Haenel muß alle CR 223 vernichten

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  • Mal gespannt was das für uns als Nutzer und evtl. Gebrauchtwaffenkäufer und Verkäufer bedeutet. Inkl. Ersatzteilen und Zubehör.


    Das könnte bedeuten das die Waffen nichts mehr Wert sind.


    Hinzu kommt das der Markt an verfügbaren 223 AR15 dann ziemlich Leer ist.

  • Ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zwingt die Thüringer Waffenschmiede C.G. Haenel seinen kompletten Bestand an Sturmgewehren des Typs CR223 zu vernichten und alle „gewerblichen Kunden gegen eine Entschädigungszahlung zur Rückgabe bereits gelieferter Gewehre aufzufordern“, wie aus einer heutigen Mitteilung des Oberlandesgerichtes hervorgeht. Zudem darf das Gewehr bis auf weiteres weder hergestellt noch vertrieben werden. Weiterhin muss C.G. Haenel gegenüber Heckler & Koch Auskunft über den mit dem bisherigen Verkauf der Gewehre erzielten Gewinn geben. Auf Basis dieser Auskunft kann Heckler & Koch im Anschluss Schadenersatzansprüche gegen C.G. Haenel geltend machen.

    ... alle „gewerblichen Kunden gegen eine Entschädigungszahlung zur Rückgabe bereits gelieferter Gewehre aufzufordern“, ...


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    5,6×15mmR - 9×18mm/19mm/29mmR/33mmR - 7,62×25mm/39mm/54mmR - 20/12×76

  • 2 habe ich im Bestand

    1 ist Bestellt

    Und eine CR 300 ist bestellt


    Katastrophe

  • Sehe ich genauso wie milu.

    Bei behördlichen Nutzern sind höchstwahrscheinlich noch Serviceverträge in Sachen Instandsetzung und Ersatzteillieferungen abgeschlossen worden, die sind definitiv eher auf dem Radar als private Nutzer, die dann wahrscheinlich Altbestand geltend machen können um aus der Nummer herauszukommen.

    Eine Rückforderung gegen Entschädigung kann gestellt werden, inwieweit man als Privatperson darauf eingehen muss weiß ich nicht.


    Einen derartigen Vorgang hab ich so noch nicht erlebt:

    Das Verbot eines ganzen Waffensystems eines Herstellers mit Aufforderung zur kompletten Vernichtung sämtlicher in Verkehr befindlicher Bestände mit noch folgender Schadenersatzforderung - da kann einem Haenel schon Leid tun, da statuiert HK und die deutsche Justiz ein echtes Exempel mit dem Potential die Firma zu erledigen oder ins Ausland zu drängen, SIG Sauer lässt grüßen.


    Bisher hatten wir in D solche Situationen nur bei Waffenrechtsverschärfungen gehabt, dort griff dann meist die Altbestandsregelung. Ich hoffe, dass das hier dann auch der Fall sein wird.


    Gruß vom Axtwerfer

    (der allen Haenel - Nutzern die Daumen drückt)

  • Naja Haenel wird das wohl kaum überstehen können.


    Und ganz ehrlich ich hab keine Lust auf meine CR 223 zu verzichten

  • @buchemer:

    Kann ich absolut verstehen. Du hast dich auf Waffe und System eingefuchst und hängst halt dran. Habe selber einen Revolver mit wirtschaftlichem Totalschaden, von dem ich mich aber auch nicht trennen mag und sein Gnadenbrot bei seinen Artgenossen im Tresor bekommt.

    Mach Dich damit jetzt erstmal nicht verrückt, Haenel will sich mit ihren Anwälten absprechen und wenn es eine Möglichkeit gibt, eine Rückforderung gegen Schadenersatz von Privatpersonen zu vermeiden, so wird diese genutzt, alleine schon um die Kosten seitens Haenel zu minimieren. Und Einziehen ohne Entschädigung kann ich mir nicht vorstellen.


    Du hast die Waffe ordnungsgemäß gekauft, die Waffe hat einen allgemein gültigen Beschuss und somit dürfte rein rechtlich alles ok sein.


    Kopf hoch :thumbup:

  • Und Einziehen ohne Entschädigung kann ich mir nicht vorstellen.


    Du hast die Waffe ordnungsgemäß gekauft, die Waffe hat einen allgemein gültigen Beschuss und somit dürfte rein rechtlich alles ok sein.

    Das sehe ich genauso wie du aber die Fragen die natürlich bleiben und durchaus berechtigt sind wären mMn.


    1) Ersatzteilverfügbarkeit?

    2) Ist Privatverkauf oder auch vererben überhaupt möglich?


    Lg

    ROCS Member

  • ...

    1) Ersatzteilverfügbarkeit?

    2) Ist Privatverkauf oder auch vererben überhaupt möglich?

    ...

    Das sind absolut berechtigte Einwände, das dürfte beides schwierig werden.


    Bei Punkt 1 kann man nur hoffen, dass man sich dort mit Material anderer Hersteller behelfen kann. Notfalls muss der Büxer verstärkt Hand anlegen. Bei Zubehör wie z. B. Vorder- und Hinterschaft vertraue ich auf den Aftermarket - Bereich was AR15 - Standard angeht.


    Was 2. angeht, so würde meine ausführliche, offene und ehrliche Antwort nicht ohne entsprechende Äußerung über den Umgang der deutschen Politik mit dem legalen Waffenbesitz in D erfolgen, dies würde gegen die Forenregeln verstoßen weswegen ich hier davon lieber Abstand nehme.

    Kurzform: Ich fürchte nicht.


    Gruß vom Axtwerfer

  • Was ich immer sage:

    Die Kernkompetenz von HK liegt nicht im Waffenbau, sondern im Salben und Schmieren.


    Da wird sich ein Herr Richter in nächster Zeit an einer neuen Yacht im sonnigen Süden erfreuen können.

  • Auch andere Mütter haben schöne Töchter.

    Es ist ein ewiges kommen und gehen.

    Die Erde dreht sich deshalb auch weiter.

    Die Teile sind weder sammelwürdig noch antik.

    Wenn ich so ein Teil hätte, würde ich mich ab jetzt über ein seltenes Stück Waffengeschichte freuen und gut darauf aufpassen. Kann nur im Preis steigen.

  • Das ist ja die große unbekannte, ob man dieses Gewehr überhaupt noch verkaufen kann und darf in Zukunft.

    Privatbesitz ist ein eigenes Kapitel.

    Dazu müssten dann auch die jeweiligen Waffengesetze geändert werden. Kann ich mir schwer vorstellen. Alles was sich noch im Umlauf befindet und nicht verkauft ist, ist ein anderes Kapital. Wer will dich zwingen deinen Privatbesitz wieder zu verkaufen? Da werden sich einige Leute mit Anwalt zur Wehr setzen. Ganz bestimmt.


    Ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zwingt die Thüringer Waffenschmiede C.G. Haenel seinen kompletten Bestand an Sturmgewehren des Typs CR223 zu vernichten und alle „gewerblichen Kunden gegen eine Entschädigungszahlung zur Rückgabe bereits gelieferter Gewehre aufzufordern“, wie aus einer heutigen Mitteilung des Oberlandesgerichtes hervorgeht.

  • Alles was sich noch im Umlauf befindet und nicht verkauft ist, ist ein anderes Kapital. Wer will dich zwingen deinen Privatbesitz wieder zu verkaufen? Da werden sich einige Leute mit Anwalt zur Wehr setzen. Ganz bestimmt.

    Das Gewehr darf ja nicht mehr vertrieben werden com Haenel aber es steht nirgends ob man es später privat verkaufen bzw auch kaufen darf.


    Die deutschen Behörden sind in Punkto bekanntermaßen leider sehr einfallsreich und das ist was es zu klären gilt.


    Die einzige Möglichkeit die vom Markt zu bringen wäre eben den privaten Weiterverkauf oder auch das vererben zu untersagen ähnlich wie bei uns mit den Pumpguns.


    Das ist das was mir zu denken gibt.

    ROCS Member

  • Ich denke auch dass es darauf hinauslaufen wird, aber das dürfte erstmal noch in weiter Ferne liegen.

    Wer weiß was wir für eine Gesetzeslage in ein paar Jahrzehnten haben werden, wichtiger ist das Hier und Jetzt, dass die Waffenbesitzer ihre lieb gewonnenen Eisen behalten können. Der Wiederverkaufswert dürfte da erstmal zweitrangig sein.


    Erstmal behalten können, alles andere kommt später...

  • Bislang hat der Onlinehandel noch nicht reagiert.


    Auf den einschlägigen Plattformen noch verfügbar.


    Bei den Onlineshops ebenfalls.

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