In Schwechat bei der SGS findet am Freitag 12.04.24 wieder ein Training statt.
Beiträge von DocBlue
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Genau diese Seite war es... Danke
Ich glaub' ich bin Dir jetzt mindestens ein Bierchen schuldig...
Alles gut, dafür ist ein Forum da, um einander zu helfen
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Das nennt man Gehilfenhaftung, Paragraf 1313a ABGB.
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Aber grundsätzlich kann ich von den Damen und Herren des Waffenreferats in der LPD Wien nur Positives berichten. Professionell und mit etwas Feinfühligkeit ihnen gegenüber auch recht freundlich.
Das kann ich nur bestätigen.
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Diese ungeflutete Trommel
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Eine .45er LC ist eine Randpatrone, wie z.B. eine .38 oder 44er
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Der Notschlüssel für meinen Tresor liegt im Tresor meines Bruders. Der Notschlüssel seines Tresors liegt in meinem Tresor.
Ist das legal ?
Dadurch habt ihr (theoretisch) gegenseitig Zugriff auf mehr Waffen als ihr (wahrscheinlich) lt. WBK dürft. Mir bekannte Ausnahme ist bei Eheleuten.
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Magnum ist kürzlich zum Nebenwohnsitz übersiedelte...
Sollte ja kein Problem sein, mal schauen ob dort dann jemand auftaucht
Normalerweise findet die Überprüfung am Hauptwohnsitz statt. Wenn du aber während der Überprüfung bekannt gibst, dass die Waffe woanders verwahrt wird, dann geben die Polizisten das weiter an die Zuständige Behörde - dann kann es sein, dass sie dort vor Ort überprüft wird oder du wirst gebeten diese zum Hauptwohnsitz zu bringen, alles ist möglich
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5000 Schuss
Diese Zahl ist aber nur in dem, nicht für alle zugänglichem Runderlass der Behörde definiert.
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Meine sind gemeldet aber das Foto ist von Smith&Wesson
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Ich hoffe du hast alle langen Magazine gemeldet, es könnte jemand nachzählen.
Natürlich
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So schaut das dann aus.
Die Magazinhalter, sind die magnetisch, geklebt oder angebohrt ?
Darf ich um eine Bezugsquelle fragen ?
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Das war es worauf ich raus wollte Es scheint nicht immer so ganz eindeutig zu sein. Auch wenn alle den selben Paragraphen unterliegen.
Ähnlich bei der Erweiterung der 5.000er Grenze bei der Munition. Das reicht von kurzem Anruf bis tamtam.
Gegen die subjektive Vorgehensweise der Behörde - ich kenne keine "Medizin", da muss anscheinend jeder durch
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Das stimmt, es kommt fast immer auf den für dich zuständigen Referenten an, ist so, leider.
Was ist für mich relevant:
* Trainieren und das auch in das Trainingsbuch eintragen, auch mit fremden Waffen.
* Viele Wettbewerbe machen, besonders Umlaufwettbewerbe wie von den Schwarzen Halunken. Da kann man auch gerne mit fremden Waffen schiessen.
* Einge gute Begründung ... Ich musste mit fremden Waffen schiessen weil ich keine Plätze mehr habe und ich möchte in XY antreten. Ich brauche eine Ersatzwaffe für den Wettbewerb. Ich trete in verschiedenen Kategorien an und brauche daher mehrere Ersatzwaffen ...
Richtig, trainieren damit der Einsatz der Waffen dokumentiert und bei der Behörde herzeigbar ist (ist auch das Thema des "regelmäßigen Trainings" als einer der zwei Argumente im Gesetz nach §11b). Zusätzlich an Bewerben teilnehmen, das wäre das zweite formale Argument (obwohl das nach §11b/1 ein ODER-Argument ist - mehr ist mehr). Eine Bestätigung durch die Sportschützenvereine ist auch wichtig.
Mit fremden Waffen schiessen ist auch ein gutes Argument um zu argumentieren, dass eine Leihwaffe auf deren Eigentümer zugeschnitten ist blablabla
Wenn du Jäger bis, kannst du das auch formal als Grund angeben àla eine Sportwaffe ist bei der Jagd gefährlich, von wegen Sportabzug gefährlich, Sportvisierung gefährlich blablabla.
Und natürlich Disziplinen die du derzeit aufgrund fehlender Waffen nicht schiessen kannst - Inwieweit Ersatzwaffen berücksichtig werden, keine Ahnung.
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m Zweifel ist ja der §23b auch jener, wo es keine Diskussionen geben sollte, da einem ja die weiteren Plätze auch ohne Begründung zustehen, wenn man entsprechend darum ansucht!
Wenn man die Zeit dahinter mitträgt, dann JA. Wenn man die z.B. 10 Stück schon früher haben möchte, dann über §11b.
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§23b gibt es nicht, aber die Interpretation sehe ich genauso.
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stimmen mir die Foristi bei der Auslegung des Paragraf 23 Zahl 2b überein?
Würde ich auch so sehen, außer wenn du ein "Edelschütze" nach §11b WaffG bist, relevante Absätze 1 bis 3.
Absatz 4 ist "nur" relevant, wenn du Waffen mit langen Magazinen haben möchtest (KW > 20 Schuss und LW >10 Schuss) - hierzu relevant der §17 Abs1 Ziffern 7 und 8 (9 und 10 wäre Altbestand).
§11b
RIS - Waffengesetz 1996 § 11b - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 20.03.2021
§17