Wichtig! Waffenaufbewahrung in D: Waffenschrank mit Schlüssel

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  • Sehe ich genauso, ich muss aber auch sagen, dass unsere Waffenbehörde aus derart vernünftigen Leuten besteht, dass wir von den anderen LWBs der Nachbarkreise darum beneidet werden. Machen ihren Job gewissenhaft und in keinster Weise gegen uns Legalwaffenbesitzer gerichtet wie man es von anderen Waffenbehörden oft genug hört.


    Wenn die mir am Donnerstag sagen dass das Urteil nun auch für uns gültig ist, dann kann mich zwar das OVG und das BMI mal kreuzweise, aber ich werde meinen SBs gegenüber vernünftig auftreten, denn die können nichts dafür und man sieht sich immer mal wieder. Hatte nie Probleme mit denen und so soll's auch bleiben.

  • Wenn du verlieren solltest wirst du sicherlich deine waffenrechtlixhe Erlaubnis verlieren

  • Wäre sowas nicht eigentlich der klassische Fall wo man die Verbände und Interessenvertretungen kontaktieren sollte damit die für die Mitglieder intervenieren bzw. den Rechtsweg gehen? Oder beschäftigen die sich mit sowas gar nicht , nach dem Motto Hände falten Goschn halten?

  • Wäre sowas nicht eigentlich der klassische Fall wo man die Verbände und Interessenvertretungen kontaktieren sollte damit die für die Mitglieder intervenieren bzw. den Rechtsweg gehen? Oder beschäftigen die sich mit sowas gar nicht , nach dem Motto Hände falten Goschn halten?

    Wenn man dir im Laufe einer Kontrolle die Zuverlässigkeit abspricht wahrscheinlich aber den Fall das die IV eine Klage einbringt das sich der Max Mustermann die "500€" für eine bessere Verwahrung spart halte ich eher für unwahrscheinlich.

    ROCS Member

  • Wenn man dir im Laufe einer Kontrolle die Zuverlässigkeit abspricht wahrscheinlich aber den Fall das die IV eine Klage einbringt das sich der Max Mustermann die "500€" für eine bessere Verwahrung spart halte ich eher für unwahrscheinlich.

    Es betrifft aber scheinbar nicht nur den einen Max Musterann, sondern viele Mustermänner, die sich ja gesetzeskonform verhalten und ihre Waffen in einem zugelassenem Schrank mit Schlüssel verwahrt haben. Die sollen jetzt aufgrund eines Gerichtsurteils zum Handkuss kommen und nochmal eine Stange Geld in die Hand nehmen, obwohl sie ja nach wie vor die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Da müssen doch die Verbände auf die Barrikaden gehen und zumindest Bestandsschutz für bereits gemeldete Tresore mit Schlüssel fordern. Wenn die Verbände da nicht von selber draufkommen, bzw. die Mitglieder den Verbänden kein Feuer am Dach machen, dann ist bei den deutschen Schützen ohnehin Hopfen und Malz verloren

  • Die Schützenverbände verstecken sich hinter dem sog. "Forum Waffenrecht", die den Kontakt zu den Entscheidungsträgern in der Politik halten sollen.

    Leider hat sich das "Forum Waffenrecht" als Papiertiger erwiesen, der gefühlt gar nicht in Erscheinung tritt und die laufenden Verschärfungen des deutschen Waffenrechts nicht aufhalten konnte.

    Der Verband deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler VDB, der bis vor kurzem im "Forum Waffenrecht" mit im Vorstand war, hat diese Untätigkeit mehrfach bemängelt und nun eigene Aktionen gestartet, Stichwort Operation Reset bzw. Next Guneration, woraufhin sie aus dem Vorstand des sog. "Forum Waffenrecht" rausgeworfen wurden.


    Man kann anhand meiner Schreibweise glaube ich gut erkennen wo ich als Fördermitglied vertreten bin bzw. war 8)


    Davon ab sind die deutschen Schützen i.d.R. so obrigkeitshörig dass die nicht aufzumucken wagen, zumal es seitens der einzelnen Interessengruppen zu viele Ressentiments untereinander gibt.

  • Leider hat sich das "Forum Waffenrecht" als Papiertiger erwiesen, der gefühlt gar nicht in Erscheinung tritt und die laufenden Verschärfungen des deutschen Waffenrechts nicht aufhalten konnte.

    Da muss ich entschieden widersprechen da ich sicher bin, das die jährliche Einhebung der Mitgliedsbeiträge tadellos funktioniert ^^


    Spass beiseite ich muss ja immer wieder schmunzeln wenn österreichische LWB glauben das die heimischen IV tatsächlich etwas zu entscheiden hätten.

    ROCS Member

  • Moinsen Kollegen,

    melde mich aus der für mich zuständigen Waffenbehörde zurück und kann zumindest für meinen Heimatlandkreis in Schleswig-Holstein Entwarnung geben:


    Das Urteil des OVG Münster ist zwar auch dort bekannt und sie wurden auch schon mehrfach darauf angesprochen, es gibt aber zum derzeitigen Zeitpunkt keinerlei Handlungsanweisung entsprechend zu verfahren. Sofern die Schlüssel sicher verwahrt bzw. versteckt sind gibt es bisher keinen verbindlichen Mindeststandard was die Verwahrung der Schlüssel angeht. Solange der Schlüssel nicht offen rumliegt oder anderweitig nachlässig verwahrt wird ist zumindest für die für mich zuständige Waffenbehörde alles ok.


    Ich muss aber auch noch mal darauf hinweisen, dass es sich hierbei um eine den legalen Waffenbesitzern wohlgesonnene Waffenbehörde handelt, dies kann von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich sein. Das Innenministerium des Landes Nordrhein - Westfalen hat seine Waffenbehörden gezielt auf die Legalwaffenbesitzer angesetzt, und da es sich hier um das bevölkerungsreichste deutsche Bundesland handelt ist die Zahl der Betroffenen entsprechend groß, was auch für ein entsprechendes Medienecho sorgt. Die Tresorhersteller springen selbstverständlich auf den Zug mit auf, verweisen auf das OVG-Urteil und versuchen weitere Tresore los zu schlagen.


    Und es ist eine Steilvorlage für jede dem Legalwaffenbesitzer nicht wohlgesonnene Waffenbehörde um sich bei der Bundesinnenministerin untertänig zeigen zu können, und der einzelne LWB wird sich kaum mit der eigenen Waffenbehörde anlegen wollen. Dafür steht zu viel auf dem Spiel.



    So gesehen sehe ich jetzt zwei Möglichkeiten für den deutschen LWB:


    - bei der für sich zuständigen Waffenbehörde nachfragen wie sie es in ihrem Zuständigkeitsbereich sehen, hab ich gemacht weil ich eh hin musste,

    wusste mich da aber auch weitestgehend auf sicherer Seite weil das korrekte Leute sind.


    - Füße still halten und es auf eine Kontrolle ankommen lassen, gehe nicht zum Fürsten wenn du nicht gerufen wirst.

    Solange sich deine Waffenbehörde nicht deswegen meldet, besser nicht die Pferde scheu machen.


    Wie Ihr euch entscheidet liegt bei Euch, gibt je nach Waffenbehörde für beides gute Gründe. Mir persönlich liegt die erste Möglichkeit eher, habe aber auch ein relativ geringes Risiko gehabt.


    Ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen, es ist auf jeden Fall beruhigend zu wissen dass die Waffenbehörden aufgrund des OVG-Urteils nicht automatisch auf Verschärfung schalten müssen.


    Gruß vom Axtwerfer ;)

    (der seine Waffenbehörde für ihren gesunden Menschenverstand und ihre Souveränität preist - und die 500€ jetzt noch waffenaffiner als für einen armierten Schlüsselschrank einsetzen kann 8) )

  • Axtwerfer finde ich super, dass du das für dich klären konntest und deine Behörde da einen normalen und sinnvollen Weg beschreitet!


    Ich hab das für mich in Wien auch so gemacht und vorab mit meiner zuständigen Sachbearbeiterin geklärt, ob meine Schlüsselverwarung im Abus Schlüsseltressor den Vorgaben zur sicheren Verwahrung entspricht! Da war ich vom Start weg auf der sicheren Seite und auch bei der Kontrolle im Zuge der 5K Munitionsmeldung und bei der ersten Verwahrungskontrolle nach 5 Jahren gab es keinerlei Probleme oder Beanstandungen!

    Immer noch Anfänger & Mitglied im ISB, CSS & LSVNOE & NFVÖ.

    Steyr L9-A1 / Manurhin MR 88 .38spc / Springfield 1911 Operator .45 ACP / Springfield Armory 1911 Garrison 9mm / WS: Ruger Mark IV 22/45 lite / Chiappa 1892 Alaskan TD .357 Mag.
    Wiederlader: .38 spec. - .357 Mag. - .45 ACP … und Bogenschütze

    Ich glaube keine Verschwörungstheorien! Die werden alle von einer geheimen Regierungsbehörde in Umlauf gebracht …

    Einmal editiert, zuletzt von Dobi () aus folgendem Grund: Vertipper

  • Dobi

    Das klingt doch schon mal super, besonders wenn man vernünftige Leute auf der Waffenbehörde hat, was wohl leider nicht alle sagen können.


    Was mir gerade aufgefallen ist:

    Habt ihr in Österreich die Pflicht, Munitionsbestände zu melden?

    Hier in D machen sie zwar einen Eiertanz um jede einzelne Waffenerlaubnis und die Verwahrung der Waffen, bei der Muni gilt aber nur die sichere Verwahrung, unabhängig ob das ein oder eine Million Schuss Munition sind. :/


    Gruß vom Axtwerfer ;)

  • Axtwerfer
    Ja, in Wien sind ja die Sachbearbeiter:innen bei der LPD Wien (Landespolizei Direktion) dafür zuständig und eigentlich alle recht OK und positiv eingestellt ggü. uns LWBs! Und ich hab da halt mit meiner Sachbearbeiterin besonders Glück, weil sie in Wien dafür bekannt ist ganz besonders OK zu sein! ;)

    Zur Munition:
    Es besteht in AT keine generelle Pflicht seine Munitionsbestände zu melden und es ist im Waffengesetz etwas "schwammig" formuliert:

    "Wer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schußwaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander oder Munition in großem Umfang verwahrt, hat darüber die für den Verwahrungsort zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und ihr mitzuteilen, durch welche Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff Sorge getragen ist. Eine weitere derartige Meldung ist erforderlich, wenn sich die Anzahl der verwahrten Waffen seit der letzten Mitteilung an die Behörde verdoppelt hat."

    Und da im Gesetzt "Munition in großem Umfang" nicht näher definiert wurde, hat sich über eine Durchführungsverordnung irgendwie durchgesetzt, dass

    beim Bereithalten von zumindest 5.000 Schuss Munition, unabhängig von Art und Kaliber, so eine Meldeverpflichtung gem. WaffG gegeben ist.

    Ist aber – zumindest in Wien – eine reine Formsache:
    Ich hab meiner Sachbearbeiterin gemailt, wieviel Schuss in welchem Kaliber ich habe, wie sie verwahrt sind und wie die Wohnung abgesichert ist.
    Da kamen dann zwei Polizisten vom für die Überprüfung zuständigem Kommissariat und haben sich das vor Ort angeschaut und damit war es erledigt
    und ist bei mir im Akt vermerkt.
    Käme ich mal unter die 5K Munition, muss ich das nicht wieder melden und auch nicht, wenn ich danach wieder über die 5K käme.

    Und da ich die Munition so oder so sicher verwahren muss, ist das ganze eigentlich tatsächlich nur ein bisserl Bürokratie! ;)

    Immer noch Anfänger & Mitglied im ISB, CSS & LSVNOE & NFVÖ.

    Steyr L9-A1 / Manurhin MR 88 .38spc / Springfield 1911 Operator .45 ACP / Springfield Armory 1911 Garrison 9mm / WS: Ruger Mark IV 22/45 lite / Chiappa 1892 Alaskan TD .357 Mag.
    Wiederlader: .38 spec. - .357 Mag. - .45 ACP … und Bogenschütze

    Ich glaube keine Verschwörungstheorien! Die werden alle von einer geheimen Regierungsbehörde in Umlauf gebracht …

  • Habt ihr in Österreich die Pflicht, Munitionsbestände zu melden?

    Das was Dobi sagte.



    § 41 WaffG Besondere Bestimmungen für die Verwahrung einer großen Anzahl von Schußwaffen


    § 41 WaffG (Waffengesetz 1996), Besondere Bestimmungen für die Verwahrung einer großen Anzahl von Schußwaffen - JUSLINE Österreich
    § 41 WaffG Besondere Bestimmungen für die Verwahrung einer großen Anzahl von Schußwaffen - Waffengesetz 1996 - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge -…
    www.jusline.at


    Ich schrieb meiner Behörde:



    Daraufhin gabs wie gewünscht eine kurze Bestätigung per e-mail bezüglich Erhalt und Vermerk im ZWR. Ausdrucken und in die Mappe mit den Waffendokumenten rein.


    Könnt mich nicht beschweren über meine SB und Behörde.

    5,6×15mmR - 9×18mm/19mm/29mmR/33mmR - 7,62×25mm/39mm/54mmR - 20/12×76

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