Beiträge von Fullmetalljacket

    Grundsätzlich hast du schon Recht, wenn man eine Ladung erst entwickelt, dann macht es keinen Sinn gleich Unmengen an Komponenten einzukaufen, jedoch .....

    ..... kauft sich der ambitionierte WL meist eh irgendwann mal im Laufe seiner Karriere ein Gerät wo das Pulver dann perfekt passt.


    Gerade bei N330 und 9mm hat fast jeder irgendeine Variante zu Hause wo man etwas damit anfangen kann.

    Mein Gedankengang war der was mach ich mit einer Menge an Pulver, an Haufen Geschossen oder Zündern wenns damit "ned rennt", sprich ich keine gscheiten Ladungen für meine Waffe zambring, oder die Presse irgendwie damit "zanglt". Aber stimmt eigentlich, wird ned schlecht und besser es liegt bei mir als beim Händler :D .

    Erstmal freut es mich das du den Weg zur Wiederladerei und einem spannenden als auch schönen Hobby im Hobby gefunden hast. :thumbup:


    Gerade mit den tausendfach bewährten Pulvern in Standardkalibern wirst du mit ziemlicher Sicherheit immer etwas zusammen bringen, was in der Gegenüberstellung von Preis & Präzision zufriedenstellende Ergebnisse bringt.


    Auch der Erkenntnis das alles nicht billiger wird und sich ein Polster an Komponenten lohnt, kann man nur vollinhaltlich zustimmen.


    Racer verfügt wahrscheinlich über 90% des weltweiten N340 Vorkommens :D welches er nicht nur erfolgreich in vielen Kalibern verlädt sondern mittlerweile auch einen schönen Gewinn bringen würde wenn er sich davon trennen würde.

    20 jährige WBK Besitzer und andere Märchen :D :D :D

    Es ist zwar nicht die Regel aber manche "Märchen" haben mehr mit der Wahrheit zu tun als man im ersten Moment vielleicht annehmen könnte. ;)



    RIS - Waffengesetz 1996 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 21.03.2024


    Ausstellung von Waffenbesitzkarte und Waffenpaß

    § 21.Paragraph 21,

    (1)Absatz einsDie Behörde hat verlässlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und bei denen – soweit es sich nicht um Angehörige der in § 22 Abs. 2 Z 2 bis 4 genannten Berufsgruppen handelt – keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie einen verfassungsgefährdenden Angriff gemäß § 6 Abs. 2 Polizeiliches Staatsschutzgesetz (PStSG), BGBl. I Nr. 5/2016, begehen werden, und die für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B eine Rechtfertigung anführen können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen. Die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte an andere verlässliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer solchen Waffe eine Rechtfertigung anführen können, liegt im Ermessen der Behörde; ebenso die Ausstellung an Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie den Nachweis erbringen, daß der Besitz einer solchen Waffe für die Ausübung ihres Berufes erforderlich ist.Die Behörde hat verlässlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und bei denen – soweit es sich nicht um Angehörige der in Paragraph 22, Absatz 2, Ziffer 2 bis 4 genannten Berufsgruppen handelt – keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie einen verfassungsgefährdenden Angriff gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Polizeiliches Staatsschutzgesetz (PStSG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 5 aus 2016,, begehen werden, und die für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B eine Rechtfertigung anführen können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen. Die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte an andere verlässliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer solchen Waffe eine Rechtfertigung anführen können, liegt im Ermessen der Behörde; ebenso die Ausstellung an Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie den Nachweis erbringen, daß der Besitz einer solchen Waffe für die Ausübung ihres Berufes erforderlich ist.

    (2)Absatz 2Die Behörde hat verlässlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und bei denen – soweit es sich nicht um Angehörige der in § 22 Abs. 2 Z 2 bis 4 genannten Berufsgruppen handelt – keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie einen verfassungsgefährdenden Angriff gemäß § 6 Abs. 2 Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz, BGBl. I Nr. 5/2016 ,Die Behörde hat verlässlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und bei denen – soweit es sich nicht um Angehörige der in Paragraph 22, Absatz 2, Ziffer 2 bis 4 genannten Berufsgruppen handelt – keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie einen verfassungsgefährdenden Angriff gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 5 aus 2016, ,(Anm. 1)Anmerkung 1) begehen werden und einen Bedarf zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B nachweisen, einen Waffenpass auszustellen. Die Ausstellung eines Waffenpasses an andere verlässliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und bei denen keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie einen verfassungsgefährdenden Angriff gemäß § 6 Abs. 2 Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz begehen werden, liegt im Ermessen der Behörde.begehen werden und einen Bedarf zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B nachweisen, einen Waffenpass auszustellen. Die Ausstellung eines Waffenpasses an andere verlässliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und bei denen keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie einen verfassungsgefährdenden Angriff gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz begehen werden, liegt im Ermessen der Behörde.

    (3)Absatz 3 Die Ausstellung von Waffenpässen an verlässliche Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und den Nachweis erbringen, daß sie entweder beruflichen oder als Inhaber einer Jagdkarte jagdlichen Bedarf zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B haben, liegt im Ermessen der Behörde. Bezieht sich der Bedarf nur auf Repetierflinten oder halbautomatische Schußwaffen, kann die Behörde die Befugnis zum Führen durch einen Vermerk im Waffenpaß so beschränken, daß der Inhaber bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Faustfeuerwaffen nicht führen darf.

    (4)Absatz 4Wird ein Waffenpaß nur im Hinblick auf die besonderen Gefahren ausgestellt, die bei der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit auftreten, so hat die Behörde die Befugnis zum Führen durch einen Vermerk im Waffenpaß so zu beschränken, daß die Befugnis zum Führen erlischt, sobald der Berechtigte diese Tätigkeit künftig nicht mehr ausüben will oder darf. Tritt dies ein, so berechtigt ein solcher Waffenpaß nur mehr zum Besitz der Waffen im bisherigen Umfang; einer gesonderten Rechtfertigung bedarf es hierfür nicht.

    Ein Kaufvertrag ist das schlaueste was man machen kann nur bei der Ausweiskopie ist halt immer die Frage ob das Gegenüber damit einverstanden ist, weil mit so einer Ausweiskopie lässt sie womöglich auch viel Blödsinn anfangen.


    Das kann man aber natürlich bereits im Vorfeld des Kaufs bzw Verkaufs abklären.


    Was in meinen Augen jedoch ganz wichtig ist wäre zu erwähnen das es nicht immer nur der "böse Käufer" ist der nicht meldet sondern manchmal ist die Behörde oder auch das ZWR selbst der Hauptverdächtige wenn es zwischen Soll & Ist Abweichungen gibt.


    Wer schon ein paar Jahre LWB ist und sich hie und da auch online selbst einlogt wird vielleicht schon einmal gesehen haben das fälschlicherweise von einen auf den anderen Tag alle Waffen die man jemals im Zwr hatte auch wieder drin standen um kurz darauf wieder zu verschwinden.


    Ich kann mich aber auch in meinem Fall an einen Revolver samt Wechseltrommel erinnern wo nach der Meldung zwar der Revolver aber nicht die Wechseltrommel ausgetragen wurde.


    In Momenten wie diesen ist man natürlich froh wenn man alles lückenlos dokumentiert hat was umso mehr gilt wenn Abweichungen von Soll/ Ist im Zuge einer Verwahrungskontrolle festgestellt werden.

    Ich bin froh, nicht der nordfriesischen Waffenbehörde unterworfen zu sein X/

    Es bleibt nur zu hoffen das sich ein paar dieser Kapazunder auch demnächst um einen anderen Job umsehen dürfen.


    Ich bin wirklich ein großer Fan der Republik und überzeugter Demokrat aber umso mehr wünsche ich mir das die Rechte aber auch die Pflichten auch für Beamte gelten.


    Da meine ich aber explizit nicht den Polizisten den in einer Amtshandlung etwas vorgeworfen wird im Sinne der Verhältnismäßigkeit sondern diese tw massive Schlamperei und schlichte Unfähigkeit die manchmal zu Tage tritt.


    In der Realität trägt jede Supermarktverkäuferin mehr Verantwortung wie viele dieser Schreibtischtäter.

    Nebst zig Wildcats die keiner kennt?

    Was ist der Vorteil an den Wildcats?

    Ich bin zwar nicht der Nofork aber erlaube mir trotzdem einen Kommentar dazu.


    Es gibt wahrscheinlich keine Laborierung in Standardkalibern wie 9mm,45 Acp oder 38/357 die nicht schon probiert wurde von irgendjemand auf dieser Welt.


    Ganz anders sieht es da bei den Wildcats aus über die in unseren Breiten wenig bis gar nichts bekannt ist in Kombination mit europäischen Pulvern bspw.


    Das fängt tw schon mit der Geschossherstellung und dem umformen von Hülsen an und geht über die Geschichte des Kalibers und der Ladungsentwicklung bis hin zur Betrachtung der ballistischen Leistung.


    Das hebt die Wiederladerei auf eine ganz andere Stufe mit wesentlich höherem Schwierigkeitsgrad was natürlich auch einen ganz anderen Reiz ausübt als eine 45 Acp mit Los Geschoss zu laden bspw.


    Nebenbei könnte ich mir denken das diverse Wechselläufe auch beim Freedom Arms Shoot in den jeweiligen Klassen zum Einsatz kommen.

    Vorweg ist es so, optisch muss man diese Pistole schon mögen, bei mir selbst hat es mehrere Jahre gedauert bis ich sie mir anschaffte.

    Inzwischen habe ich mehrere Wechselläufe dazu und diese Pistole so richtig lieb gewonnen.

    Ein wirklich tolles Teil für spannende Erlebnisse rund ums schiessen & wiederladen. :thumbup:


    Gibts momentan überhaupt jemanden der so etwas über den großen Teich holt oder ist das an das Schicksal vom Duke geknüpft? :/

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    Ein Kultsong aus einer musikalischen Zeit die leider nie wieder kommt.

    Ab Dienstag bin ich wieder stolzer Autobesitzer :)


    Die letzten Wochen am Motorrad waren wegen den Temperaturen um 5:00 in der Früh nicht ganz so lustig. X/


    Aber so ist das halt mit dem Fahrtwind, wenn man sich nicht wie Racer mit einem Roller quasi auf die Straße klebt :*

    Leider hat sich das "Forum Waffenrecht" als Papiertiger erwiesen, der gefühlt gar nicht in Erscheinung tritt und die laufenden Verschärfungen des deutschen Waffenrechts nicht aufhalten konnte.

    Da muss ich entschieden widersprechen da ich sicher bin, das die jährliche Einhebung der Mitgliedsbeiträge tadellos funktioniert ^^


    Spass beiseite ich muss ja immer wieder schmunzeln wenn österreichische LWB glauben das die heimischen IV tatsächlich etwas zu entscheiden hätten.

    Wäre sowas nicht eigentlich der klassische Fall wo man die Verbände und Interessenvertretungen kontaktieren sollte damit die für die Mitglieder intervenieren bzw. den Rechtsweg gehen? Oder beschäftigen die sich mit sowas gar nicht , nach dem Motto Hände falten Goschn halten?

    Wenn man dir im Laufe einer Kontrolle die Zuverlässigkeit abspricht wahrscheinlich aber den Fall das die IV eine Klage einbringt das sich der Max Mustermann die "500€" für eine bessere Verwahrung spart halte ich eher für unwahrscheinlich.

    Falls es wenn interessiert, es ist ein neuer Renault Megane Grandtour Tce 140 Ps (Tageszulassung 0km) geworden den ich um vergleichsweise günstige 26 000€ samt Anhängekupplung,Kofferraumschutz & Trenngitter geschossen habe.


    Jetzt heisst es nur mehr auf die Auslieferung warten :)