Sie wie Racer sagt.
Letztendich hat sich die Diskussion nie darum gedreht, das wenn man z.B. eine Glock 17 daheim hat, ob es ein Problem wäre, wenn man z.B. ein Uhl 22er Wechselsystem dazu hat.
Darum wo sich die Diskussionen meist drehen, sind folgende Themen (Kurze Zusammenfassung dessen, was ich so mitbekommen habe; stellt natürlich keine Rechtsauskuft dar)
1) Wie ist das, wenn ich - um beim obigen Glock Beispiel zu bleiben - nach dem Standbesuch, das Uhl auf dem Griff lasse und das 9mm Original Glock Dingsi daneben lege? Da sind die Antworten uneindeutig. Nach der alten Systematik - Wechselsystem gebunden an eine Basiswaffe - würde ich sagen: wurscht. Nach der neuen Definition "freies Zubehör" würde ich gefühlt sagen auch wurscht, weil es ja primär eine Verwaltungsvereinfachung darstellen sollte aber rechtlich bindende Aussagen oder entsprechende Behördenanfragen hätte ich noch keine dazu gesehen
Deutlich kontroverser ist hingegen
2) Ich kaufe mir eine vollständige Waffe von vornherein als Wechselsystem. Sprich: Schlitten/Lauf - Kombi als freies Zubehör und das Griffstück halt einfach so dazu. Ist ja egal, weil Griffstücke sind frei, nirgends registriert und man kann davon haben soviel man will. Sprich: man kauft sich (bei 2 vorhandenen Plätzen) als Glock- und Revolver-Besitzer eine CZ Shadow in Einzelteilen dazu, von denen naturgemäß nur der Oberteil im ZWR landet.
Da gibt es - laut Nachbarforum - schon mehr als nur eine Anfrage an diverse Behörden, die jeweils geantwortet haben: jo, passt, kannst so machen. Scheint also soweit in Ordnung zu sein, auch wenn es Moralapostel gibt, die das als gaaanz pöhse betrachten. Selbiges gilt übrigens auch, wenn man sich eine vorhandene komplette Waffe zerlegen lässt und in Oberteil und Griffstück aufteilt.
Inweiweit die Behördenaussage natürlich (=Gesetzesinterpretation) rechtlich bindend ist, sollte sowas aus irgendeinem Grund je vor Gericht landen... keine Ahnung. Der Tenor geht in die Richtung: lieber nicht drauf ankommen lassen.
Was man dabei nicht tun sollte ist offensichtlich: Das Zeugs zusammengebaut daheim liegen lassen, wenn die Plätze voll sind, weil dann hat man eine offensichtliche Überschreitung. Kontrovers hingegen ist folgendes: was, wenn ich eh nicht voll bin, und das Zeug außerhalb vom behördlich genehmigten Stand zusammenbaue, ist auch noch nicht ausdiskutiert. Meines Wissens (habe aber nicht alle Threads in allen Foren diesbezüglich im Kopf) ist das auch noch nicht angefragt worden.
Viele Meinungen halt auch überkorrekt aber in der Praxis wsl irrelvant. Was wenn ich ein Zubehör und ein Griffstück habe und es außerhalb vom Stand zusammenbaue (Funktionskontrolle, Transport zum Stand,...):
Fangen wir mit der Funktionskontrolle oder Trockentraining an: Letzendlich geht es nur darum, dass man dass eine Kontrolle genau dann hat, wenn man gerade zusammengebaut hat. Mal ehrlich... wie groß ist die Chance? Dauerhaft zusammengebaut im Tresor liegen lassen ist das praxisrelevantere Problem.
In Wahrheit dasselbe mit dem Transport zum Stand: Man muss schon auf eine Art und Weise (Verkehrs)kontrolliert werden, dass die Polizisten überhaupt mitbekommen, dass du Waffen dabei hast. Und selbst dann müssten sie schon eine ZWR Abfrage machen, ob das wirklich genau die Waffen sind, die du als ganze Waffen registriert hast und nicht irgendwelche zusammengebauten Zubehörteile... Rein rechtlich: darfst net. Realität? Waffendokument vorzeigen und gut ist. Sollten halt nicht mehr Waffen dabei sein, als du auf deinem Dokument genehmigt hast - das versteht sich aber eh von selbst...
Der letzte Absatz ist natürlich klar... alles verboten. Aber Kläger/Richter??? Eh schon wissen. Muss jeder für sich selbst abschätzen, wie viel er riskieren mag. Nominell sind auch nur 130 auf der Autobahn erlaubt. In der Praxis wirst regelmäßig angeblinkt, wennst mit 130 (auch echten, per GPS geprüften) km/h auf der linken Spur zwecks Überholvorgang unterwegs bist, weil du irgendwem im Weg stehst, der die 130 gänzlich ignoriert...