Formulare - Kategorie B & C - Überlassungsmeldung und Kaufverträge

Willkommen bei feuerlinie.at - dem neuen Forum für Sportschützen! Lies hier mehr dazu wer wir sind und wofür wir stehen.

  • Und die Verkäufer waren alles zwischen 20 und 80+ und haben das von sich aus durchgeführt, das dürfte schon gängige Praxis sein.

    Das wird schon stimmen mit der gängigen Praxis aber in Zeiten wie diesen wo hinter allem einen Datenmissbrauch vermutet wird könnt ich es mir aber durchaus vorstellen das jemand diese Praxis trotzdem verweigert.

    ROCS Member

  • 20 jährige WBK Besitzer und andere Märchen :D :D :D

    Es ist zwar nicht die Regel aber manche "Märchen" haben mehr mit der Wahrheit zu tun als man im ersten Moment vielleicht annehmen könnte. ;)



    RIS - Waffengesetz 1996 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 21.03.2024


    Ausstellung von Waffenbesitzkarte und Waffenpaß

    § 21.Paragraph 21,

    (1)Absatz einsDie Behörde hat verlässlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und bei denen – soweit es sich nicht um Angehörige der in § 22 Abs. 2 Z 2 bis 4 genannten Berufsgruppen handelt – keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie einen verfassungsgefährdenden Angriff gemäß § 6 Abs. 2 Polizeiliches Staatsschutzgesetz (PStSG), BGBl. I Nr. 5/2016, begehen werden, und die für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B eine Rechtfertigung anführen können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen. Die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte an andere verlässliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer solchen Waffe eine Rechtfertigung anführen können, liegt im Ermessen der Behörde; ebenso die Ausstellung an Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie den Nachweis erbringen, daß der Besitz einer solchen Waffe für die Ausübung ihres Berufes erforderlich ist.Die Behörde hat verlässlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und bei denen – soweit es sich nicht um Angehörige der in Paragraph 22, Absatz 2, Ziffer 2 bis 4 genannten Berufsgruppen handelt – keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie einen verfassungsgefährdenden Angriff gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Polizeiliches Staatsschutzgesetz (PStSG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 5 aus 2016,, begehen werden, und die für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B eine Rechtfertigung anführen können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen. Die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte an andere verlässliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer solchen Waffe eine Rechtfertigung anführen können, liegt im Ermessen der Behörde; ebenso die Ausstellung an Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie den Nachweis erbringen, daß der Besitz einer solchen Waffe für die Ausübung ihres Berufes erforderlich ist.

    (2)Absatz 2Die Behörde hat verlässlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und bei denen – soweit es sich nicht um Angehörige der in § 22 Abs. 2 Z 2 bis 4 genannten Berufsgruppen handelt – keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie einen verfassungsgefährdenden Angriff gemäß § 6 Abs. 2 Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz, BGBl. I Nr. 5/2016 ,Die Behörde hat verlässlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und bei denen – soweit es sich nicht um Angehörige der in Paragraph 22, Absatz 2, Ziffer 2 bis 4 genannten Berufsgruppen handelt – keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie einen verfassungsgefährdenden Angriff gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 5 aus 2016, ,(Anm. 1)Anmerkung 1) begehen werden und einen Bedarf zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B nachweisen, einen Waffenpass auszustellen. Die Ausstellung eines Waffenpasses an andere verlässliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und bei denen keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie einen verfassungsgefährdenden Angriff gemäß § 6 Abs. 2 Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz begehen werden, liegt im Ermessen der Behörde.begehen werden und einen Bedarf zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B nachweisen, einen Waffenpass auszustellen. Die Ausstellung eines Waffenpasses an andere verlässliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und bei denen keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie einen verfassungsgefährdenden Angriff gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz begehen werden, liegt im Ermessen der Behörde.

    (3)Absatz 3 Die Ausstellung von Waffenpässen an verlässliche Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und den Nachweis erbringen, daß sie entweder beruflichen oder als Inhaber einer Jagdkarte jagdlichen Bedarf zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B haben, liegt im Ermessen der Behörde. Bezieht sich der Bedarf nur auf Repetierflinten oder halbautomatische Schußwaffen, kann die Behörde die Befugnis zum Führen durch einen Vermerk im Waffenpaß so beschränken, daß der Inhaber bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Faustfeuerwaffen nicht führen darf.

    (4)Absatz 4Wird ein Waffenpaß nur im Hinblick auf die besonderen Gefahren ausgestellt, die bei der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit auftreten, so hat die Behörde die Befugnis zum Führen durch einen Vermerk im Waffenpaß so zu beschränken, daß die Befugnis zum Führen erlischt, sobald der Berechtigte diese Tätigkeit künftig nicht mehr ausüben will oder darf. Tritt dies ein, so berechtigt ein solcher Waffenpaß nur mehr zum Besitz der Waffen im bisherigen Umfang; einer gesonderten Rechtfertigung bedarf es hierfür nicht.

  • Deshalb speichere ich mir in regelmäßigen Abständen die amtlich signierten Auszüge aus meinen ZWR-Einträgen als PDFs ab.
    Da hab ich dann ein amtssigniertes Dokument mit elektronischem Siegel, welches zumindest den Ist-Stand an einem konkreten Datum bestätigt!

    Auch das ist eine mögliche Form der Absicherung. :thumbup:

    Im Prinzip ist es wie mit einer Waffe, besser man hat eine und braucht sie nicht wie man braucht eine und hat sie nicht!

    Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
    Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
    (Caspar David Friedrich 1774-1840)

  • Es ist zwar nicht die Regel aber manche "Märchen" haben mehr mit der Wahrheit zu tun als man im ersten Moment vielleicht annehmen könnte. ;)

    Das wusste ich natürlich. ;) Ist aber nicht die Regel.

    5,6×15mmR - 9×18mm/19mm/29mmR/33mmR - 7,62×25mm/39mm/54mmR - 20/12×76

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!