Beiträge von Iceman

    Das fängt schon bspw damit an wenn ich im zuge einer Erweiterung Bewerbslisten mIT meinem WS abgeben würde wo jeder ganz offiziell weiß das ich wohl auch das dazu passende Griffstück besitze wobei es auch reicht wenn der Hubet Karl seine Liste abgibt und ich da mit meinem WS ebenfalls am Start war.

    Wieso? Solange nicht dabei steht, mit welcher Kanone du das gemacht hast, wissen die gar nichts. Kann ja auch eine Leihwaffe gewesen sein. Und glaubst ernsthaft, dass sie von sich aus - anlasslos (!) die Dokumente von Bewerben durchsuchen um möglicherweise Rückschlüsse darauf zu bekommen, womit du geschossen haben kannst?


    Vielleicht interessiert sich auch eines Tages die Behörde dafür wo die zig tausend Waffen geblieben sind die der Waffenhandel lt Waffenbuch ja vom Großhändler bezogen hat aber die Hälfte davon als WS was sie eigentlich nie waren das Geschäft wieder verlassen haben bzw was mit den zugehörigen Griffstücken passiert ist?

    Kann sie ja ruhig... die Upper sind alle im ZWR eingetragen. Und die Griffstücke sind ja nirgends eingetragen. Da ist der Verbleib uninteressant, weil die Händler nicht verpflichtet sind darüber auch nur irgendwelche Aufzeichnungen zu führen

    Stimmt vollkommen!

    Besitze selbst mehrere, unterschiedlich getunte (Trigger, Stippling, usw) Griffstücke.

    Glock sei Dank gab es früher einmal Griffstücke mit allen Innenteilen zum einem vernünftigen Preis.


    Aber Dank den Bestimmungen in anderen Ländern in denen Griffstücke waffenrelevante Teile sind gibt´s leider auch bei uns in .at keine Glock Griffstücke mehr ;(

    Ja, ich bin auch so einer... hatte das Glück, dass ich meine Gen 4 Griffstücke (eben mit unterschiedlichen Tunings) noch vorher besorgt hatte; sowas um die 130€/Stück. Derzeit gehen die Dinger auf Auktionen um bis zu 300 weg - bin schon am überlegen :D :D
    Vor ein paar Jahren war in Österreich einiges ausverkauft und ich wollte - nicht wissend, dass die in Deutschland waffenrechtlich relevant sind - dort was bestellen... hätte mich genau so viel gekostet wie in Ö. Ist ja auch Glock, die da ordentlich mitschneiden... die rufen ja mittlerweile von sich aus ja knapp 300 aus...

    @ Iceman:

    Danke für alle deine (weiter oben) angeführten Erklärungen.


    Bisher habe ich mich mit dem Thema WS noch nicht auseinander gesetzt, weil ich nicht ernsthaft Bedarf daran habe.

    Aber das kann sich ggf in Zukunft ändern. :/

    Gerne! Aber noch mal: das ist keine Rechtsauskuft (wenngleich vieles, was ich da von mir gebe, korrekt ist). Ist im Grunde die Kurzfassung der (inklusive der kontroversen) Themen, die sei Einführung dieser Regelung entsprechend diskutiert werden. Einiges an Information hat ja auch der bekannte Händler aus dem Nachbarforum zusammengetragen, der für einige seiner Tätigkeiten explizit um Erlaubnis gefragt und das ok bekommen hat.

    Sollte ein Gericht zu der Erkenntnis kommen das es sich hier um vorsätzliche Umgehungshandlung handelt wird man in die Illegalität getrieben und wohl eher keine Plätze bekommen und das macht mir so Sorgen.

    Eine vorsätzliche Umgehungshandlung kann das Gericht nur in einem bestimmten Fall feststellen aber nicht allgemeingültig. Im Endeffekt wird der Einzelfall zu prüfen sein. Und der muss zuerst mal vor Gericht landen. SOLLTE es tatsächlich zu einer Gesetzesänderung kommen, dann kann es in Wahrheit nur so ablaufen, wie schon oben beschrieben und man muss Altbestand legalisieren. Zumal es ja durchaus auch Leute gibt, die exakt einen Upper haben aber 3, 4 Griffstücke dazu, weil unterschiedlich getuned.

    Naja, es ist ja nicht nur ein Jurist, der das so sieht. Sind ja - wie bereits erwähnt - mehrere Behörden die entsprechend geantwortet haben.


    Was ich nicht verstehe: was genau macht dir Sorgen? Überprüft wird das, was im ZWR unter Kat A und B gelistet ist. Und zwar ob du es ordentlich verwahrst.

    Da ist dann neben ein paar Revolvern ain Haufen Upper gelistet. Sie schlummern friedlich bei dir im Tresor. Was du damit machst ist im Grunde deine Sache. Aus der bloßen Existenz von den Dingern kann und wird dir keiner was drehen. Und der Polizist bei der Kontrolle meldet ja nur zurück, dass alles ordnungsgemäß verwahrt ist (oder auch nicht). Bis zur Kontrolle weiß die Behörde ja längst, was du hast. Da müsste sie ja schon vorher tätig werden...


    Und was im 2. Tresor oder in irgendeinem Koffer oder Schublade ist, geht den Polizisten genau nix an.

    Das WS hat ja offiziell kein eigenes Griffstück - was soll der Händler da als B melden. Du verkaufst ja das WS und ob du ein eigenes Griffstück dafür hast und was du damit machst weiß ja keiner außer dir.

    Also rein theoretisch ginge es schon.. man kann dem Griffstück eine nummer verpassen und es waffenrechtlich zum Oberteil hinzufügen. Muss der Händler machen. Kann er auch jederzeit. Die Behörde scheint es nur nicht so gerne zu sehen, wenn man eine Waffe mehrfach zerlegt und wieder zusammenbaut (laut dem Händler im 18. Bezirk)

    Naja das Uhl oder auch Kadett WS wurde ja waffenrechtlich bereits als Wechselsystem ohne Griffstück geboren was für mich persönlich einen großen Unterschied ausmacht.

    Ja und nein... man muss dran denken, dass es von CZ auch ein vollständiges Kadet gibt. Mit Griffstück. Eine komplette 22er Pistole sozusagen. Weiß ich übrigens auch erst seit kurzem - seit die CZ 75 auf meinem persönlichen Radar aufgetaucht ist.

    Wo ist jetzt der Unterschied, wenn ich mir das zerlege in ein Griffstück und einen Upper vs ich kaufe mir ein nacktes Kadet und dann irgendwann ein Griffstück dazu?


    Bis es einen Richter gibt wird es wahrscheinlich nicht mehr lange dauern, inserieren doch Leute auf WG gleich mehrere zusammengebaut WS am Parketboden.... X/

    Damit sind wir wieder bei dem Thema, das ich ebenfalls aufgeworfen habe: was wenn man das zusammengebaut hat aber noch freie Plätze? Weil in Wahrheit ist - soweit ich das in den bisherigen waffenrechtlichlichen Interpretationen mitbekommen habe - eine Stückzahlüberschreitung der einzige Aufhänger an dem man eine etwaige Klage festmachen könnte. Wenn die nicht gegeben ist, was dann? Ein Foto per se ist zwar vielleicht nicht unproblematisch, weil anhand von Bildern Leute grundsätzlich schon Probleme bekommen haben aber bestenfalls ein Indiz und sonst nichts. Zumal das Bild theoretisch auch in den Clubräumlichkeiten von diversen Schießständen aufgenommen worden sein kann. Allein, wenn ich mir den FSCA anschau... die haben ein nettes Hinterzimmer, das exakt für derartige Gelegenheiten gemacht ist - dass man seine Krachn rausnimmt und herzeigt bzw. jemand ungeübten näher bringt, ohne extra auf den Stand gehen zu müssen, wo man nix versteht wegen der Ohrschützer. Durchaus auch sinnvoll, wenn im Barbereich nicht alle mit den Dingern herumfuchteln.


    Was für mich aber den größten Zweifel aufwirft ist der Tenor etwas nicht drauf ankommen zu lassen oder nicht auch nur daneben liegen zu haben wenn angeblich laut diversen Behördenauskünften eh alles vollkommen legal ist und vom Gesetzgeber auch so gedacht wurde.


    Versteh mich bitte nicht falsch mich würde es selbst verdammt reizen auf diesen Zug aufzuspringen aber das "nicht drauf ankommen" lassen hat im Hinterkopf einen bitteren Beigeschmack hinterlassen der mir rät es nicht zu tun . :/

    NIcht drauf ankommen lassen... seien wir ehrlich... wann hat JEMALS ein Gericht in einer Art und Weise entschieden, dass es für die Allgemeinheit von Vorteil wäre? Ich verweise nur auf das unsinnige Konstrukt des "persönlichen Feiertags", weil sich ein paar Leute benechteiligt gefühlt haben.

    Aber spielen wir es durch. Im Endeffekt gibt es 2 Möglichkeiten, falls es ein Grundsatzurteil geben sollte.

    1) alles gut, so wie gehandhabt; Leute können sich WS samt passenden Griffstücken kaufen soviel sie wollen (bzw. dürfen beim Upper; die sind ja nach wie vor begrenzt); dürfen nur nicht zusammenbauen neben dem Stand

    2) der Gesetzestext wird gekippt und Griffstücke werden zu waffenrechtlich relevanten Dingen erklärt. Jo mei, dann muss man die Dinger halt offiziell nachmelden (Altbestandregelung) und bekommt nen Haufen neuer Plätze oder so. Oder man meldet nix und hat die Dinger halt illegal. So wie die Pump Guns, die bis heute weder zu 100% gemeldet noch zurück gegeben wurden...

    Das sind die beiden Extremvarianten. In Wahrheit wird es wohl immer eine Einzelentscheidung bleiben.

    Kurz: ich sehe dem relativ gelassen entgegen. Schon alleine aus dem Grund, weil eine Anklage wenn dann von der Behörde kommt (man korrigiere mich, wen nich hier falsch liege) und solange die sagt "alles gut", wird sie auch keine Klage raushauen


    vorsätzliche Umgehungshandlung sieht? :/

    Ist es im Prinzip ja auch - eine aktuell gesetzlich gedeckte. Man Man muss es halt niemand explizit auf die Nase binden und eben drum sollte man halt die Griffstücke tunlichst nicht offen neben den Uppern herumligen haben. Ist eine gewisse Grauzone, zugegeben. Aber ich sehe hier tatsächlich kein Thema. Zumal ich mittlerweile viele Leute kenne, die das bis zum letzten ausnutzen und bei Überprüfungen keine Probleme hatten (unterschiedliche Bundesländer und Bezirke)

    Gegenteiltag


    Statt einem Schalldämpfer/Silencer, mal ein:

    Erinnert mich an die eine Sledge Hammer Folge, wo sie gemeinsam am Outdoor Stand sind. Sledge hat irgendein Trumm auf Susi drauf geschraubt und der Chef meint, dass Schalldämpfer verboten wären. Er drauf nur Lapidar? Das ist kein Dämpfer, das ist ein VERSTÄRKER! :D :D

    Wenn mir der Händler also eine Waffe als WS verkauft, wie sieht das dann beim Verkauf aus? Also wenn ich dieses WS verkaufe?


    Kann der Händler auch abwinken uns sie mir nicht als WS melden sondern als einen B Platz. ?

    Nein, ein WS ist ein WS und bleibt ein WS.

    Man kann zwar rechtlich eine ganze Waffe draus machen aber das muss der Käufer dann selbst machen. Für einen Händler mit ZWR Zugang kein Problem. Aber wenn das Zeug bei dir als WS eingetragen ist, dann kannst es auch nur als solches verkaufen. Außer du machst vorher explizit eine Kat A/B draus

    Sie wie Racer sagt.

    Letztendich hat sich die Diskussion nie darum gedreht, das wenn man z.B. eine Glock 17 daheim hat, ob es ein Problem wäre, wenn man z.B. ein Uhl 22er Wechselsystem dazu hat.

    Darum wo sich die Diskussionen meist drehen, sind folgende Themen (Kurze Zusammenfassung dessen, was ich so mitbekommen habe; stellt natürlich keine Rechtsauskuft dar)


    1) Wie ist das, wenn ich - um beim obigen Glock Beispiel zu bleiben - nach dem Standbesuch, das Uhl auf dem Griff lasse und das 9mm Original Glock Dingsi daneben lege? Da sind die Antworten uneindeutig. Nach der alten Systematik - Wechselsystem gebunden an eine Basiswaffe - würde ich sagen: wurscht. Nach der neuen Definition "freies Zubehör" würde ich gefühlt sagen auch wurscht, weil es ja primär eine Verwaltungsvereinfachung darstellen sollte aber rechtlich bindende Aussagen oder entsprechende Behördenanfragen hätte ich noch keine dazu gesehen


    Deutlich kontroverser ist hingegen

    2) Ich kaufe mir eine vollständige Waffe von vornherein als Wechselsystem. Sprich: Schlitten/Lauf - Kombi als freies Zubehör und das Griffstück halt einfach so dazu. Ist ja egal, weil Griffstücke sind frei, nirgends registriert und man kann davon haben soviel man will. Sprich: man kauft sich (bei 2 vorhandenen Plätzen) als Glock- und Revolver-Besitzer eine CZ Shadow in Einzelteilen dazu, von denen naturgemäß nur der Oberteil im ZWR landet.


    Da gibt es - laut Nachbarforum - schon mehr als nur eine Anfrage an diverse Behörden, die jeweils geantwortet haben: jo, passt, kannst so machen. Scheint also soweit in Ordnung zu sein, auch wenn es Moralapostel gibt, die das als gaaanz pöhse betrachten. Selbiges gilt übrigens auch, wenn man sich eine vorhandene komplette Waffe zerlegen lässt und in Oberteil und Griffstück aufteilt.
    Inweiweit die Behördenaussage natürlich (=Gesetzesinterpretation) rechtlich bindend ist, sollte sowas aus irgendeinem Grund je vor Gericht landen... keine Ahnung. Der Tenor geht in die Richtung: lieber nicht drauf ankommen lassen.


    Was man dabei nicht tun sollte ist offensichtlich: Das Zeugs zusammengebaut daheim liegen lassen, wenn die Plätze voll sind, weil dann hat man eine offensichtliche Überschreitung. Kontrovers hingegen ist folgendes: was, wenn ich eh nicht voll bin, und das Zeug außerhalb vom behördlich genehmigten Stand zusammenbaue, ist auch noch nicht ausdiskutiert. Meines Wissens (habe aber nicht alle Threads in allen Foren diesbezüglich im Kopf) ist das auch noch nicht angefragt worden.



    Viele Meinungen halt auch überkorrekt aber in der Praxis wsl irrelvant. Was wenn ich ein Zubehör und ein Griffstück habe und es außerhalb vom Stand zusammenbaue (Funktionskontrolle, Transport zum Stand,...):

    Fangen wir mit der Funktionskontrolle oder Trockentraining an: Letzendlich geht es nur darum, dass man dass eine Kontrolle genau dann hat, wenn man gerade zusammengebaut hat. Mal ehrlich... wie groß ist die Chance? Dauerhaft zusammengebaut im Tresor liegen lassen ist das praxisrelevantere Problem.

    In Wahrheit dasselbe mit dem Transport zum Stand: Man muss schon auf eine Art und Weise (Verkehrs)kontrolliert werden, dass die Polizisten überhaupt mitbekommen, dass du Waffen dabei hast. Und selbst dann müssten sie schon eine ZWR Abfrage machen, ob das wirklich genau die Waffen sind, die du als ganze Waffen registriert hast und nicht irgendwelche zusammengebauten Zubehörteile... Rein rechtlich: darfst net. Realität? Waffendokument vorzeigen und gut ist. Sollten halt nicht mehr Waffen dabei sein, als du auf deinem Dokument genehmigt hast - das versteht sich aber eh von selbst...


    Der letzte Absatz ist natürlich klar... alles verboten. Aber Kläger/Richter??? Eh schon wissen. Muss jeder für sich selbst abschätzen, wie viel er riskieren mag. Nominell sind auch nur 130 auf der Autobahn erlaubt. In der Praxis wirst regelmäßig angeblinkt, wennst mit 130 (auch echten, per GPS geprüften) km/h auf der linken Spur zwecks Überholvorgang unterwegs bist, weil du irgendwem im Weg stehst, der die 130 gänzlich ignoriert...

    Seit gestern habe ich einen neue Notiz an mich selbst verfasst hinsichtlich dos and dont's für die Trefferleistung...

    Den ganzen Vormittag im Fitnesscenter verbringen mit einem Brust-Schulter-Trizeps-Bauch Training ist keine gute Idee, wenn man, gegen Mittag auch nur irgendwas treffen will...

    Da kannst im Kopf so bereit sein, wie du willst... wenn die Muskeln ums verrecken nicht ruhig halten wollen, wird das nix. Ist mir aber tatsächlich erst am Ende des Standbesuches klar geworden, dass das Fitnesstraining und der Streukreis _möglicherweise_ nen Zusammenhang haben könnten... :whistling: :/ :S :cursing:

    Andererseits und das muss man Chisora hoch anrechnen ist er nach wie vor ein besserer Boxer als alles was sonst so in Mitteleuropa oder gar in Österreich zwischen den Seilen steht und Boxhandschuhe trägt.

    ja, das auf jeden Fall... und das ist ja das traurige. Wobei der Charr und der Kabayel aus Deutschland wenigstens nahe genug der Spitze sind, dass ihre Namen ab und zu erwähnt werden



    Aber der irre Blick und die herumpöbelei zwischen Usyk und Fury nach dem Kampf waren auf jeden Fall lustig :D

    Auch wenn Fury am 3.12 gegen Chisora gewonnen hat

    Mal ehrlich... was hast denn erwartet? Allerdings muss man sagen, dass Chisora schon erstaunlich chancenlos war. Und langsam. Der Kampf war wirklich nur ein (finanzieller) Gefallen von Fury für seinen Freund, damit der zu Geld kommt...

    Ich glaub, dass die Waffe an sich schon ganz gut schießen könnte... könnte. Aber der Abzug ist so grausam, dass es da - trotz aller mit Glock angelernter Triggerdisziplin (damit mein ich nicht "Finger lang") - nur mit sehr viel Zusatzübung sauber abziehen kann. Und das Visier ist auch nicht das modernste - an das muss man sich dann noch mel extra gewöhnen. Also das waren meine Eindrücke, die ich nach dem einen Test auf die Schnelle gewonnen hatte...
    War für mich insofern extrem (negativ) überraschend, als dass ich an sich mit für mich neuen Waffen oft besser schieße, als mit gewohnten Waffen, weil ich da den Punkt, wo der Abzug bricht (noch) nicht antizipieren kann und dadurch der Schuss wirklich "überraschend" kommt...

    15m, 10 von 10 auf der Scheibe mit der TT33,

    Mit Magazinwechsel dazwischen.


    Für andere ist das natürlich nix besonderes und ein schlechtes Ergebnis.

    Ich hab mich gefreut wie ein Schneekönig ^^

    Da smuss man relativieren... hätte ich dieses Schussbild mit meiner Ruger MK2, Glock oder 1911er gemacht wäre ich ziehmlich angepisst. Nachdem ich allerdings bereits das (zweifelhafte?) Vergnügen einer TT33 hatte, kann ich deine Freude mehr als nur nachvollziehen...

    Hör auf sowas zu schreiben... Ich hab nach meinen 1500€für die Python schon geschluckt und mich gefragt, ob ich deppert bin, so viel für eine Kanone auszugeben... aber das macht mir gerade massiv lange Zähne...

    Danke (oder auch nicht :P ) für den Bericht

    Also bei mir ist das Problem sehr einfach gelöst.

    (Wechselsysteme besitze ich nicht)


    4 FFW im häufigen Einsatz bei Bewerben (je nach Bewerbsanforderung)

    4 "Luxus"-FFW schlummern die meiste Zeit im Safe u. werden nur zu besonderen Anlässen für mein Ego ausgepackt.

    Ohne WS könnte ich einige Bewerbe und viel Training nur deutlich teurer bestreiten (Muni-Kosten). Von daher sind die für mich fast essentiell; zumal ich früher noch weniger Platz auf der WBK hatte.


    Aber im Endeffekt reduziert es sich eh auch auf 4-5 Waffen, mit denen ich viel schieße und die anderen sind eher seltene Gäste.


    Was du da für Luxus Dinger hast, würd mich auch interessieren... :)

    Danke, dabei war ich beim Einsenden der Scheibe sogar ein bisserl angepisst, weil ich weniger Punkte hatte als auf der letzten Spaßscheibe (hab nur schnell eine geschossen gehabt, weil ich parallel meine GSP neu eingeschossen habe und an dem Tag dadurch bissi im Stress war). Damit kann ich jetzt zufrieden schlafen gehen :D