Wenn du im ersten Schritt nur auf 5 erweitern möchtest, dann sollte es ohne Begründung nach §23 Abs2 gehen.
Als ich auf 5 erweitert habe, da wollte der Beamte am Kommissariat unbedingt den Grund wissen - OK, Sportschießen und die "Diskussion" war vorbei.
Nicht vergessen, wie man in den Wald ruft ...