Waffenaufbewahrung bei längerer Abwesenheit

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  • Wisst ihr wie das rechtlich aussieht, mit der Waffenaufbewahrung wenn man längere Zeit abwesend ist? Zum Beispiel beruflich im Ausland für 6 Monate?


    Hab nur Infos diesbezüglich in deutschen Foren gefunden.

  • Keine Ahnung, wie es in DE ist, aber in AT gibt es ja auch Menschen, die Waffen im Zweitwohnsitz oder Wochenendhaus aufbewahren.
    Solange dort für eine sichere Verwahrung gesorgt ist und auch die baulichen Maßnahmen entsprechend sind, ist es vor dem Gesetz OK.

    Man kann natürlich in so einem Fall auch die Waffen bei einem Waffenhändler auf Depot legen, wird aber zumindest mWn. vom Gesetzgeber nicht gefordert.

    Immer noch Anfänger & Mitglied im ISB, CSS & LSVNOE & NFVÖ.

    Steyr L9-A1 / Manurhin MR 88 .38spc / Springfield 1911 Operator .45 ACP / Springfield Armory 1911 Garrison 9mm / WS: Ruger Mark IV 22/45 lite / Chiappa 1892 Alaskan TD .357 Mag.
    Wiederlader: .38 spec. - .357 Mag. - .45 ACP … und Bogenschütze

    Ich glaube keine Verschwörungstheorien! Die werden alle von einer geheimen Regierungsbehörde in Umlauf gebracht …

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