Die machen zusätzlich auch einen Kaufvertrag, obwohl man diesen nicht machen muss. Vielmehr dient er der persönlichen Absicherung für den Fall, dass der Käufer nicht meldet. Das soll ja angeblich schon vorgekommen sein!
Der Eigentumsübergang erfolgt mit dem Kaufvertrag. Die Mündliche Form ist natürlich rechtlich möglich.
Ich würde dazu IMMER die Schriftliche Form empfehlen.
Ich kauf mir eventuell einen Apfel auf einem Bauernmarkt, und brauch keinen Kaufvertrag und keine Rechnung. Bei einer Waffe, würde ich aber auf einen Schriftlichen Kaufvertrag drängen. Insbesondere wenn ich der Verkäufer bin.
Ab dem Eigentumsübergang ist die Waffe im Eigentum des Käufers. Der Käufer ist verpflichtet die Meldung durchzuführen.
Aus der Sicht des Käufers ist dann alles Paletti. Hat man eine illegale Waffe erworben("untergeschoben bekommen"), dann wird man sich freuen auch einen validen Kaufvertrag vorweisen zu können wenn die Behörde anklopft.
Aus der Sicht des Verkäufers, hat man wohl Probleme wenn man eine Waffe verkauft, aber keine Notizen über den Käufer hat. Sollte der Käufer die Waffe nicht ummelden, aber im Besitz der Waffe sein, dann untertaucht oder nicht mehr auffindbar ist,...
Dann möchte man der Behörde nach 6 Wochen wohl mitteilen, man habe die Waffe verkauft, sie scheint immer noch im ZWR auf und Sie mögen bitte im ZWR diesen Zustand korrigieren und sich beim Käufer erkundigen warum er noch nicht umgemeldet hat. Nett wenn man dann zumindest einen gültigen schriftlichen Kaufvertrag vorweisen kann.
Es sei noch einmal ausdrücklich erwähnt! Ein Kaufvertrag ist beim Verkauf/Kauf von Waffen der Kategorie C vom Waffengesetz her nicht vorgeschrieben. Aber er ist auch nicht verboten.
Meiner Meinung ist ein Kaufvertrag in Schriftlicher Form mindestens EMPFOHLEN. Alles andere ist nicht seriös.
Der von mir erstellte Kaufvertrag Vordruck sollte alle notwendigen Merkmale haben um einen WBK-Inhaber korrekt und eindeutig identifizieren zu können.
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Jetzt wo man einen Hosentaschen Fotoapparat mit sich rumträgt, ists sicher nicht schlecht auch eine Fotokopie des Ausweise zur Ablage zu legen.
Oder halt in den Fotokopierer zu stecken.
Das gehört aber auch in einen "Best Practice Waffen An/Verkauf" Artikel, und nicht in den Artikel "Formulare".