Uhl auf dem Griff lasse und das 9mm Original Glock Dingsi daneben lege? Da sind die Antworten uneindeutig. Nach der alten Systematik - Wechselsystem gebunden an eine Basiswaffe - würde ich sagen: wurscht. Nach der neuen Definition "freies Zubehör" würde ich gefühlt sagen auch wurscht, weil es ja primär eine Verwaltungsvereinfachung darstellen sollte aber rechtlich bindende Aussagen oder entsprechende Behördenanfragen hätte ich noch keine dazu gesehen


    Deutlich kontroverser ist hingegen

    2) Ich kaufe mir eine vollständige Waffe von vornherein als Wechselsystem. Sprich: Schlitten/Lauf - Kombi als freies Zubehör und das Griffstück halt einfach so dazu. Ist ja egal, weil Griffstücke sind frei, nirgends registriert und man kann davon haben soviel man will. Sprich: man kauft sich (bei 2 vorhandenen Plätzen) als Glock- und Revolver-Besitzer eine CZ Shadow in Einzelteilen dazu, von denen naturgemäß nur der Oberteil im ZWR landet.


    Da gibt es - laut Nachbarforum - schon mehr als nur eine Anfrage an diverse Behörden, die jeweils geantwortet haben: jo, passt, kannst so machen. Scheint also soweit in Ordnung zu sein, auch wenn es Moralapostel gibt, die das als gaaanz pöhse betrachten. Selbiges gilt übrigens auch, wenn man sich eine vorhandene komplette Waffe zerlegen lässt und in Oberteil und Griffstück aufteilt.
    Inweiweit die Behördenaussage natürlich (=Gesetzesinterpretation) rechtlich bindend ist, sollte sowas aus irgendeinem Grund je vor Gericht landen... keine Ahnung. Der Tenor geht in die Richtung: lieber nicht drauf ankommen lassen.


    Was man dabei nicht tun sollte ist offensichtlich: Das Zeugs zusammengebaut daheim liegen lassen, wenn die Plätze voll sind, weil dann hat man eine offensichtliche Überschreitung. Kontrovers hingegen ist folgendes: was, wenn ich eh nicht voll bin, und das Zeug außerhalb vom behördlich genehmigten Stand zusammenbaue, ist auch noch nicht ausdiskutiert. Meines Wissens (habe aber nicht alle Threads in allen Foren diesbezüglich im Kopf) ist das auch noch nicht angefragt worden.



    Viele Meinungen halt auch überkorrekt aber in der Praxis wsl irrelvant. Was wenn ich ein Zubehör und ein Griffstück habe und es außerhalb vom Stand zusammenbaue (Funktionskontrolle, Transport zum Stand,...):

    Fangen wir mit der Funktionskontrolle oder Trockentraining an: Letzendlich geht es nur darum, dass man dass eine Kontrolle genau dann hat, wenn man gerade zusammengebaut hat. Mal ehrlich... wie groß ist die Chance? Dauerhaft zusammengebaut im Tresor liegen lassen ist das praxisrelevantere Problem.

    In Wahrheit dasselbe mit dem Transport zum Stand: Man muss schon auf eine Art und Weise (Verkehrs)kontrolliert werden, dass die Polizisten überhaupt mitbekommen, dass du Waffen dabei hast. Und selbst dann müssten sie schon eine ZWR Abfrage machen, ob das wirklich genau die Waffen sind, die du als ganze Waffen registriert hast und nicht irgendwelche zusammengebauten Zubehörteile... Rein rechtlich: darfst net. Realität? Waffendokument vorzeigen und gut ist. Sollten halt nicht mehr Waffen dabei sein, als du auf deinem Dokument genehmigt hast - das versteht sich aber eh von selbst...


    Der letzte Absatz ist natürlich klar... alles verboten. Aber Kläger/Richter??? Eh schon wissen. Muss jeder für sich selbst abschätzen, wie viel er riskieren mag. Nominell sind auch nur 130 auf der Autobahn erlaubt. In der Praxis wirst regelmäßig angeblinkt, wennst mit 130 (auch echten, per GPS geprüften) km/h auf der linken Spur zwecks Überholvorgang unterwegs bist, weil du irgendwem im Weg stehst, der die 130 gänzlich ignoriert...

    Einmal editiert, zuletzt von Iceman ()

  • Wenn mir der Händler also eine Waffe als WS verkauft, wie sieht das dann beim Verkauf aus? Also wenn ich dieses WS verkaufe?


    Kann der Händler auch abwinken uns sie mir nicht als WS melden sondern als einen B Platz. ?

    Nein, ein WS ist ein WS und bleibt ein WS.

    Man kann zwar rechtlich eine ganze Waffe draus machen aber das muss der Käufer dann selbst machen. Für einen Händler mit ZWR Zugang kein Problem. Aber wenn das Zeug bei dir als WS eingetragen ist, dann kannst es auch nur als solches verkaufen. Außer du machst vorher explizit eine Kat A/B draus

  • Wenn mir der Händler also eine Waffe als WS verkauft, wie sieht das dann beim Verkauf aus? Also wenn ich dieses WS verkaufe?


    Kann der Händler auch abwinken uns sie mir nicht als WS melden sondern als einen B Platz. ?

    Teil 1 deiner 2 Fragen:

    Verkauf genau so einfach wie eine normale Kat. B Überlassung. Siehe Foto. Wird auch so von der Behörde umgetragen. Selbst schon des öfteren durchgeführt.


    Teil 2 :

    Nicht jeder Händler verkauft dir am selben Tag die vermeintliche "ganze Waffe" zerlegt mit passender Rechnung. Heißer Tipp (Wien 18 ohne Probleme ;))


    Mehr gibt's nicht zu schreiben.

  • Naja das Uhl oder auch Kadett WS wurde ja waffenrechtlich bereits als Wechselsystem ohne Griffstück geboren was für mich persönlich einen großen Unterschied ausmacht.


    Ich habe ja ein paar Plätze die ausschließlich mit Revolvern belegt sind und dementsprechend auch natürlich fŕeie Zubehör Plätze.


    Das in diesen paar Plätzen der Wert eines neuen Kleinwagens steckt darf man halt nicht vergessen wobei ich mir in den Hintern beissen würde, wenn ich wegen einem Polymer WS meine Verlässlichkeit verlieren würde mit allen daraus resultierenden Konsequenzen.


    Bis es einen Richter gibt wird es wahrscheinlich nicht mehr lange dauern, inserieren doch Leute auf WG gleich mehrere zusammengebaut WS am Parketboden.... X/


    Was für mich aber den größten Zweifel aufwirft ist der Tenor etwas nicht drauf ankommen zu lassen oder nicht auch nur daneben liegen zu haben wenn angeblich laut diversen Behördenauskünften eh alles vollkommen legal ist und vom Gesetzgeber auch so gedacht wurde.


    Versteh mich bitte nicht falsch mich würde es selbst verdammt reizen auf diesen Zug aufzuspringen aber das "nicht drauf ankommen" lassen hat im Hinterkopf einen bitteren Beigeschmack hinterlassen der mir rät es nicht zu tun . :/


    Die weitere Frage die sich für mich stellt ist was mit den im Umlauf befindlichen WS passieren würde wenn das Gericht bei einer allfälligen Entscheidung nicht der Ansicht der Waffenbehörde vom Huber Karl folgt und hier eine noch dazu vorsätzliche Umgehungshandlung sieht? :/

  • Naja das Uhl oder auch Kadett WS wurde ja waffenrechtlich bereits als Wechselsystem ohne Griffstück geboren was für mich persönlich einen großen Unterschied ausmacht.

    Ja und nein... man muss dran denken, dass es von CZ auch ein vollständiges Kadet gibt. Mit Griffstück. Eine komplette 22er Pistole sozusagen. Weiß ich übrigens auch erst seit kurzem - seit die CZ 75 auf meinem persönlichen Radar aufgetaucht ist.

    Wo ist jetzt der Unterschied, wenn ich mir das zerlege in ein Griffstück und einen Upper vs ich kaufe mir ein nacktes Kadet und dann irgendwann ein Griffstück dazu?


    Bis es einen Richter gibt wird es wahrscheinlich nicht mehr lange dauern, inserieren doch Leute auf WG gleich mehrere zusammengebaut WS am Parketboden.... X/

    Damit sind wir wieder bei dem Thema, das ich ebenfalls aufgeworfen habe: was wenn man das zusammengebaut hat aber noch freie Plätze? Weil in Wahrheit ist - soweit ich das in den bisherigen waffenrechtlichlichen Interpretationen mitbekommen habe - eine Stückzahlüberschreitung der einzige Aufhänger an dem man eine etwaige Klage festmachen könnte. Wenn die nicht gegeben ist, was dann? Ein Foto per se ist zwar vielleicht nicht unproblematisch, weil anhand von Bildern Leute grundsätzlich schon Probleme bekommen haben aber bestenfalls ein Indiz und sonst nichts. Zumal das Bild theoretisch auch in den Clubräumlichkeiten von diversen Schießständen aufgenommen worden sein kann. Allein, wenn ich mir den FSCA anschau... die haben ein nettes Hinterzimmer, das exakt für derartige Gelegenheiten gemacht ist - dass man seine Krachn rausnimmt und herzeigt bzw. jemand ungeübten näher bringt, ohne extra auf den Stand gehen zu müssen, wo man nix versteht wegen der Ohrschützer. Durchaus auch sinnvoll, wenn im Barbereich nicht alle mit den Dingern herumfuchteln.


    Was für mich aber den größten Zweifel aufwirft ist der Tenor etwas nicht drauf ankommen zu lassen oder nicht auch nur daneben liegen zu haben wenn angeblich laut diversen Behördenauskünften eh alles vollkommen legal ist und vom Gesetzgeber auch so gedacht wurde.


    Versteh mich bitte nicht falsch mich würde es selbst verdammt reizen auf diesen Zug aufzuspringen aber das "nicht drauf ankommen" lassen hat im Hinterkopf einen bitteren Beigeschmack hinterlassen der mir rät es nicht zu tun . :/

    NIcht drauf ankommen lassen... seien wir ehrlich... wann hat JEMALS ein Gericht in einer Art und Weise entschieden, dass es für die Allgemeinheit von Vorteil wäre? Ich verweise nur auf das unsinnige Konstrukt des "persönlichen Feiertags", weil sich ein paar Leute benechteiligt gefühlt haben.

    Aber spielen wir es durch. Im Endeffekt gibt es 2 Möglichkeiten, falls es ein Grundsatzurteil geben sollte.

    1) alles gut, so wie gehandhabt; Leute können sich WS samt passenden Griffstücken kaufen soviel sie wollen (bzw. dürfen beim Upper; die sind ja nach wie vor begrenzt); dürfen nur nicht zusammenbauen neben dem Stand

    2) der Gesetzestext wird gekippt und Griffstücke werden zu waffenrechtlich relevanten Dingen erklärt. Jo mei, dann muss man die Dinger halt offiziell nachmelden (Altbestandregelung) und bekommt nen Haufen neuer Plätze oder so. Oder man meldet nix und hat die Dinger halt illegal. So wie die Pump Guns, die bis heute weder zu 100% gemeldet noch zurück gegeben wurden...

    Das sind die beiden Extremvarianten. In Wahrheit wird es wohl immer eine Einzelentscheidung bleiben.

    Kurz: ich sehe dem relativ gelassen entgegen. Schon alleine aus dem Grund, weil eine Anklage wenn dann von der Behörde kommt (man korrigiere mich, wen nich hier falsch liege) und solange die sagt "alles gut", wird sie auch keine Klage raushauen


    vorsätzliche Umgehungshandlung sieht? :/

    Ist es im Prinzip ja auch - eine aktuell gesetzlich gedeckte. Man Man muss es halt niemand explizit auf die Nase binden und eben drum sollte man halt die Griffstücke tunlichst nicht offen neben den Uppern herumligen haben. Ist eine gewisse Grauzone, zugegeben. Aber ich sehe hier tatsächlich kein Thema. Zumal ich mittlerweile viele Leute kenne, die das bis zum letzten ausnutzen und bei Überprüfungen keine Probleme hatten (unterschiedliche Bundesländer und Bezirke)

    Einmal editiert, zuletzt von Iceman ()

  • Wenn mir der Händler also eine Waffe als WS verkauft, wie sieht das dann beim Verkauf aus? Also wenn ich dieses WS verkaufe?


    Kann der Händler auch abwinken uns sie mir nicht als WS melden sondern als einen B Platz. ?

    Das WS hat ja offiziell kein eigenes Griffstück - was soll der Händler da als B melden. Du verkaufst ja das WS und ob du ein eigenes Griffstück dafür hast und was du damit machst weiß ja keiner außer dir.

  • Kurz: ich sehe dem relativ gelassen entgegen. Schon alleine aus dem Grund, weil eine Anklage wenn dann von der Behörde kommt (man korrigiere mich, wen nich hier falsch liege) und solange die sagt "alles gut", wird sie auch keine Klage raushauen


    Ist es im Prinzip ja auch - eine aktuell gesetzlich gedeckte. Man Man muss es halt niemand explizit auf die Nase binden und eben drum sollte man halt die Griffstücke tunlichst nicht offen neben den Uppern herumligen haben. Ist eine gewisse Grauzone, zugegeben. Aber ich sehe hier tatsächlich kein Thema. Zumal ich mittlerweile viele Leute kenne, die das bis zum letzten ausnutzen und bei Überprüfungen keine Probleme hatten (unterschiedliche Bundesländer und Bezirke)

    Genau dieser Punkt bereitet mir so Kopfschmerzen, weil es braucht nur ein einziges Urteil geben, dem zukünftig alle Behörden folgen.


    Eine Umgehungshandlung kann niemals gesetzlich gedeckt sein und nur weil etwas nicht explizit im Gesetz als verboten angeführt ist, bedeutet das im umkehrschlusss nicht automatisch das es auch erlaubt ist.


    Gerade die Überprüfung macht mir am wenigsten Sorgen weil das was ich dem Polizisten oder er mir erzählt oder was der SB zu Kontrollieren aufträgt ist unerheblich weil entscheiden ob und was passiert tut anfangs ein Jurist und später dann ein Richter,sodass alles was davor war im Zuge einer Kontrolle passiert ist unerheblich war.


    Da reicht theoretisch ein neuer Jurist und es ist vorbei mit allem was man früher glaubte, sofern es kein Urteil dazu gibt.

  • Das WS hat ja offiziell kein eigenes Griffstück - was soll der Händler da als B melden. Du verkaufst ja das WS und ob du ein eigenes Griffstück dafür hast und was du damit machst weiß ja keiner außer dir.

    Also rein theoretisch ginge es schon.. man kann dem Griffstück eine nummer verpassen und es waffenrechtlich zum Oberteil hinzufügen. Muss der Händler machen. Kann er auch jederzeit. Die Behörde scheint es nur nicht so gerne zu sehen, wenn man eine Waffe mehrfach zerlegt und wieder zusammenbaut (laut dem Händler im 18. Bezirk)

  • Die weitere Frage die sich für mich stellt ist was mit den im Umlauf befindlichen WS passieren würde wenn das Gericht bei einer allfälligen Entscheidung nicht der Ansicht der Waffenbehörde vom Huber Karl folgt und hier eine noch dazu vorsätzliche Umgehungshandlung sieht? :/

    Vermutlich das selbe was sie Mitte der 90er Jahre mit den damals freien KK Halbautomaten gemacht haben. Einfach die freien Griffstücke meldepflichtig machen als Altbestand als zusätzlichen Kat. B Platz. WS weiterhin als solche erwerbbar, nur Griffstück einem richtigen Kat. B gleichstellen.

  • Naja, es ist ja nicht nur ein Jurist, der das so sieht. Sind ja - wie bereits erwähnt - mehrere Behörden die entsprechend geantwortet haben.


    Was ich nicht verstehe: was genau macht dir Sorgen? Überprüft wird das, was im ZWR unter Kat A und B gelistet ist. Und zwar ob du es ordentlich verwahrst.

    Da ist dann neben ein paar Revolvern ain Haufen Upper gelistet. Sie schlummern friedlich bei dir im Tresor. Was du damit machst ist im Grunde deine Sache. Aus der bloßen Existenz von den Dingern kann und wird dir keiner was drehen. Und der Polizist bei der Kontrolle meldet ja nur zurück, dass alles ordnungsgemäß verwahrt ist (oder auch nicht). Bis zur Kontrolle weiß die Behörde ja längst, was du hast. Da müsste sie ja schon vorher tätig werden...


    Und was im 2. Tresor oder in irgendeinem Koffer oder Schublade ist, geht den Polizisten genau nix an.

  • Vermutlich das selbe was sie Mitte der 90er Jahre mit den damals freien KK Halbautomaten gemacht haben. Einfach die freien Griffstücke meldepflichtig machen als Altbestand als zusätzlichen Kat. B Platz. WS weiterhin als solche erwerbbar, nur Griffstück einem richtigen Kat. B gleichstellen.

    Sollte ein Gericht zu der Erkenntnis kommen das es sich hier um vorsätzliche Umgehungshandlung handelt wird man in die Illegalität getrieben und wohl eher keine Plätze bekommen und das macht mir so Sorgen.

    ROCS Member

  • @ Iceman:

    Danke für alle deine (weiter oben) angeführten Erklärungen.


    Bisher habe ich mich mit dem Thema WS noch nicht auseinander gesetzt, weil ich nicht ernsthaft Bedarf daran habe.

    Aber das kann sich ggf in Zukunft ändern. :/

  • Sollte ein Gericht zu der Erkenntnis kommen das es sich hier um vorsätzliche Umgehungshandlung handelt wird man in die Illegalität getrieben und wohl eher keine Plätze bekommen und das macht mir so Sorgen.

    Eine vorsätzliche Umgehungshandlung kann das Gericht nur in einem bestimmten Fall feststellen aber nicht allgemeingültig. Im Endeffekt wird der Einzelfall zu prüfen sein. Und der muss zuerst mal vor Gericht landen. SOLLTE es tatsächlich zu einer Gesetzesänderung kommen, dann kann es in Wahrheit nur so ablaufen, wie schon oben beschrieben und man muss Altbestand legalisieren. Zumal es ja durchaus auch Leute gibt, die exakt einen Upper haben aber 3, 4 Griffstücke dazu, weil unterschiedlich getuned.

  • Das ist ja def springende Punkt bei dem Thema die Antwort der Behörde.


    Hast du eine schriftliche Antwort des Juristen einer BH gesehen? Alles was mir ein SB oder irgendjemand am Telefon erzählt ist ja gut und schön aber eben nichts handfestes und es stellt auch nur die Meinung zum jetzigen Zeitpunkt dar, die aber morgen schon ganz anders aussehen kann nach einem entsprechenden Urteil.


    Das fängt schon bspw damit an wenn ich im zuge einer Erweiterung Bewerbslisten mIT meinem WS abgeben würde wo jeder ganz offiziell weiß das ich wohl auch das dazu passende Griffstück besitze wobei es auch reicht wenn der Hubet Karl seine Liste abgibt und ich da mit meinem WS ebenfalls am Start war.


    Vielleicht interessiert sich auch eines Tages die Behörde dafür wo die zig tausend Waffen geblieben sind die der Waffenhandel lt Waffenbuch ja vom Großhändler bezogen hat aber die Hälfte davon als WS was sie eigentlich nie waren das Geschäft wieder verlassen haben bzw was mit den zugehörigen Griffstücken passiert ist?



    Bitte versteht mich nicht falsch ich habe ja wirklich viele Zubehör Plätze und es gäbe da einige Dinge die mich wirklich reizen würden.


    Andererseits hab ich allein heuer einen wirklich großen Betrag in meine Sammlung investiert, Nerven und Mühen auf mich genommen um alles zu besorgen, wo allein die Literatur dafür so viel gekostet hat wie 2 Glock Wechselsysteme und von der Zeit will ich gar nicht reden.


    Deshalb bin ich vielleicht übervorsichtig da ich mir bewusst bin was zumindest waffenrechtlich zu verlieren habe wenn sich meine Ansicht dieser Grauzone eventuell als falsch erweist.

    ROCS Member

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