Waffenimport innerhalb der EU

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  • Hallo liebe Leute


    Vielleicht könnt ihr mir dbz weiterhelfen.


    Ich möchte einen Revolver aus Prag nach Österreich importieren, simpel weils dieses Modell bei uns nirgendwo lagernd gibt, und Lieferzeiten im Bereich von über 1 Jahr betragen.




    Wie wäre der ordentliche Ablauf?




    Ich fahre nach Prag, importiere den Revolver und lasse ihn dann bei einem Händler registrieren?




    Oder muss ich den Kauf abschließen, mit dem Vertrag die Waffe bei einem Händler registrieren lassen, und darf sie erst danach abholen?




    Gibt es sonstige Verpflichtungen bei Import innerhalb der EU? Import anmelden? Transporterlaubnis? ...etc?




    Danke,


    liebe Grüße, Johannes

  • Wie wäre der ordentliche Ablauf?


    Ich fahre nach Prag, importiere den Revolver und lasse ihn dann bei einem Händler registrieren?


    Oder muss ich den Kauf abschließen, mit dem Vertrag die Waffe bei einem Händler registrieren lassen, und darf sie erst danach abholen?

    Hello


    Das sind beides sogar ganz schlechte Optionen die du dir da ausgesucht hast.


    Ein paar grundlegende Fragen dazu die du dir selbst stellen solltest:


    1) Bist du überhaupt in CZ berechtigt eine Waffe inne zu haben?


    2) Muss ich einen Import nicht vorher bei der Behörde anzeigen bzw der tschechische Verkäufer eine Exporterlaubnis und du eine Einfuhrgenehmigung deiner BH einholen?


    Am einfachsten wäre wenn du dich mit deinem Waffenhändler bzw Büchsenmacher zusammen redest, der dir das Prozedere sicherlich erklärt und/oder dir beim Import unter die Arme greifen kann.


    Lg

    ROCS Member

  • Hallo Johannes!


    Du wirst eine Einwilligungserklärung gemäß §37 Abs.3 WaffG 1996 zur Verbringung von Waffen/Munition in die Republik Österreich brauchen.


    1) Ruf den Händler in Prag an und frage ihn, was er braucht, wie er versendet und ob er überhaupt „exportiert“

    2) Ruf deine Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter in der LPD Wien an und erfrage, welches Formular (ich meine das oben angegebene wird noch gültig sein) du brauchst, welche sonstige Dokumente und wie das Prozedere von der Wiener Behörde abläuft.


    Bei mir wollte der (im Jahr 2015) der „deutsche“ Händler, das oben angeführte Formular. Dieses musste ich persönlich in der LPD Wien abholen … kostet natürlich etwas. Der deutsche Händler hat nach Übermittlung meines Formulars eben seine deutsche Verbringung beantrag und am Ende des Prozedere dann an mich versendet. Ich habe dann - per Mail - die LPD Wien informiert, dass die in der Verbringung angeführte Waffe in „meinen Händen“ ist und um Eintragung in das ZWR gebeten. Das wurde mir auch per Mail rückbestätigt.


    Ein bisschen Zeit und Behördengang, sonst keine große Sache. Kosten natürlich auch. Erfrage beim Händler in Prag, welche Kosten auf dich zukommen.


    Also, zuerst mal Prag und LPD Wien kontaktieren, um das Prozedere genau abarbeiten zu können.

    Was man nicht tut, geschieht auch nicht.

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